Weggenossenschaft Herrenrüti
Genossenschaft · Engelberg
Handelsregister
- CH-ID
- CH14050009375
- Rechtsform
- Genossenschaft
- Sitz
- Engelberg
- Adresse
- Benediktinerkloster 1, 6390 Engelberg, 6390 Engelberg
- Kanton
- Obwalden
- Status
- Aktiv
- Eingetragen am
- 15.02.1993
- Statuten
- 07.05.1992, 13.04.2002, 07.03.2020
Zweck
Die Genossenschaft bezweckt, den auf dem Eigentum des Benediktinerklosters Engelberg bestehenden Fahrweg mit Parkplätzen (Herrenrütiweg) auf der Wegstrecke Herrenrütiboden bis zur Kantonsgrenze beim Alpenrösli als erstes Teilstück, und als zweites Teilstück auf dem Gebiet der Korporation Uri vom Restaurant Alpenrösli bis zum Restaurant Stäfeli zu betreiben, zu verwalten, zu unterhalten und zu erneuern. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 25.09.2026
Organe und Zeichnungsberechtigte
5
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Flüelen, Engelberg
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Attinghausen, Attinghausen
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Engelberg, Engelberg
Präsident · Einzelunterschrift · von Basel, Engelberg
Mitglied der Verwaltung · ohne Zeichnungsberechtigung · von Bürglen (UR), Altdorf (UR)
Frühere Organe (9)
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Engelberg, Wollerau
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Attinghausen, Attinghausen
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Sarnen, Engelberg
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Attinghausen, Altdorf
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Engelberg, Engelberg
Mitglied · Einzelunterschrift · von Engelberg, Engelberg
Präsident · Einzelunterschrift · von Zürich, Engelberg
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Attinghausen, Attinghausen
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Unterschächen, Erstfeld
SHAB-Meldungen
2 Meldungen
21.04.2020 · Änderung · Obwalden
- Neue Personen
- Karl Marty · Mitglied der Verwaltung · ohne Zeichnungsberechtigung
- Ausgeschiedene Personen
- Mathias Schuler · Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schuler, Mathias, von Unterschächen, in Erstfeld, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Marty, Karl, von Bürglen (UR), in Altdorf (UR), Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
01.04.2020 · Änderung · Obwalden
- Zweck
- Die Genossenschaft bezweckt, den auf dem Eigentum des Benediktinerklosters Engelberg bestehenden Fahrweg mit Parkplätzen (Herrenrütiweg) auf der Wegstrecke Herrenrütiboden bis zur Kantonsgrenze beim Alpenrösli als erstes Teilstück, und als zweites Teilstück auf dem Gebiet der Korporation Uri vom Restaurant Alpenrösli bis zum Restaurant Stäfeli zu betreiben, zu verwalten, zu unterhalten und zu erneuern. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Statutenänderung: 07.03.2020. Zweck neu: Die Genossenschaft bezweckt, den auf dem Eigentum des Benediktinerklosters Engelberg bestehenden Fahrweg mit Parkplätzen (Herrenrütiweg) auf der Wegstrecke Herrenrütiboden bis zur Kantonsgrenze beim Alpenrösli als erstes Teilstück, und als zweites Teilstück auf dem Gebiet der Korporation Uri vom Restaurant Alpenrösli bis zum Restaurant Stäfeli zu betreiben, zu verwalten, zu unterhalten und zu erneuern. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum erwerben, verwalten, belasten und veräussern. Haftung/Nachschusspflicht neu: [gestrichen: Jeder Genossenschafter leistet einen Eintrittsbeitrag und entrichtet jährlich einen Beitrag. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet ausschliesslich das Genossenschaftsvermögen. Die persönliche Haftung der Genossenschafter ist ausgeschlossen.]. Die Mitglieder der Genossenschaft sind verpflichtet: a. die Beschlüsse der Generalversammlung und der Verwaltung zu befolgen; b. die von der Generalversammlung beschlossenen Beiträge zu bezahlen; c. die von der Generalversammlung beschlossene Eigenarbeit zu leisten; d. mindestens für vier Jahre ein Amt in der Genossenschaft anzunehmen. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet ausschliesslich das Genossenschaftsvermögen. Die persönliche Haftung der Genossenschafter ist ausgeschlossen. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen der Genossenschaft an die Genossenschafter erfolgen schriftlich. [gestrichen: Vorstand: 5 Mitglieder]. Nicht publikationspflichtige weitere Statutenänderungen.