Stiftung Bündner Literaturpreis
Stiftung · Chur
Handelsregister
- CH-ID
- CH35070005643
- Rechtsform
- Stiftung
- Sitz
- Chur
- Adresse
- c/o Luzia Rageth, Bahnhofstrasse 17, 7023 Haldenstein, 7023 Haldenstein
- Kanton
- Graubünden
- Status
- Aktiv
Zweck
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung eines Literaturpreises für auf dem Gebiet der Literatur tätige Bündnerinnen und Bünder. Als Bündnerinnen und Bündner gelten Personen, die in Graubünden wohnhaft oder heimatberechtigt sind oder deren Werk mit dem Kanton in besonders naher Beziehung steht. Der Literaturpreis kann an Einzelpersonen aber auch an Autorengruppen verliehen werden aufgrund von Werken, deren Erscheinungsdatum in der Regel nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Es ist möglich, ein ganzes Lebenswerk auszuzeichnen. Ausgezeichnet werden Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch leben. Als Literatur gelten Schriftwerke im engeren (Belletristik) und im weiteren Sinn (Sachliteratur, kultur- und geistesgeschichtliche Texte). Die Auszeichung erfolgt in Form eines Geldpreises. Dieser kann Schriftstellerinnen und Schriftstellern für ihr literarisches Schaffen in romanischer, italienischer oder deutscher Sprache zugesprochen werden.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 26.09.2026
SHAB-Meldungen
3 Meldungen
04.08.2022 · Änderung · Graubünden
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Dazzi Gross, Anna, von S-chanf und Fuldera, in Chur, Präsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Enderlin, Gian Nino, von Chur und Maienfeld, in Zürich, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Caluori, Arno, von Domat/Ems, in Chur, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Maranta, Cristina, von Poschiavo, in Chur, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Pult, Marcella, von Sent, in Chur, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
16.06.2022 · Änderung · Graubünden
- Adresse
- c/o Anna Alice Dazzi Gross, Bondastrasse 44 A, Im Eulengut, 7000 Chur → c/o Luzia Rageth, Bahnhofstrasse 17, 7023 Haldenstein
Domizil neu: c/o Luzia Rageth, Bahnhofstrasse 17, 7023 Haldenstein. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gantenbein, Jakob, genannt Köbi, von Grabs, in Fläsch, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schmid Göldi, Rita, von Vals, in Vals, Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Nussio, Arianna, von Brusio, in Andeer, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Rageth, Luzia, von Cazis, in Chur, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Valär, Rico, von Zuoz, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
16.05.2022 · Änderung · Graubünden
- Zweck
- Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung eines Literaturpreises für auf dem Gebiet der Literatur tätige Bündnerinnen und Bünder. Als Bündnerinnen und Bündner gelten Personen, die in Graubünden wohnhaft oder heimatberechtigt sind oder deren Werk mit dem Kanton in besonders naher Beziehung steht. Der Literaturpreis kann an Einzelpersonen aber auch an Autorengruppen verliehen werden aufgrund von Werken, deren Erscheinungsdatum in der Regel nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Es ist möglich, ein ganzes Lebenswerk auszuzeichnen. Ausgezeichnet werden Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch leben. Als Literatur gelten Schriftwerke im engeren (Belletristik) und im weiteren Sinn (Sachliteratur, kultur- und geistesgeschichtliche Texte). Die Auszeichung erfolgt in Form eines Geldpreises. Dieser kann Schriftstellerinnen und Schriftstellern für ihr literarisches Schaffen in romanischer, italienischer oder deutscher Sprache zugesprochen werden.
Urkundenänderung: 04.04.2022. Zweck neu: Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung eines Literaturpreises für auf dem Gebiet der Literatur tätige Bündnerinnen und Bünder. Als Bündnerinnen und Bündner gelten Personen, die in Graubünden wohnhaft oder heimatberechtigt sind oder deren Werk mit dem Kanton in besonders naher Beziehung steht. Der Literaturpreis kann an Einzelpersonen aber auch an Autorengruppen verliehen werden aufgrund von Werken, deren Erscheinungsdatum in der Regel nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Es ist möglich, ein ganzes Lebenswerk auszuzeichnen. Ausgezeichnet werden Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch leben. Als Literatur gelten Schriftwerke im engeren (Belletristik) und im weiteren Sinn (Sachliteratur, kultur- und geistesgeschichtliche Texte). Die Auszeichung erfolgt in Form eines Geldpreises. Dieser kann Schriftstellerinnen und Schriftstellern für ihr literarisches Schaffen in romanischer, italienischer oder deutscher Sprache zugesprochen werden.