Calcium invest AG in Liquidation

Aktiengesellschaft · Olten · Im Handelsregister gelöscht, 21.12.2022

Handelsregister

Frühere Namen
Calcium AG
Calcium invest
CH-ID
CH05330069669
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Olten
Adresse
Ringstrasse 1, 4600 Olten, 4600 Olten
Kanton
Solothurn
Kapital
CHF 100'000
Status
Im Handelsregister gelöscht, 21.12.2022

Zweck

Verwaltung von Vermögen. Kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, Lizenzen, Patente und andere immaterielle Werte sowie Grundeigentum erwerben, verwalten, vermitteln und veräussern, ferner Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und überhaupt alle Geschäfte tätigen, die mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängen oder diesen zu fördern geeignet sind.

Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix

Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 28.09.2026

SHAB-Meldungen

3 Meldungen

  1. 21.12.2022 · Löschung · Solothurn

    SHAB 1005634561

    Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft wird gelöscht.

    Vorherige Meldung vom 01.06.2021

  2. 01.06.2021 · Änderung · Solothurn

    SHAB 1005200657

    Eingetragener Name
    Calcium invest AG → Calcium invest AG in Liquidation

    Firma neu: Calcium invest AG in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 14.05.2021 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Spielmann, Pierre, von Freiburg, in Wangen bei Olten, Präsident des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, Delegierter des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift].

    Vorherige Meldung vom 06.05.2021

  3. 06.05.2021 · Änderung · Solothurn

    SHAB 1005171480

    Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.