Meierhof AG
Aktiengesellschaft · Obersaxen Mundaun
Handelsregister
- CH-ID
- CH35030080789
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Adresse
- Meierhof 34, 7134 Obersaxen, 7134 Obersaxen
- Kanton
- Graubünden
- Kapital
- CHF 100'000
- Status
- Aktiv
Zweck
Der Kauf, die Erstellung und der Betrieb von Hotels und Restaurants; Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Sie kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 26.09.2026
SHAB-Meldungen
2 Meldungen
04.06.2021Änderung · Graubünden
Mutation Meierhof AG, Obersaxen Mundaun
Meierhof AG, in Obersaxen Mundaun, CHE-111.730.586, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 101 vom 28.05.2021, Publ. 1005196553). Statutenänderung: 16.04.2021. Aktien neu: 100 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00]. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Gesellschaft sind den im Aktienbuch eingetragenen Aktionären schriftlich oder per E-Mail zuzustellen. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. [gestrichen: Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.]. [Änderung weiterer nicht publikationspflichtiger Tatsachen.]
28.05.2021Änderung · Graubünden
Mutation Meierhof AG, Obersaxen Mundaun
Meierhof AG, in Obersaxen Mundaun, CHE-111.730.586, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 110 vom 11.06.2015, S.0, Publ. 2201533). Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.