Otto Hediger, Familienstiftung

Stiftung · Reinach (AG)

Handelsregister

CH-ID
CH40074531017
Rechtsform
Stiftung
Adresse
c/o Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach AG, 5734 Reinach AG
Kanton
Aargau
Status
Aktiv
Eingetragen am
19.06.2023

Zweck

Die Stiftung bezweckt: a) Die Unterstützung meiner Kinder und deren Nachkommen im Falle der Bedürftigkeit. b) Solange keine bedürftigen Nachkommen vorhanden sind, oder die Zinserträgnisse für Stiftungszwecke im Sinne von lit. a) nicht aufgebraucht werden, dürfen die Zinserträgnisse auch als Beiträge für die Ausbildung, Besuch von Schulen, Erlernung von Berufen und zur Wiederherstellung angegriffener Gesundheit von Kindern der zur Stiftung berufenen Familienangehörigen - ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Eltern - ausgerichtet werden. c) Sofern das Stiftungsvermögen mindestens das heute zugewendete Grundkapital aufweist, dürfen an Töchter, die sich verehelichen, als einmaliger Beitrag an deren Aussteuer maximal Fr. 1'000.- (eintausend) ausgerichtet werden.

Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix

Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 23.09.2026

Organe und Zeichnungsberechtigte

1

Luca Zanatta

Verwalter · Einzelunterschrift · von Rickenbach (LU), Gränichen

seit 22.06.2023

SHAB-Meldungen

1 Meldung

  1. 22.06.2023 · Neueintragung · Aargau

    SHAB 1005775555

    Neue Personen
    Luca Zanatta · Verwalter · Einzelunterschrift

    Otto Hediger, Familienstiftung, in Reinach (AG), CHE-210.817.618, c/o Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach AG, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 29.07.1941. Zweck: Die Stiftung bezweckt: a) Die Unterstützung meiner Kinder und deren Nachkommen im Falle der Bedürftigkeit. b) Solange keine bedürftigen Nachkommen vorhanden sind, oder die Zinserträgnisse für Stiftungszwecke im Sinne von lit. a) nicht aufgebraucht werden, dürfen die Zinserträgnisse auch als Beiträge für die Ausbildung, Besuch von Schulen, Erlernung von Berufen und zur Wiederherstellung angegriffener Gesundheit von Kindern der zur Stiftung berufenen Familienangehörigen - ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Eltern - ausgerichtet werden. c) Sofern das Stiftungsvermögen mindestens das heute zugewendete Grundkapital aufweist, dürfen an Töchter, die sich verehelichen, als einmaliger Beitrag an deren Aussteuer maximal Fr. 1'000.- (eintausend) ausgerichtet werden. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Errichtung der Familienstiftung durch letztwillige Verfügung vom 29.07.1941 des Otto Hediger, in Reinach (AG). Eingetragene Personen: Zanatta, Luca, von Rickenbach (LU), in Gränichen, Verwalter, mit Einzelunterschrift.