Lexipedia

Entscheid

UV.2008.00356

Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus psychischen Gründen nicht unfallkausal (medizinischer Sachverhalt in IV.2009.00935 abgehandelt) - BGE 8C_617/2010

30. Mai 2010Deutsch6 min

Source webgate.cloud

Sachverhalt

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Das Verfahren ist kostenlos.

3. Zustellung gegen Empfangsschein an:

- Rechtsanwalt Robert Baumann

Erwägungen

- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt unter Beilage eines Exemplars des Urteils vom 11. Februar 2010 im Prozess IV.2009.00935 sowie des Doppels von Urk. 9 und Kopien der Urk. 10/6-8

- Bundesamt für Gesundheit

4.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art. 82 ff. in Verbindung mit Art. 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht, BGG). Die Frist steht während folgender Zeiten still: vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit 15. August sowie vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 46 BGG).

Die Beschwerdeschrift ist dem Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, zuzustellen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; der angefochtene Entscheid sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Partei sie in Händen hat (Art. 42 BGG).