6.7-1.1
Gebührenverordnung
Vom 29.10.2014 (Stand 30.07.2025)
Der Gemeinderat von Biel,
gestützt auf Artikel 54 Ziffer 3 Buchstabe e der Stadtordnung vom 9. Juni 19961 und Artikel 27 des Gebührenreglements vom 17. Dezember 20142,
beschliesst:
Art. 1 Gebührenpflichtige Leistungen
Die gebührenpflichtigen Leistungen und die Bemessung der Gebühren gemäss dem Gebührenreglement3 richten sich nach den Tarifen in den Anhängen 0–5.
Die Anhänge sind Bestandteil dieser Verordnung.
Vorbehalten bleibt die Erhebung von Gebühren nach besonderen Bestimmungen der Gemeinde oder nach direkt anwendbaren Vorschriften des übergeordneten Rechts.
Art. 2 Gebührenrahmen
Wo die Tarife in den Anhängen einen Rahmen für die Gebühr vorsehen, richtet sich die Gebühr im Einzelfall nach dem verursachten Aufwand.
Art. 3 Auslagen
Als Auslagen im Sinn von Artikel 8 Buchstabe a des Gebührenreglements4 gelten insbesondere
Porti und Kosten der Telekommunikation, insbesondere für Abklärungen im Ausland;
Reise- und Transportkosten, insbesondere Auslagen für Fahrzeuge, die in Zusammenhang mit gebührenpflichtigen Verrichtungen verwendet werden;
Honorare für Expertisen, Zeugnisse und Übersetzungen;
Kosten für Bestätigungen, Bescheinigungen, Fotokopien und andere Unterlagen dritter Stellen;
weitere Kosten für Arbeiten, die durch Dritte ausgeführt und in Rechnung gestellt werden.
Wo die Tarife nichts anderes vorsehen, werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.
Die Auslagen nach Absatz 1 werden auch in Rechnung gestellt, wenn sie in den Tarifen nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Art. 4 Bezug der Gebühren
Die Stadt bezieht Gebühren in geringer Höhe in der Regel sofort nach erbrachter Leistung in bar.
Sie stellt die übrigen Gebühren in Rechnung.
Sie kann in begründeten Fällen einen angemessenen Kostenvorschuss erheben.
Sie kann auf begründetes Gesuch hin eine geschuldete Gebühr bis längstens ein Jahr stunden oder eine ratenweise Bezahlung gestatten.
Vorbehalten bleiben besondere Vorschriften des übergeordneten Rechts über den Bezug der Gebühren, insbesondere der Gebühren für die Behandlung des Gesuchs um Erteilung oder Zusicherung des Gemeindebürgerrechts.
Art. 5 Ausserordentlicher Aufwand
Verursacht eine Leistung einen ausserordentlichen oder unerwartet hohen Aufwand, benachrichtigt die Stadt die Gebührenpflichtigen zum Voraus.
Art. 6 Verfügungen
Die Zuständigkeit zum Erlass von Verfügungen nach Artikel 24 des Gebührenreglements5 richtet sich nach der Verordnung vom 2. November 2012 über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung)6.
Art. 7 Änderung von Erlassen7
Art. 8 Aufhebung von Erlassen8
Art. 9 Inkrafttreten9
A0 Anhang 0: Gebühren der gesamten Stadtverwaltung
Art. A0-0
Die nachstehenden Gebühren sind in CHF angegeben.
Für Aufwandgebühren (Zeittarif) gilt Art. 20 des Gebührenreglements (SGR 6.7-1).
Art. A0-1
Kanzleigebühren:
1.1 Fotokopien:
1 Grundgebühr: 2–5
2 Zusätzlich pro Seite: 0.30–6
1.2 Auszüge und Zusammenstellungen, pro Seite: 2–20
1.3 Nachschlagungen, pro halbe Stunde oder einen Bruchteil davon: 20–40
1.4 Scannen von Dokumenten und Plänen, pro Scan: 5–100
1.5 Ausdruck von Plänen auf einem Plotter, pro Seite: 10–50
Weitere Gebühren:
2.1 2. Mahnung nach Zahlungsverzug und jede weitere Mahnung, pro Mahnung: 20–50
2.2 Erlass von Verfügungen auf Gesuch oder von Amtes wegen, soweit nicht besonders geregelt: 100–500
A1 Anhang 1: Gebühren der Präsidialdirektion
Art. A1-0
Die nachstehenden Gebühren sind in CHF angegeben.
Für Aufwandgebühren (Zeittarif) gilt Art. 20 des Gebührenreglements (SGR 6.7-1).
Art. A1-1 Stadtkanzlei
Kanzlei:
1.1 Sammlung des Gemeinderechts:
1 Inhaltsverzeichnis: 7
2 Vollständige Sammlung, pro Amtssprache: 175
3 Nachträge pro Amtssprache, je nach Umfang: 12–60
4 Einzelne Erlasse, je nach Umfang: 7–25
1.2 Politische Plakatierung; Auslosung und Mitteilung: 50–100
1.3 Beschwerdeverfahren im Personalwesen: 50–300
Stadtarchiv:
2.1 Kopien, Reproduktionen, Digitalisate:
1 Fotokopien und Scans von Archivgut schwarz/weiss, pro Seite: 1–3
2 Grundgebühr für Reproduktionen von Archivgut, pro Auftrag: 15
3 Digitalisate aus der Bilddatenbank, pro Stück: 10
2.2 Weitere Dienstleistungen:
1 Beratung und Recherche (Telefon, Lesesaal), je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
2 Recherche in den Einwohnerregistern, pro Auftrag: 20
3 Umfangreiche Recherchen, Forschungsaufträge, Zusammenstellungen von Dokumentationen, je nach eingesetzer Person: Zeittarif II–III
Art. A1-2 Stadtplanung
Planungen:
1.1 Ausleihe von Architekturmodellen (Maquetten), pro Element: 200
1.2 Ausarbeitung von Planungsdossiers, Dokumentationen: Gemäss Tarif der Koordinationskonferenz der Bau und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB)
1.3 Spezialplanungen im Rahmen von Baugesuchsverfahren (Überbauungsordnungen, Richtpläne, Detailplanungskonzepte, Studien und andere Vorleistungen) und bei Überbauungsordnungen mit Baubewilligungscharakter: Gemäss Tarif der Koordinationskonferenz der Bau und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB)
1.4 Führungen und Präsentationen für kommerzielle Vereine und Gesellschaften, pro Veranstaltung: 250
Baubewilligungen und Baukontrolle:
2.1 Voranfragen und schriftliche Anfragen mit Voranfragecharakter:
2.1a. Baukosten unter 100'000: 250
2.1b. Baukosten ab 100'000: 500
2.1c. Baukosten ab 1'000'000: 1000
2.1d. …
2.2 Baubewilligungsverfahren:
1 Grundgebühr, in ‰ der geschätzten Baukosten (inkl. Umgebung, exkl. Landerwerb): (Ansatz / Minimum)
1.a Baukosten unter 10'000: 500
1.b Baukosten ab 10'000: 10‰ / 700
1.c Baukosten ab 100'000: 9‰ / 1000
1.d Baukosten ab 500'000: 7.5‰ / 4500
1.e Baukosten ab 1'000'000: 6‰ / 7500
1.f Baukosten ab 2'500'000: 5‰ / 15'000
1.g Baukosten ab 5'000'000: 4‰ / 25'000
1.h Baukosten ab 10'000'000: 2.5‰ / 40'000
1.i Baukosten ab 25'000'000: 1.8‰ / 62'500
1.j Baukosten ab 50'000'000: 1.5‰ / 90'000
1.k Baukosten ab 75'000'000: 1.2‰ / 112'500
1.l Baukosten ab 100'000'000: 0.9‰ / 120'000
1.m Baukosten ab 150'000'000: 0.7‰ / 135'000
1.n Baukosten ab 200'000'000: 0.5‰ / 140'000
1.o Baukosten ab 250'000'000: 0.5‰ / 150'000
2 Bekanntmachung:
2.a Publikation: Tatsächliche Auslagen
2.b Mitteilung an Nachbarschaft oder anerkannte private Organisationen:
2.b.1 1–3 Briefe: 50
2.b.2 Ab 4. Brief: 20
3 Einspracheverfahren:
3.a Behandlung der Einsprache, je nach eingesetzter Person: Zeittarif III–IV
3.b Einigungsverhandlung:
3.b.1 1 Einsprecher: 200
3.b.2 Pro weiteren Einsprecher oder Rechtsverwahrer: 100
3.c Untersuchungshandlungen wie Begehungen, Expertisen, Kontrollen und dergleichen: Gemäss Tarif der beauftragten Dritten oder Zeittarif II–III
4 Ausnahmebewilligungen:
4.a Grundgebühr pro beantragte Ausnahme: 800
4.b Entscheid Gemeinderat, pro Ausnahme: 200
5 Bewilligung für Gerüst auf öffentlichem Grund: 300
6 Zivilschutz:
6.a Bewilligung Aufhebung Schutzraum: 500
6.b Bewilligung bauliche Massnahme des Zivilschutzes: 500
7 Ramm- oder Sprengbewilligung: 500
8 Bewilligung Händlerschild: 150
9 Projektänderungen während Baubewilligungsverfahren, pro zusätzliche materielle oder formelle Prüfung, je nach eingesetzer Person: Zeittarif II–III
10 Bewilligung vorzeitiger Baubeginn: 500
11 Verlängerung der Baubewilligung, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III, mindestens 500
12 Ergänzungsbewilligung nach erteilter Baubewilligung / Planaustauschverfahren: 250–500
13 Zuschläge:
13.a Ausserordentlicher Aufwand (Zeit, Schwierigkeitsgrad, Inanspruchnahme der Behörden), je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
13.b Behandlung durch städtische Kommissionen (z.B. Fachausschuss für Planungs- und Baufragen), pro Vorlage und Sitzung: 500–800
13.c Behandlung durch Gemeinderat, soweit nicht mit Gebühr gemäss Ziff. 2.2.4b abgegolten (z.B. Bauabschläge und dergleichen): 200
13.d Rückweisung von Unterlagen zur Verbesserung: 150
14 Gebühren für Teilleistungen, in % der Gebühren gemäss Ziff. 2.2.1:
14.a Vorläufige formelle und materielle Prüfung: 30%
14.b Publikation: 5%
14.c Materielle Prüfung inkl. Auswertung und Verfahrensprogramm: 30%
14.d Phase Einsprachen, Spezialbewilligungen, Projektanpassungen etc., inkl. Auswertung: 10%
14.e Vorbereitung von Geschäften zuhanden zuständiger Stellen ausserhalb der Direktion (Bericht und Antrag Stadtplanung, weitere direktionsinterne Aufwendungen): 25%
2.3 Gebühren im Fall einer generellen Baubewilligung, in % der Gebühr gemäss Ziff. 2.2.1:
1 Generelle Baubewilligung: 50%
2 Grundgebühr für Baubewilligung bei Vorliegen einer rechtskräftigen generellen Baubewilligung: 80%
2.4 Baupolizei:
1 Nichteinreichen der Selbstdeklaration: 200
2 Baukontrollen auf Bauplatz (Bauabnahme, Bauplatzinstallation, Schutzarmierung, Rohbauabnahme, energietechnische Massnahme, Schutzraumabnahme und dergleichen), je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–IV, mindestens 250
3 Übrige baupolizeiliche Verfügungen und Massnahmen (Massnahmen bei Baustellenkontrolle, Baueinstellungen, Schlussverfügung und dergleichen), je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–IV, mindestens 400
2.5 Reklamebewilligungen:
1 Bearbeitung Gesuch 600–6000
2 Bewilligung für Aussen- und Strassenreklame
2.a Eigenreklame:
2.a.1 Unbeleuchtet, pro m²: 80
2.a.2 Beleuchtet, pro m²: 120
2.a.3 Dynamisch, pro m²: 150
2.b Fremdreklame:
2.b.1 Unbeleuchtet, pro m²: 100
2.b.2 Beleuchtet, pro m²: 140
2.b.3 Dynamisch, pro m²: 180
2.c Zuschlag für Dachreklame: 800
3 Bewilligung Fahnenstange, pro Stange: 100
4 Bewilligung Eigenreklame ohne Plakate: 200
5 Bewilligung Fremdreklame ohne Plakate: 400
2.6 Anordnung der Entfernung einer unerlaubten Reklame: 300
2.7 Behandlung Gastgewerbegesuch nach Gastgewerbegesetz (BSG 935.11), ohne bauliche Massnahmen: 500–1000
2.8 Öffentliche Auflage von Akten eidgenössischer oder kantonaler Stellen, inkl. allfällige Stellungnahme Stadt Biel: 150
2.9 Weitere Gebühren:
1 Einsichtnahme in archivierte Baugesuchsakten:
1.a Selbständige Einsichtnahme, pro Baugesuch: 25
1.b mit Unterstützung, pro Termin: 50
1.c Kopien und Scans:
1.c.1 Kopie A4, pro Seite: 1
1.c.2 Kopie A3, pro Seite: 2
1.c.3 Scan Kleinformat, pro Seite: 1
1.c.4 Kopie Grossformat, pro m²: 16, mindestens 5
1.c.5 Scan Grossformat, pro m²: 16, mindestens 5
2 Ausarbeitung Mehrwert-Revers, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
3 Mappe für Baugesuch: 20
4 Besondere, nicht durch anderweitige Gebühren gemäss diesem Anhang abgegoltende Aufwendungen, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
Dienststelle Wirtschaft/Statistik:
3.1 Beratungen und Abklärungen auf Ersuchen in Zusammenhang mit Zwischennutzungen, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
A2 Anhang 2: Gebühren der Finanzdirektion
Art. A2-0
Die nachstehenden Gebühren sind in CHF angegeben.
