MediaGlue GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Horgen · Im Handelsregister gelöscht, 24.04.2025
Handelsregister
- CH-ID
- CH02040473007
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Sitz
- Horgen
- Adresse
- Im Gugger 8, 8810 Horgen, 8810 Horgen
- Kanton
- Zürich
- Kapital
- CHF 20'000
- Status
- Im Handelsregister gelöscht, 24.04.2025
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen in den Bereichen Medien und Werbung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft bezweckt zudem den Kauf, das Halten, die Administration, das Bewirtschaften, die Entwicklung, die Weiterentwicklung, den Verkauf, die Lizenzierung und die Unterlizenzierung von Immaterialgüterrechten.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 30.09.2026
SHAB-Meldungen
2 Meldungen
24.04.2025 · Löschung · Zürich
MediaGlue GmbH, in Horgen, CHE-143.018.279, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 90 vom 10.05.2024, Publ. 1006028555). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
10.05.2024 · Änderung · Zürich
Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 28.02.2024 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.