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Entscheid

SF230005

Verlängerung der Sicherheitshaft

8. Juni 2023Deutsch4 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Die Sicherheitshaft wird verlängert bis zum 3. Dezember 2023.

2.

Der Beschuldigte kann bei der Verfahrensleitung jederzeit ein Gesuch um Aufhebung der Sicherheitshaft stellen.

3.

Für dieses Verfahren werden keine Kosten erhoben 4..Schriftliche Mitteilung an − die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Beschuldigten − die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich − das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich − die JVA Pöschwies − die III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich, zu den Akten UH220356 (unter Rücksendung der Akten).

5. Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung der vollständigen, begründeten Ausfertigung an gerechnet, bei der Strafrechtlichen Abteilung

5. Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung der vollständigen, begründeten Ausfertigung an gerechnet, bei der Strafrechtlichen Abteilung

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des Bundesgerichtes (1000 Lausanne 14) in der in Art. 42 des Bundesgerichtsgesetzes vorgeschriebenen Weise schriftlich einzureichen. Die Beschwerdelegitimation und die weiteren Beschwerdevoraussetzungen richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes. Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer Zürich, 8. Juni 2023 Der Präsident: lic. iur. B. Gut Der Gerichtsschreiber: MLaw L. Zanetti -- 4 of 4 --