Für Aufwandgebühren (Zeittarif) gilt Art. 20 des Gebührenregelments (SGR 6.7-1).
Art. A2-1 Abteilung Finanzen und Steuern
Abteilung Finanzen und Steuern:
1.1 Rückerstattung bei Doppelzahlung: 10
1.2 Revisionsmandate: Gemäss Tarif des Schweizerischen Treuhänderverbandes
1.3 Stiftungsaufsicht: Gemäss Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (BSG 154.21)
1.4 Auszüge aus dem Steuerregister: 12–24
Art. A2-2 …
A3 Anhang 3: Gebühren der Direktion Soziales und Sicherheit
Art. A3-0
Die nachstehenden Gebühren sind in CHF angegeben.
Für Aufwandgebühren (Zeittarif) gilt Art. 20 des Gebührenreglements (SGR 6.7-1).
Art. A3-1 Abteilung öffentliche Sicherheit
Polizeiinspektorat:
1.1 Benützung des öffentlichen Grundes für Markttätigkeiten:
1 Gemüse- und Früchtemarkt:
1.a Benützung öffentlicher Grund für Marktstand, pro Laufmeter und Tag: 6–18
1.b Benützung im Abonnement, pro Laufmeter und Monat: 16–60
1.c Marktstand inkl. Benützung öffentlicher Grund, pro Tag: 20–55
2 Engrosmarkt:
2.a Lastwagen bis 3,5t, pro Markttag: 9–24
2.b Lastwagen über 3,5t, pro Markttag: 14–36
3 Monatsmarkt:
3.a Benützung öffentlicher Grund für Marktstand, pro Laufmeter und Tag: 6–24
3.b Marktstand inkl. Benützung öffentlicher Grund, pro Tag: 28–60
4 Kastanienverkauf:
4.a Pro Laufmeter und Tag: 8–20
4.b Pro Monat: 160–300
5 Gemüsehausierhandel:
5.a Handwagen und Veloanhänger, pro Monat: 12–60
5.b Motorfahrzeug, pro Monat:
5.b.1 Einsatz bis 4 Tage pro Monat: 16–72
5.b.2 Einsatz bis 8 Tage pro Monat: 32–72
5.b.3 Einsatz bis 12 Tage pro Monat: 48–72
1.2 Anderweitige Benützung des öffentlichen Grundes
1 Warenstand, soweit nicht unter Ziff. 1.1 fallend, pro m² und Jahr: 28–100
2 Trottoirwirtschaft, pro m² und Jahr: 23–100
3 Reklame:
3.a Temporäre Reklame, je nach Fläche und Dauer: 100–1000
3.b Einmalige Reklame, je nach Fläche: 50–60
3.c Reklame an ständigen Anschlagstellen von Plakatierungsfirmen, welche der Bewilligungspflicht unterstehen, pro Plakatstandort und Jahr: 250
3.d Reklameträger (Person), pro Person und Tag: 100–300
4 Verteilung von Drucksachen, je nach Auflage: 100–500
5 Fahrradständer, pro m² und Jahr: 100–300
6 Wohnwagenplatz, pro m² und Monat: 34–120
7 Ausstellungen pro m² und Tag: 50–2500
8 Schausteller, pro m² und Tag: 6.50–15
9 Zirkus und dergleichen, pro Tag oder Vorstellung: 167–1800
10 Andere Veranstaltungen, pro m² und Tag: 50–2500
11 Veranstaltungen auf dem Strandbodenareal (Parzellen Biel-Gbbl-bNr. 2966 und 2967), pro Tag: 30–960
12 Vorübergehende Nutzung von oberirdischen Parkplätzen für Lagern von Baumaterial, Abstellen von Mulden, Bauabschrankungen, Gerüsten etc.:
12.a Blaue Zone, pro Parkplatz und Monat: 100
12.b Gebührenpflichtiger Parkplatz, pro Monat: 200
13 Temporäre Nutzungen:
13.a Bauarbeiten, pro m² beanspruchte Grundfläche und Monat: 5
13.b Schuttmulden, pro Tag: 6
14 Wohnwagen von Fahrenden, pro Tag: 10–15
