Verfügung vom 7. September 2026, SZ.2026.125
Rubrum
Publ.-Nr: 00.102.697
Stelle: Bezirksgericht Zofingen
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 08.09.2026
Verfügung vom 7. September 2026, SZ.2026.125
Verfügung vom 7. September 2026 Betroffene: Skinergetics GmbH, Untere Grabenstrasse 28, 4800 Zofingen
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel
Dispositiv
1. Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Publikation dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen.
2. Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der Betroffenen nach den Vorschriften über den Konkurs an.
Hinweise Lauf der Frist: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts