ARF Real Estate GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Volketswil

Handelsregister

CH-ID
CH02040427743
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Adresse
Bergstrasse 50, 8604 Volketswil, 8604 Volketswil
Kanton
Zürich
Kapital
CHF 50'000
Status
Aktiv

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Durchführung sämtlicher Geschäfte, welche mit dem Erwerb, Verkauf, Vermietung und Bewirtschaftung von Liegenschaften zusammenhängen, sowie die Beratung und Vermittlung bei Immobiliengeschäften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix

Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 28.09.2026

SHAB-Meldungen

2 Meldungen

  1. 20.05.2025 · Löschung · Zürich

    SHAB 1006335795

    Publiziert unter ARF Invest AG

    ARF Invest AG, in Volketswil, CHE-410.900.031, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 218 vom 09.11.2022, Publ. 1005599938). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die ARF Real Estate GmbH, in Volketswil (CHE-115.764.035), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.

  2. 20.05.2025 · Änderung · Zürich

    SHAB 1006335629

    ARF Real Estate GmbH, in Volketswil, CHE-115.764.035, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 46 vom 06.03.2012, S.0, Publ. 6580752). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der ARF Invest AG, in Volketswil (CHE-410.900.031), gemäss Fusionsvertrag vom 28.04.2025 und Bilanz per 31.12.2024. Aktiven von CHF 92'475.30 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 775.30 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da die übernehmende Gesellschaft einzige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Zuteilung von Stammanteilen statt.

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