Gabriel Morales Abellan
Einzelunternehmen · Zuchwil · In Liquidation
Handelsregister
- CH-ID
- CH24110130713
- Rechtsform
- Einzelunternehmen
- Sitz
- Zuchwil
- Adresse
- Bertaweg 14, 4528 Zuchwil, 4528 Zuchwil
- Kanton
- Solothurn
- Status
- In Liquidation
Zweck
Handel mit Waren aller Art, Anbieten von Dienstleistungen im kaufmännischen und im Informatik-Bereich sowie Vermietung von beweglichen Sachen und Immobilien.
Offizieller Handelsregisterauszug · Eintrag auf Zefix
Quelle: Schweizer Handelsregister (Zefix, SHAB) und das kantonale Handelsregisteramt. · geprüft am 19.09.2026
SHAB-Meldungen
4 Meldungen
14.04.2026 · Änderung · Solothurn
Gabriel Morales Abellan, in Zuchwil, CHE-397.752.281, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 32 vom 17.02.2026, Publ. 1006571912). Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Bucheggberg-Wasseramt, in Solothurn, vom 23.02.2026 mangels Aktiven eingestellt worden. Da der Inhaber sein Geschäft weiterführt, bleibt die Eintragung bestehen.
17.02.2026 · Änderung · Solothurn
Gabriel Morales Abellan, in Zuchwil, CHE-397.752.281, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 13 vom 21.01.2026, Publ. 1006545365). Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 05.02.2026 die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 19.11.2025 betreffend Konkurseröffnung abgewiesen, soweit auf sie einzutreten war. [gestrichen: Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 14.01.2026 der Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 19.11.2025 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch für die Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben.]
21.01.2026 · Änderung · Solothurn
Gabriel Morales Abellan, in Zuchwil, CHE-397.752.281, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 212 vom 03.11.2025, Publ. 1006473742). Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 14.01.2026 der Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 19.11.2025 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch für die Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben.
03.11.2025 · Änderung · Solothurn
Gabriel Morales Abellan, in Zuchwil, CHE-397.752.281, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 186 vom 26.09.2014, S.0, Publ. 1736475). Über den Inhaber dieses Einzelunternehmens ist mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Bucheggberg-Wasseramt, in Solothurn, am 29.10.2025, 10.30 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.