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Verordnung über das Campieren (Campingverordnung; CV)
Der Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf – die Artikel 50, 52, 58 und 61 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 1; – Artikel 2 und 100 Absatz 2 der Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 19982, beschliesst:
Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt das Campieren auf dem öffentlichen Grund der Stadt Bern. Als öffentlicher Grund im Sinn der Verordnung gelten Liegenschaften im Verwaltungsvermögen und öffentliche Sachen im Gemeingebrauch unter der Hoheit der Stadt Bern.3
Art. 2 Campingverbot
Auf öffentlichem Grund sind das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen Einrichtungen und das Campieren, insbesondere das Verweilen in Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen Einrichtungen4, ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen Flächen verboten.
Art. 3 Ausnahmen
Die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Polizeiinspektorat, kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen.
Die Ausnahmebewilligung kann unter dem Vorbehalt erteilt werden, dass für allfällige Ersatzvornahmen, insbesondere die Reinigung, Sicherheit geleistet wird.
Art. 4 Massnahmen
Bei Widerhandlungen gegen das Campingverbot lässt die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Polizeiinspektorat, nach vorgängiger Androhung den rechtmässigen Zustand durch Ersatzvornahme wiederherstellen.
Die Kosten für Ersatzvornahmen und die Lagerung von beseitigtem Material trägt die Verursacherin beziehungsweise der Verursacher.
Art. 5 Strafbestimmung
Wer gegen das Campingverbot in Artikel 2 oder gegen Auflagen einer Ausnahmebewilligung verstösst, wird mit Busse bis 2000 Franken bestraft.
GG; BSG 170.11
GO; SSSB 101.1
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1383/2011 vom 19. Oktober 2011
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1383/2011 vom 19. Oktober 2011
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Art. 6 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. November 20125 in Kraft.
Bern, 6. Juli 2011 NAMENS DES GEMEINDERATS Der Stadtpräsident: Alexander Tschäppät Der Stadtschreiber: Dr. Jürg Wichtermann
geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1242/2012 vom 29. August 2012
732.221 Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 19. Oktober 2011 1, 2 1. November 2012 29. August 2012 Tarif 1. November 2012 3