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Entscheid

VB.2017.00648

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00648

14. März 2018Deutsch13 min

(URT.2018.19702)

Source djiktzh.ch

Sachverhalt

die Sache zum materiellen Entscheid im Sinn der Erwägungen an das MBA

zurückgewiesen.

2. Die

Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf

Fr. 4'000.--; die übrigen Kosten betragen:

Fr. 60.-- Zustellkosten,

Erwägungen

Fr. 4'060.-- Total der Kosten.

3.

Die Gerichtskosten werden zu 1/3

dem Beschwerdeführer und zu 2/3 dem

Beschwerdegegner auferlegt.

4.

Gegen

dieses Urteil kann im Sinn der Erwägung 6 Beschwerde erhoben werden. Sie

ist binnen 30 Tagen einzureichen beim Bundesgericht, Schweizerhofquai 6,

6004.

Luzern.

5.

Mitteilung an…