4.4-5
Verordnung über die Auszeichnung «Biel/Bienne Talents»
Vom 04.05.2016 (Stand 04.05.2016)
Der Gemeinderat der Stadt Biel
beschliesst:
Art. 1 Zweck
Die Auszeichnung «Biel/Bienne Talents» soll Personen belohnen, die in Biel wohnen, die Mitglieder eines Vereins mit Sitz in Biel oder des Bieler Programms Sport-Kultur-Studium (SKS) sind und die durch ihre Resultate, Leistungen oder ihr Engagement das Bieler Sportleben ausserordentlich geprägt haben.
Art. 2 Ausgezeichnete Bereiche
Ausgezeichnet werden können
Sportlerinnen und Sportler oder im Sportbereich tätige Personen für ihre Leistungen oder ihr sportliches Engagement;
Künstlerinnen und Künstler oder Musikerinnen und Musiker, die am Programm SKS teilnehmen für ihre Leistungen oder ihr künstlerisches oder kulturelles Engagement.
Art. 3 Evaluation und Wahl der Preisträgerinnen und Preisträger
Die Direktion Bildung, Kultur und Sport trifft die Auswahl der verdienstvollen Personen auf Vorschlag der Dienststelle Sport.
Die Dienststelle Sport definiert die Auswahlkriterien und konsultiert die Sportkommission bevor sie ihren Vorschlag der Direktion Bildung, Kultur und Sport unterbreitet.
Die Direktion Bildung, Kultur und Sport kann auf die Auszeichnung für einen der in Art. 2 genannten Bereiche verzichten, wenn keine geeigneten Kandidatinnen oder Kandidaten vorhanden sind. Gemäss vorliegendem Reglement gibt es keinen Anspruch auf die Übergabe einer Auszeichnung.
Die Dienststelle Sport bittet Sportvereine, Verantwortliche des Programms SKS und die Bevölkerung jedes Jahr, ihr Kandidatinnen oder Kandidaten für die Auszeichnung «Biel/Bienne Talents» vorzuschlagen.
Art. 4 Art und Übergabe der Auszeichnung
Die Auszeichnung in Form eines Erinnerungspreises wird anlässlich einer Zeremonie übergeben, in Anwesenheit der verdienstvollen Personen, ihrer Familien, Mitglieder der betroffenen Vereine, Vertreterinnen und Vertreter des Programms SKS, der politischen Behörde sowie der Sportkommission und der Presse.
Die Direktion Bildung, Kultur und Sport bestimmt, in welcher Form die Zeremonie für die Übergabe durchgeführt wird. Die Organisation der Zeremonie erfolgt durch die Dienststelle Sport.
Art. 5 Aufhebung1
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