Glatt-Lack AG in Liquidation
Aktiengesellschaft · Opfikon · In Liquidation
Handelsregister
- CH-ID
- CH02039104892
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Sitz
- Opfikon
- Adresse
- Fabrikstrasse 18, 8152 Opfikon, 8152 Opfikon
- Kanton
- Zürich
- Kapital
- CHF 100'000
- Status
- In Liquidation
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt Fahrzeugreparaturen, inkl. Spengler- und Lackarbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 28.09.2026
SHAB-Meldungen
3 Meldungen
28.04.2026 · Änderung · Zürich
Glatt-Lack AG in Liquidation, in Opfikon, CHE-103.053.720, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 203 vom 21.10.2025, Publ. 1006462865). Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Bülach vom 17.04.2026 mangels Aktiven eingestellt worden.
21.10.2025 · Änderung · Zürich
Glatt-Lack AG, in Opfikon, CHE-103.053.720, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 101 vom 28.05.2021, Publ. 1005195127). Firma neu: Glatt-Lack AG in Liquidation. Mit Urteil vom 14.10.2025 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 14.10.2025, 10.10 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
28.05.2021 · Änderung · Zürich
Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 01.05.2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.