Adrialin GmbH in Liquidation
Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Luzern · Im Handelsregister gelöscht, 07.08.2024
Handelsregister
- Name in anderen Sprachen
- Adrialin Ltd liab. Co in liquidationAdrialin S.à.r.l. en liquidation
- CH-ID
- CH10047964879
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Sitz
- Luzern
- Adresse
- Werftestrasse 4, 6005 Luzern, 6005 Luzern
- Kanton
- Luzern
- Kapital
- CHF 20'000
- Status
- Im Handelsregister gelöscht, 07.08.2024
Zweck
Tätigkeit als Reiseveranstalter und Reisevermittler sowie Anbieten von Serviceleistungen im Tourismusbereich; Beteiligungen; Erwerb, Belastung, Veräusserung und Verwaltung von Grundeigentum; Vornahme von Finanzierungen sowie Eingehung von Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 30.09.2026
SHAB-Meldungen
6 Meldungen
07.08.2024 · Löschung · Luzern
Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a. HRegV von Amtes wegen gelöscht.
22.07.2022 · Änderung · Luzern
Die Einzelrichterin des Bezirksgerichts Luzern, Abteilung 3, hat mit Entscheid vom 18.07.2022 das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt.
09.05.2022 · Änderung · Luzern
- Eingetragener Name
- Adrialin GmbH → Adrialin GmbH in Liquidation
Firma neu: Adrialin GmbH in Liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (Adrialin S.à.r.l. en liquidation) (Adrialin Ltd liab. Co in liquidation). Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Luzern, Abteilung 3, vom 03.05.2022 ist über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 04.05.2022, 00.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden. [bisher: Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Luzern, Abteilung 3, vom 03.09.2021 wurde eine provisorische Nachlassstundung von vier Monaten bis zum 03.01.2022 bewilligt. Auf die Einsetzung eines Sachwalters wird verzichtet.]. [gestrichen: Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Luzern, Abteilung 3, vom 19.01.2022 wurde die am 03.09.2021 bewilligte provisorische Nachlassstundung um weitere zwei Monate verlängert bis am 03.05.2022.]. [gestrichen: Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Luzern, Abteilung 3, vom 13.12.2021 wurde die am 03.09.2021 bewilligte provisorische Nachlassstundung um zwei Monate verlängert bis am 03.03.2022.]
26.01.2022 · Änderung · Luzern
Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Luzern, Abteilung 3, vom 19.01.2022 wurde die am 03.09.2021 bewilligte provisorische Nachlassstundung um weitere zwei Monate verlängert bis am 03.05.2022.
17.12.2021 · Änderung · Luzern
Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Luzern, Abteilung 3, vom 13.12.2021 wurde die am 03.09.2021 bewilligte provisorische Nachlassstundung um zwei Monate verlängert bis am 03.03.2022.
09.09.2021 · Änderung · Luzern
Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Luzern, Abteilung 3, vom 03.09.2021 wurde eine provisorische Nachlassstundung von vier Monaten bis zum 03.01.2022 bewilligt. Auf die Einsetzung eines Sachwalters wird verzichtet.