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Entscheid

VB.2013.00472

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2013.00472

2. Oktober 2013Deutsch23 min

(URT.2013.15616)

Source djiktzh.ch

Sachverhalt

dieses Urteil kann im Sinn der Erwägungen Beschwerde

Erwägungen

erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen, von der Zustellung an

gerechnet, beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen.

6.

Mitteilung an …