Alpstein Informatik GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Zuzwil (SG)
Handelsregister
- CH-ID
- CH32040592801
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Sitz
- Zuzwil (SG)
- Adresse
- Wiesengrundstrasse 8, 9524 Zuzwil SG, 9524 Zuzwil SG
- Kanton
- St. Gallen
- Kapital
- CHF 20'000
- Status
- Aktiv
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt vorwiegend Dienstleistungen in den Bereichen Informatik, insbesondere der Entwicklung von Software, Beratung, Planung, Handel mit Hard- und Softwareprodukten, sowie Schulungen anzubieten sowie auch die Auswertung von Erfindungen, Patenten und sonstigen Immaterialgüterrechten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufzunehmen, sich an Unternehmen aller Art zu beteiligen, Liegenschaften, Wertschriften und Lizenzen zu erwerben, zu verwalten, zu veräussern sowie alle Geschäfte durchzuführen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 27.09.2026
SHAB-Meldungen
1 Meldung
21.02.2023Änderung · St. Gallen
Mutation Alpstein Informatik GmbH, Uzwil, neu Zuzwil (SG)
Alpstein Informatik GmbH, in Uzwil, CHE-112.908.355, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 51 vom 15.03.2010, S.13, Publ. 5540500). Statutenänderung: 13.02.2023. Sitz neu: Zuzwil (SG). Domizil neu: Wiesengrundstrasse 8, 9524 Zuzwil SG. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt vorwiegend Dienstleistungen in den Bereichen Informatik, insbesondere der Entwicklung von Software, Beratung, Planung, Handel mit Hard- und Softwareprodukten, sowie Schulungen anzubieten sowie auch die Auswertung von Erfindungen, Patenten und sonstigen Immaterialgüterrechten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufzunehmen, sich an Unternehmen aller Art zu beteiligen, Liegenschaften, Wertschriften und Lizenzen zu erwerben, zu verwalten, zu veräussern sowie alle Geschäfte durchzuführen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen durch eingeschriebenen Brief, sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Art der Mitteilung vorschreibt.