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Verfügung vom 7. September 2026, SZ.2026.125

00.102.697 · Zofingen District Court

Vom 8. Sept. 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-ag/bezirksgericht-zofingen/00-102-697/de/verfugung-vom-7-september-2026-sz-2026-125

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Aargau
  3. Zofingen District Court
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Verfügung vom 7. September 2026, SZ.2026.125

Rubrum

Publ.-Nr: 00.102.697

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 08.09.2026

Verfügung vom 7. September 2026, SZ.2026.125

Verfügung vom 7. September 2026 Betroffene: Skinergetics GmbH, Untere Grabenstrasse 28, 4800 Zofingen

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel

Dispositiv

1. Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Publikation dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen.

2. Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der Betroffenen nach den Vorschriften über den Konkurs an.

Hinweise Lauf der Frist: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts