Elternverein Schlümpfli

Verein · Zürich

Handelsregister

UID
CHE-158.002.146
CH-ID
CH02060031077
Rechtsform
Verein
Adresse
Buckhauserstrasse 28, 8048 Zürich, 8048 Zürich
Kanton
Zürich
Status
Aktiv
Eingetragen am
24.10.2022

Zweck

a) Der Verein bezweckt die Führung einer Kinderbetreuungsstätte (Kita genannt). In erster Linie besteht diese Einrichtung aus einer Krippe und einem Hort für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Abschluss der sechsten Klasse, deren Eltern Aktivmitglieder der Scientology Kirche Zürich sind. Die Betreuung basiert auf den Grundprinzipien der Scientology Religion und den Erziehungsprinzipien von L. Ron Hubbard, im Einklang mit dem religiösen Erziehungsrecht der Erziehungsberechtigten. Sind noch Plätze frei, werden auch Kinder in die Krippe oder den Hort aufgenommen, deren Eltern keine Aktivmitglieder der Scientology Kirche sind. Diese Plätze stehen Kindern aller Konfessionen offen, sofern sich die Eltern mit dem Betriebskonzept der Kita einverstanden erklären. b) Der Verein sieht die Aufgabe der Kita darin, die ihr anvertrauten Kinder zu glücklichen, selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen und die Entfaltung ihrer Interessen und Fähigkeiten zu fördern. Die Kita erfüllt die Auflagen der Krippenaufsicht der Stadt Zürich. c) Der Verein fördert und unterstützt den Privatschulunterricht A. Rothen und den Privatunterricht "Key To", der von ausgebildeten Lehrpersonen geführt wird und in den Räumlichkeiten der Kita durchgeführt wird. Der Melde- und Bewilligungspflicht gegenüber dem Volksschulamt (VSA) wird durch die Schulleitung und die Eltern gemäss den Auflagen des VSA Folge geleistet. Der Unterricht wird im Einklang mit dem Volksschulgesetz durchgeführt. Die Erfüllung des Lehrplans des Kantons Zürich liegt in der Verantwortung der Lehrpersonen, die den Unterricht durchführen und umfasst die Lernziele von der ersten bis zur sechsten Primarschulstufe bzw. von der ersten bis zur dritten Sekundarschulstufe. Der Verein sorgt für die Räumlichkeiten, den Mittagstisch und die Zwischenverpflegungen (Znüni und Zvieri) der Schulbetriebe. d) Der Verein versteht sich als Non-Profit-Organisation und seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, er verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.

Eintrag auf Zefix

Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 28.09.2026

SHAB-Meldungen

2 Meldungen

  1. 27.10.2022 · Änderung · Zürich

    SHAB 1005591782

    Publiziert unter Elternverein Schlümpfli

    UID neu: CHE-320.826.482 [bisher: CHE-158.002.146].

    Vorherige Meldung vom 24.10.2022

  2. 24.10.2022 · Neueintragung · Zürich

    SHAB 1005588845

    Elternverein Schlümpfli, in Zürich, CHE-158.002.146, Buckhauserstrasse 28, 8048 Zürich, Verein (Neueintragung). Statutendatum: 22.04.2022. Zweck: a) Der Verein bezweckt die Führung einer Kinderbetreuungsstätte (Kita genannt). In erster Linie besteht diese Einrichtung aus einer Krippe und einem Hort für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Abschluss der sechsten Klasse, deren Eltern Aktivmitglieder der Scientology Kirche Zürich sind. Die Betreuung basiert auf den Grundprinzipien der Scientology Religion und den Erziehungsprinzipien von L. Ron Hubbard, im Einklang mit dem religiösen Erziehungsrecht der Erziehungsberechtigten. Sind noch Plätze frei, werden auch Kinder in die Krippe oder den Hort aufgenommen, deren Eltern keine Aktivmitglieder der Scientology Kirche sind. Diese Plätze stehen Kindern aller Konfessionen offen, sofern sich die Eltern mit dem Betriebskonzept der Kita einverstanden erklären. b) Der Verein sieht die Aufgabe der Kita darin, die ihr anvertrauten Kinder zu glücklichen, selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen und die Entfaltung ihrer Interessen und Fähigkeiten zu fördern. Die Kita erfüllt die Auflagen der Krippenaufsicht der Stadt Zürich. c) Der Verein fördert und unterstützt den Privatschulunterricht A. Rothen und den Privatunterricht "Key To", der von ausgebildeten Lehrpersonen geführt wird und in den Räumlichkeiten der Kita durchgeführt wird. Der Melde- und Bewilligungspflicht gegenüber dem Volksschulamt (VSA) wird durch die Schulleitung und die Eltern gemäss den Auflagen des VSA Folge geleistet. Der Unterricht wird im Einklang mit dem Volksschulgesetz durchgeführt. Die Erfüllung des Lehrplans des Kantons Zürich liegt in der Verantwortung der Lehrpersonen, die den Unterricht durchführen und umfasst die Lernziele von der ersten bis zur sechsten Primarschulstufe bzw. von der ersten bis zur dritten Sekundarschulstufe. Der Verein sorgt für die Räumlichkeiten, den Mittagstisch und die Zwischenverpflegungen (Znüni und Zvieri) der Schulbetriebe. d) Der Verein versteht sich als Non-Profit-Organisation und seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, er verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. Mittel: Mittel: Vereinsmitgliedschaftsbeiträge; Betreuungsbeiträge für die Hort- oder Krippenbetreuung; Schulbeiträge für den Privatunterricht; Spenden von Gönnern; andere Spenden und Hinterlassungen. Eingetragene Personen: Ettlin, Genovefa Antonia, von Sarnen, in Geroldswil, Präsidentin des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kelemen, Pascale Silvia, von Rümlang, in Rümlang, Vizepräsidentin des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Ettlin, Jennifer Lea, von Sarnen, in Geroldswil, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Ettlin, Paul Sigfried, von Sarnen, in Geroldswil, Mitglied des Vorstandes, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Fallegger-Lichtblau, Annette, von Wettingen, in Niederhasli, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien.