1.5.1-1.1
Delegation von Kompetenzen an die Geschäftsprüfungskommission bei Abrechnungen
Vom 29.02.1996 (Stand 29.02.1996)
Der Stadtrat von Biel,
gestützt auf Artikel 40 Ziffer 4 Buchstabe c der Stadtordnung1,
beschliesst:
Art. 1
Die Genehmigung der Abrechnungen der vom Stadtrat bewilligten, ausserordentlichen Kredite2 wird der Geschäftsprüfungskommission übertragen. Ausgeschlossen sind die Fälle, bei denen der Betrag exkl. Teuerung den bewilligten Kredit um mehr als 10% übersteigt.
-