Schönenberger Einbau AG
Aktiengesellschaft · Nuglar-St. Pantaleon
Handelsregister
- CH-ID
- CH24730000450
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Adresse
- Liestalerstrasse 2, 4412 Nuglar, 4412 Nuglar
- Kanton
- Solothurn
- Kapital
- CHF 100'000
- Status
- Aktiv
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit und den Einbau von Bauprodukten aller Art, insbesondere den Handel mit und den Einbau von Fenstern Küchen und Badezimmern, ferner den Handel mit Zubehör, Haushaltartikeln und Haushaltgeräten. Die Gesellschaft bezweckt auch die Planung und Ausführung von Neu- und Umbauten.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 23.09.2026
SHAB-Meldungen
2 Meldungen
03.12.2024Änderung · Solothurn
Mutation Schönenberger Einbau AG, Nuglar-St. Pantaleon
Schönenberger Einbau AG, in Nuglar-St. Pantaleon, CHE-108.726.549, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 87 vom 06.05.2021, Publ. 1005171549). Statutenänderung: 27.11.2024. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen durch eingeschriebenen Brief oder durch E-Mail an die Adressen der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. [gestrichen: Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.]
06.05.2021Änderung · Solothurn
Mutation Schönenberger Einbau AG, Nuglar-St. Pantaleon
Schönenberger Einbau AG, in Nuglar-St. Pantaleon, CHE-108.726.549, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 247 vom 19.12.2008, S.20, Publ. 4791138). Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.