743.12
Tarif über die Gaslieferung für die von Energie Wasser Bern versorgten Gemeinden
Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb), gestützt auf Artikel 34 des Reglements Energie Wasser Bern vom 15. März 2001 1, beschliesst:
Art. 1 Anwendung
Der vorliegende Tarif regelt das Entgelt für die Gaslieferung an Endverbraucherinnen und Endverbraucher in den von Energie Wasser Bern versorgten Gemeinden.
Art. 2 Gasprodukte
Das Entgelt für die Gaslieferung wird den Gaskundinnen und -kunden pro Verbrauchsstelle verrechnet.
Die Gaskundinnen und -kunden können für ihre Verbrauchsstellen zwischen drei Gasprodukten wählen:
Mit dem Produkt ewb.Basis.GAS liefert ewb 35 % erneuerbares Gas aus der Schweiz und Westeuropa und 65 % Erdgas.
Mit dem Produkt ewb.Standard.GAS liefert ewb 50 % erneuerbares Gas aus der Schweiz und Westeuropa und 50 % Erdgas.
Mit dem Produkt ewb.Öko.GAS liefert ewb 100 % erneuerbares Gas aus der Schweiz und Westeuropa.
Mit dem Produkt ewb.Heizungsersatz.GAS liefert ewb zusätzlich zu ewb.Standard.GAS 50 % erneuerbares Gas aus der Schweiz im Rahmen der Verfügbarkeit (Art. 8 ewr2). Dieses Produkt kann ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage unter den Voraussetzungen von Artikel 40a des Kantonalen Energiegesetzes vom 15. Mai 20113 bezogen werden.
Die Gaskundinnen und -kunden können das Gasprodukt einmal jährlich, jeweils auf den 1. Tag des nächsten Monats, ändern. Der Produktwechsel muss ewb schriftlich mitgeteilt werden. Bei Gaskundinnen und -kunden mit jährlicher Ablesung wird keine zusätzliche Ablesung aufgrund des Produktwechsels durchgeführt. Bei der nächsten Abrechnung werden die Gasprodukte pro rata und gewichtet mit Heizgradtagen abgerechnet.
Verzichten die Gaskundinnen und -kunden auf eine Wahl, liefert und verrechnet ewb das Produkt ewb.Standard.GAS.
ewb-reglement (ewr); SSSB 741.1
SSSB 741.1
KEnG; BSG 741.1
Art. 3 Tarifelemente
Das Entgelt für die Gaslieferung setzt sich aus den folgenden Tarifelementen zusammen:
Bezugsabhängiger Arbeitstarif in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) auf dem bezogenen Gas;
Jährlicher Leistungstarif in Franken pro Kilowatt (Fr./kW/Jahr) für die beanspruchte Leistung bei den Netznutzungskategorien S und M;
CO2 -Abgabe in Rp./kWh.
Art. 4 Netznutzungskategorie EZ4
Der Arbeitstarif beträgt für die Lieferung von:
ewb.Basis.GAS 7.77 Rp./kWh
ewb.Standard.GAS 9.49 Rp./kWh
ewb.Öko.GAS 14.82 Rp./kWh
Art. 5 Netznutzungskategorie ZZ5
Der Arbeitstarif beträgt für die Lieferung von:
ewb.Basis.GAS 7.77 Rp./kWh
ewb.Standard.GAS 9.49 Rp./kWh 2 Als Energiebezug wird der Normenergiebezug gemäss Artikel 6 Absatz 2 des Tarifs über die Netznutzung Gas6 berücksichtigt.
Art. 6 Netznutzungskategorie S7
Der Arbeitstarif beträgt für die Lieferung von:
ewb.Basis.GAS 8.27 Rp./kWh
ewb.Standard.GAS 9.99 Rp./kWh
ewb.Öko.GAS 15.32 Rp./kWh
ewb.Heizungsersatz.GAS 16.91 Rp./kWh 2 Der Leistungstarif «Leistung S» beträgt 14.40 Fr./kW/Jahr.
Die beanspruchte Leistung entspricht der beanspruchten Leistung gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Tarifs über die Netznutzung Gas8.
Art. 7 Netznutzungskategorie M9
Der Arbeitstarif beträgt für die Lieferung von:
ewb.Basis.GAS 7.97 Rp./kWh
ewb.Standard.GAS 9.69 Rp./kWh
ewb.Öko.GAS 15.02 Rp./kWh
Tarif über die Netznutzung Gas (SSSB 743.11); Art. 2 Abs. 2 Bst. a
Tarif über die Netznutzung Gas (SSSB 743.11); Art. 2 Abs. 2 Bst. b Tarif über die Netznutzung Gas (SSSB 743.11); Art. 2 Abs. 2 Bst. c Tarif über die Netznutzung Gas (SSSB 743.11); Art. 2 Abs. 2 Bst. d
d. ewb.Heizungsersatz.GAS 16.61 Rp./kWh 2 Der Leistungstarif «Leistung M» beträgt 14.40 Fr./kW/Jahr.
Die beanspruchte Leistung entspricht der beanspruchten Leistung gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Tarifs über die Netznutzung Gas10.
Art. 8 CO2-Abgabe
Im Arbeitstarif ist die CO2-Abgabe nicht enthalten. Sie ist zusätzlich geschuldet und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Die Höhe der CO 2-Abgabe richtet sich nach
Artikel 3 der Verordnung vom 8. Juni 200711 über die CO2-Abgabe und dem
entsprechenden Anhang.
Art. 9 Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Diese ist zusätzlich geschuldet und wird zum jeweils gültigen Satz verrechnet.
Art. 10 Ergänzende Bestimmungen
Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Gasverordnung vom 7. Juli 202212 von ewb.
Art. 11 Inkrafttreten
Dieser Tarif tritt auf den 1. Januar 2026 in Kraft.
Bern, 4. November 2025 NAMENS DES VERWALTUNGSRATS Der Präsident: Michel Kunz Der Vizepräsident: Hansruedi Köng Genehmigung Vom Gemeinderat genehmigt mit GRB Nr. 2025-1501 vom 19. November 2025. Der folgende Tarif wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses neuen Tarifs aufgehoben: Tarif vom 7. März 2025 über die Gaslieferung für die von Energie Wasser Bern versorgten Gemeinden.
SR 641.712; abgelöst durch die Verordnung vom 30. November 2012 über die Reduktion von CO2 -Emissionen (CO2 -Verordnung); SR 641.711
GV; www.ewb.ch/gasverordnung Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 4. November 2025 Verwaltungsrat von Totalrevision 1. Januar 2026 Energie Wasser Bern (ewb) 4