Asset International Holding AG
Aktiengesellschaft · Sarnen
Handelsregister
- CH-ID
- CH14030026591
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Sitz
- Sarnen
- Adresse
- Ennetriederweg 13, 6060 Sarnen, 6060 Sarnen
- Kanton
- Obwalden
- Kapital
- CHF 1'000'000
- Status
- Aktiv
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von internationalen Beteiligungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Sie kann Grundstücke und Liegenschaften im In- und Ausland erwerben oder errichten, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen oder Verträge abschliessen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 26.09.2026
SHAB-Meldungen
3 Meldungen
11.06.2026 · Änderung · Obwalden
Asset International Holding AG, in Sarnen, CHE-110.524.475, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 81 vom 29.04.2019, Publ. 1004618827). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Brandt, Robert, deutscher Staatsangehöriger, in Sarnen, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Schmitz, Fred, deutscher Staatsangehöriger, in Sarnen, Mitglied des Verwaltungsrates, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift [bisher: einziges Mitglied und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].
29.04.2019 · Löschung · Zug
Publiziert unter Asset Real Estate AG
Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Asset International Holding AG, in Sarnen (CHE-110.524.475), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.
29.04.2019 · Änderung · Obwalden
Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der "Asset Real Estate AG" (CHE-438.923.582) mit Sitz in Steinhausen, gemäss Fusionsvertrag vom 25.03.2019 und Bilanz per 31.12.2018. Aktiven von CHF 52'680.76 und Passiven (Fremdkapitel) von CHF 17'150.00 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da derselbe Aktionär sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt. Gemäss Bestätigung der zugelassenen Revisionsexpertin vom 27.03.2019 liegen Rangrücktritte im Umfang des Kapitalverlustes vor, weshalb die Voraussetzung von Art. 6 Abs. 1 FusG für eine Fusion der Gesellschaften gegeben ist.