Héliomalt AG

Aktiengesellschaft · Fraubrunnen · Im Handelsregister gelöscht, 29.06.2020

Handelsregister

Name in anderen Sprachen
Héliomalt Ltd.
Héliomalt SA
CH-ID
CH03630546693
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Adresse
Bernstrasse 31, 3308 Grafenried, 3308 Grafenried
Kanton
Bern
Status
Im Handelsregister gelöscht, 29.06.2020

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Fabrikation von und Handel mit Lebensmitteln, insbesondere mit Malzprodukten unter der Marke Héliomalt. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen irgendwelcher Art beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein könnten, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann auch Darlehen für eigene oder fremde Rechnung sowie Garantien und Pfandrechtsgeschäfte für verbundene Unternehmungen und Dritte eingehen. Sie kann Immobilien im In- und Ausland erwerben, verpachten, vermieten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann jede Art von Schuld oder Wertpapieren innerhalb der Schweiz oder im Ausland erwerben, halten, verwalten oder verkaufen.

Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix

Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 03.10.2026

SHAB-Meldungen

2 Meldungen

  1. 29.06.2020 · Löschung · Bern

    SHAB 1004922536

    Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Neuenschwander R. & H. AG, in Fraubrunnen (CHE-107.815.038), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.

  2. 29.06.2020 · Änderung · Bern

    SHAB 1004922503

    Publiziert unter Neuenschwander R. & H. AG

    Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Héliomalt AG, in Fraubrunnen (CHE-322.240.382), gemäss Fusionsvertrag vom 22.06.2020 und Bilanz per 31.12.2019. Aktiven von CHF 197'372.69 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 6'325.55 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Gemäss Bestätigung der zugelassenen Revisionsexpertin verfügt die übernehmende Gesellschaft über frei verwendbares Eigenkapital im Umfang des Kapitalverlusts der übertragenden Gesellschaft. Da die übernehmende Gesellschaft sämtliche Aktien der übertragenden Gesellschaft hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.

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