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Entscheid

SF230006

Haftentlassungsgesuch

11. Juli 2023Deutsch6 min

Source gerichte-zh.ch

Erwägungen

1.

Das Haftentlassungsgesuch des Antragstellers wird abgewiesen. Die Sicherheitshaft wird verlängert bis zum 23. November 2023.

2.

Für dieses Verfahren werden keine Kosten erhoben

-- 4 of 5 --

3.

Schriftliche Mitteilung an − die amtliche Verteidigung im Doppel für sich und zuhanden des Antragstellers − die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich − das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich − die JVA Pöschwies und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an − die III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich, zu den Akten UH230194 (unter Rücksendung der Akten sowie Übermittlung der Akten des vorliegenden Verfahrens).

4. Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung der vollständigen, begründeten Ausfertigung an gerechnet, bei der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes (1000 Lausanne 14) in der in Art. 42 des Bundesgerichtsgesetzes vorgeschriebenen Weise schriftlich einzureichen. Die Beschwerdelegitimation und die weiteren Beschwerdevoraussetzungen richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes. Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer Zürich, 11. Juli 2023 Der Präsident: lic. iur. Ch. Prinz Die Gerichtsschreiberin: MLaw N. Hunziker -- 5 of 5 --

4. Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung der vollständigen, begründeten Ausfertigung an gerechnet, bei der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes (1000 Lausanne 14) in der in Art. 42 des Bundesgerichtsgesetzes vorgeschriebenen Weise schriftlich einzureichen. Die Beschwerdelegitimation und die weiteren Beschwerdevoraussetzungen richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes. Obergericht des Kantons Zürich I. Strafkammer Zürich, 11. Juli 2023 Der Präsident: lic. iur. Ch. Prinz Die Gerichtsschreiberin: MLaw N. Hunziker -- 5 of 5 --