Lexipedia

Entscheid

UV.2006.00076

Einkomensvergleich bei unterdurchschnittlich tiefem Validenlohn.

15. Juni 2006Deutsch6 min

Source webgate.cloud

Sachverhalt

1. In Gutheissung der Beschwerde wird festgestellt, dass die Beschwerdeführerin mit Wirkung ab 1. Juni 1995 Anspruch auf eine einem Invaliditätsgrad von 23 % entsprechende Invalidenrente hat.

2. Das Verfahren ist kostenlos.

3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin eine Prozessentschädigung von Fr. 1'800.-- zu bezahlen.

4. Zustellung gegen Empfangsschein an:

Erwägungen

- Rechtsanwalt Dominique Chopard

- Rechtsanwalt Dr. Beat Frischkopf

- Bundesamt für Gesundheit

5.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Eidgenössischen Versicherungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist dem Eidgenössischen Versicherungsgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, in dreifacher Ausfertigung zuzustellen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihres Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheides und der dazugehörige Briefumschlag sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die beschwerdeführende Person sie in Händen hat (Art. 132 in Verbindung mit Art. 106 und 108 OG).