Teco Holding AG

Aktiengesellschaft · Chur

Handelsregister

Frühere Namen
Teco Engineering AG
Teco Engineering GmbH
CH-ID
CH17040011181
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Chur
Adresse
Rossbodenstrasse 15, 7000 Chur, 7000 Chur
Kapital
CHF 100'000
Status
Aktiv

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann Patente und Lizenzen erwerben sowie im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.

Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix

Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 25.09.2026

SHAB-Meldungen

1 Meldung

  1. 29.10.2020Änderung · Graubünden

    Mutation Teco Holding AG, Chur

    Teco Holding AG, in Chur, CHE-108.338.822, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 192 vom 04.10.2011, S.0, Publ. 6361512). Statutenänderung: 20.10.2020. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann Patente und Lizenzen erwerben sowie im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern. Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB oder, sofern Namen und Adressen aller Aktionäre bekannt sind und das Gesetz nicht zwingend etwas Anderes vorschreibt, durch schriftliche Mitteilung. In diesem Falle kann die Publikation im SHAB unterbleiben. Als schriftliche Mitteilung gilt eine Mitteilung per Brief, Telefax oder E-Mail. [Änderung weiterer nicht publikationspflichtiger Tatsachen.]