KK Sonnenschein Stiftung
Stiftung · Zürich
Handelsregister
- Name in anderen Sprachen
- KK Sonnenschein Foundation
- CH-ID
- CH02070016981
- Rechtsform
- Stiftung
- Sitz
- Zürich
- Adresse
- c/o Pestalozzi Rechtsanwälte AG, Feldeggstrasse 4, 8008 Zürich, 8008 Zürich
- Kanton
- Zürich
- Status
- Aktiv
Zweck
Die Stiftung hat zum Zweck, die Ausbildung von talentierten, allenfalls gesellschaftlich benachteiligten, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern und zu unterstützen. Insbesondere kann die Stiftung zum Zweck solcher Ausbildung Ausbildungsstätten errichten und/oder betreiben (inklusive dem Erwerb von Immobilien), in denen die Auszubildenden auch wohnen können. Die Ausbildung soll breit gefasst sein und sie soll insbesondere auch in den Gebieten internationale Kultur, Kunst, Sport, Gesundheitswesen und Politik angeboten werden. Sie soll solchen Personen ermöglicht werden, die sich für das Gemeinwohl engagieren wollen und können. Des Weiteren kann die Stiftung auch Institutionen unterstützen, die ähnliche Ziele verfolgen, sowie NonProfit Organisationen oder Spitäler, wohingegen Zuwendungen an politische Parteien ausgeschlossen sind. Die Stiftung ist im Rahmen dieser Zwecksetzung in der Schweiz und weltweit tätig, zu Beginn schwerpunktmässig in Japan sowie im südostasiatischen Raum. Die Stiftung bezweckt weiter die Sichtbarmachung und Verwaltung des der Stiftung gewidmeten Kunstgutes. Die Stiftung kann Kunstgut erwerben und verkaufen, sofern es den Zweck der Sichtbarmachung und Verwaltung des Kunstguts unterstützt. Zu diesem Zweck kann die Stiftung auch Leihverträge mit Dritten abschliessen, wonach die Stiftung entweder Kunstgut von Dritten ausleiht oder an Dritte verleiht. Die Stiftung kann insbesondere den Kontakt zu Museen, Galerien und anderen vergleichbaren Institutionen aufnehmen und pflegen. Die Stiftung darf mit solchen Institutionen insbesondere Verträge abschliessen um das gewidmete Kunstgut zeitweilig oder dauerhaft auszustellen. Die Stiftung kann solche Institutionen auch finanziell unterstützen. Die Stiftung ist im Rahmen dieser Zwecksetzung weltweit tätig. Ein weiterer Zweck der Stiftung ist der Austausch zwischen verschiedenen Kulturen, z.B. zwischen der Schweiz und Japan. Das kann z.B. die Durchführung oder Unterstützung von Ausstellungen von Kunstwerken in der Schweiz oder Japan sein. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 28.09.2026
SHAB-Meldungen
3 Meldungen
26.08.2026 · Änderung · Zürich
KK Sonnenschein Stiftung, in Zürich, CHE-115.958.527, Stiftung (SHAB Nr. 214 vom 03.11.2023, Publ. 1005875884). Urkundenänderung: 12.08.2026. Zweck neu: Die Stiftung hat zum Zweck, die Ausbildung von talentierten, allenfalls gesellschaftlich benachteiligten, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern und zu unterstützen. Insbesondere kann die Stiftung zum Zweck solcher Ausbildung Ausbildungsstätten errichten und/oder betreiben (inklusive dem Erwerb von Immobilien), in denen die Auszubildenden auch wohnen können. Die Ausbildung soll breit gefasst sein und sie soll insbesondere auch in den Gebieten internationale Kultur, Kunst, Sport, Gesundheitswesen und Politik angeboten werden. Sie soll solchen Personen ermöglicht werden, die sich für das Gemeinwohl engagieren wollen und können. Des Weiteren kann die Stiftung auch Institutionen unterstützen, die ähnliche Ziele verfolgen, sowie NonProfit Organisationen oder Spitäler, wohingegen Zuwendungen an politische Parteien ausgeschlossen sind. Die Stiftung ist im Rahmen dieser Zwecksetzung in der Schweiz und weltweit tätig, zu Beginn schwerpunktmässig in Japan sowie im südostasiatischen Raum. Die Stiftung bezweckt weiter die Sichtbarmachung und Verwaltung des der Stiftung gewidmeten Kunstgutes. Die Stiftung kann Kunstgut erwerben und verkaufen, sofern es den Zweck der Sichtbarmachung und Verwaltung des Kunstguts unterstützt. Zu diesem Zweck kann die Stiftung auch Leihverträge mit Dritten abschliessen, wonach die Stiftung entweder Kunstgut von Dritten ausleiht oder an Dritte verleiht. Die Stiftung kann insbesondere den Kontakt zu Museen, Galerien und anderen vergleichbaren Institutionen aufnehmen und pflegen. Die Stiftung darf mit solchen Institutionen insbesondere Verträge abschliessen um das gewidmete Kunstgut zeitweilig oder dauerhaft auszustellen. Die Stiftung kann solche Institutionen auch finanziell unterstützen. Die Stiftung ist im Rahmen dieser Zwecksetzung weltweit tätig. Ein weiterer Zweck der Stiftung ist der Austausch zwischen verschiedenen Kulturen, z.B. zwischen der Schweiz und Japan. Das kann z.B. die Durchführung oder Unterstützung von Ausstellungen von Kunstwerken in der Schweiz oder Japan sein. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke und erstrebt keinen Gewinn. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.
03.11.2023 · Änderung · Zürich
- Adresse
- c/o Pestalozzi Rechtsanwälte AG, Löwenstrasse 1, 8001 Zürich → c/o Pestalozzi Rechtsanwälte AG, Feldeggstrasse 4, 8008 Zürich
Domizil neu: c/o Pestalozzi Rechtsanwälte AG, Feldeggstrasse 4, 8008 Zürich.
10.01.2017 · Adressänderung · Zürich
SHAB 3272111
KK Sonnenschein Stiftung, in Zürich, CHE-115.958.527, Stiftung (SHAB Nr. 248 vom 23.12.2014, Publ. 1898145). Domizil neu: c/o Pestalozzi Rechtsanwälte AG, Löwenstrasse 1, 8001 Zürich. [Gestrichene Angaben über die Organisation aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften gemäss Art. 95 HRegV.].