Mühlebachhof AG
Aktiengesellschaft · Altendorf
Handelsregister
- CH-ID
- CH13030210176
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Sitz
- Altendorf
- Adresse
- bei Anton Wattenhofer, Vorderbergstrasse 78, 8852 Altendorf, 8852 Altendorf
- Kanton
- Schwyz
- Kapital
- CHF 1'000'000, einbezahlt CHF 1'000'000.00
- Status
- Aktiv
- Eingetragen am
- 14.08.2014
- Statuten
- 12.08.2014, 08.07.2025
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist die Überbauung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben und veräussern, Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen gründen sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens sowie die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 19.09.2026
Organe und Zeichnungsberechtigte
3
Mitglied · Kollektivunterschrift zu zweien · von Altendorf, Altendorf
Mitglied · Kollektivunterschrift zu zweien · von Altendorf, Altendorf
Präsident · Kollektivunterschrift zu zweien · von Altendorf, Rüschlikon
SHAB-Meldungen
1 Meldung
15.07.2025Änderung · Schwyz
Mutation Mühlebachhof AG, Altendorf
Mühlebachhof AG, in Altendorf, CHE-175.754.419, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 158 vom 19.08.2014, S.0, Publ. 1669395). Statutenänderung: 08.07.2025. Qualifizierte Tatbestände neu: [gestrichen: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss Vertrag vom 12.8.2014 die Liegenschaften GB Nr. 33, 1997 und 1998 in Altendorf, wofür 1'000 Namenaktien zu CHF 1'000.00 ausgegeben und CHF 13'887'500.00 als Forderung gutgeschrieben werden.]. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Brief an ihre letzte im Aktienbuch eingetragene Adresse, E-Mail oder in anderer elektronischer Form, sofern das Gesetz keine abweichenden zwingenden Bestimmungen enthält. [Weitere Statutenänderungen sind nicht publikationspflichtig.]