Beck-in GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Langenthal · Im Handelsregister gelöscht, 04.10.2021

Handelsregister

CH-ID
CH03640659423
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Adresse
Dennliweg 21, 4900 Langenthal, 4900 Langenthal
Kanton
Bern
Status
Im Handelsregister gelöscht, 04.10.2021

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt das Führen von Tankstellen mit Ölprodukten und Autozubehör aller Art, von Tankstellenshops mit Bäckereiprodukten und Produkten aller Art sowie den Betrieb von Bistros. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix

Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 30.09.2026

SHAB-Meldungen

1 Meldung

  1. 04.10.2021Löschung · Bern

    Löschung Beck-in GmbH, Langenthal

    Beck-in GmbH, in Langenthal, CHE-212.063.132, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 16 vom 25.01.2016, Publ. 2615631). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Felber AG, in Langenthal (CHE-110.353.707), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.

  2. 04.10.2021Änderung · Bern

    Mutation Felber AG, Langenthal

    Felber AG, in Langenthal, CHE-110.353.707, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 161 vom 20.08.2020, Publ. 1004961262). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Beck-in GmbH, in Langenthal (CHE-212.063.132), gemäss Fusionsvertrag vom 22.09.2021 und Bilanz per 31.03.2021. Aktiven von CHF 386'454.95 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 386'454.95 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Gemäss Bestätigung der zugelassenen Revisionsexpertin verfügt die übernehmende Gesellschaft über frei verwendbares Eigenkapital im Umfang des Kapitalverlustes der übertragenden Gesellschaft. Da derselbe Aktionär bzw. Gesellschafter sämtliche Aktien und Stammanteile der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.

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