Fahrer Holding AG

Aktiengesellschaft · Nürensdorf · Im Handelsregister gelöscht, 26.06.2019

Handelsregister

CH-ID
CH02030374192
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Adresse
Alte Winterthurerstrasse 33, 8309 Nürensdorf, 8309 Nürensdorf
Kanton
Zürich
Status
Im Handelsregister gelöscht, 26.06.2019

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen aller Art an in- und ausländischen Unternehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix

Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 01.10.2026

SHAB-Meldungen

1 Meldung

  1. 26.06.2019Löschung · Zürich

    Löschung Fahrer Holding AG, Nürensdorf

    Fahrer Holding AG, in Nürensdorf, CHE-308.949.808, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 83 vom 01.05.2015, S.0, Publ. 2129999). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Fahrer AG, in Nürensdorf (CHE-108.621.057), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.

  2. 26.06.2019Änderung · Zürich

    Mutation Fahrer AG, Nürensdorf

    Fahrer AG, in Nürensdorf, CHE-108.621.057, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 83 vom 01.05.2015, S.0, Publ. 2129997). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Fahrer Holding AG, in Nürensdorf (CHE-308.949.808), gemäss Fusionsvertrag vom 18.06.2019 und Bilanz per 31.12.2018. Aktiven von CHF 4'613'247.01 - unter welchen sämtliche Aktien der übernehmenden Gesellschaft enthalten sind - und Passiven (Fremdkapital) von CHF 10'300.00 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft die anlässlich der Fusion erworbenen eigenen Aktien der übernehmenden Gesellschaft erhalten, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.

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