15 Betreiben eines Foodtrucks auf öffentlichem Grund, pro Tag und pro Standort 20–70
1.3 Marktstand:
1 Benützung, pro Tag: 35–60
2 Transport, soweit nicht in Gebühr gemäss Ziff. 1.1 inbegriffen, pro km: 4–8
1.4 Bewilligungen:
1 Handel mit alkoholischen Getränken: 35–120
2 Verrichtungen in gastgewerblichen Verfahren: 50–600
3 Spielautomat in Spielsalon oder Restaurants, pro Spielautomat und Jahr: 111–360
4 Taxi-Halterbewilligungen: 600–1000
5 Lautsprecherbewilligungen: 100–500
6 Übrige durch das Polizeiinspektorat erteilte Bewilligungen: 50–600
1.5 Gast- und Prostitutionsgewerbe:
1 Bearbeiten von Gesuchen um Betriebsbewilligungen: 200–500
2 Amtsbericht, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
3 Abklärungen / Verkehr mit andern Behörden betr. Bewilligungsverfahren: 50–500
4 Schliessung von Gastgewerbebetrieben, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
5 Kontrollen im Prostitutionsgewerbe, pauschal pro Betrieb und Jahr: 200–500
6 Besondere Dienstleistungen für Bewilligungsinhaberinnen und ‑inhaber im Prostitutionsgewerbe: Zeittarif III
1.6 Ausweis für Taxichauffeure:
1 Ausstellen des Ausweises: 50–100
2 Ausstellen eines Duplikats: 25–50
3 Erstmalige theoretische Eignungsprüfung: 100–200
4 Wiederholung der theoretischen Eignungsprüfung: 100–200
5 Erstmalige theoretische Eignungsprüfung, Ortskenntnis andere Gemeinde: 100–200
6 Wiederholung erstmalige theoretische Eignungsprüfung, Ortskenntnis andere Gemeinde: 75–200
7 Praktische Eignungsprüfung, nach Aufwand, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
8 Ausbildungsmappe: 80–100
1.7 Abklärungen und Dienstleistungen, soweit nicht besonders geregelt: 50–500
1.8 Casino, pro Geldspielapparat und Jahr (20% davon für die Gemeinde gemäss Art. 3 Spielapparateverordnung, BSG 935.551): 1110–8400
1.9 Fundbüro:
1 Aufbewahrung und Vermittlung von Fundgegenständen zulasten der Verliererin oder des Verlierers: 4–60
2 Aufbewahrung zulasten der Finderin oder des Finders bei Nichtabholen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist: 5–100
1.10 Pilzkontrolle:
1 Für Private mit Wohnsitz in Biel: gebührenfrei
2 Für auswärtige Private, soweit mit Wohnsitzgemeinde nicht anders geregelt: 6
3 Für den Handel, am Schalter:
3.a Grundgebühr 6
3.b Zusätzlich pro kg: 2
4 Für den Handel, in der Firma: Zeittarif III
1.11 Technische Kontrollen und Arbeiten, Fotolabor:
1 Lärmmessungen: Zeittarif II
2 Erstellen von Beilagen zu Anzeigen, Phasenplänen, Skizzen etc.: Zeittarif II
3 Fotoaufnahmen und Repros, (schwarz/weiss, farbig): Zeittarif II, mindestens 40
4 Vergrösserungen (schwarz/weiss oder farbig): Zeittarif II, mindestens 40
1.12 Transporte, Fahrzeugdienst, Verkehr:
1 Abschleppen von Motorfahrzeugen:
1.a Pro eingesetzte Person: Zeittarif II–III
1.b Pro km: 6–12
2 Verschieben von Motorfahrzeugen, pro eingesetzte Person: Zeittarif II–III
3 Garagieren von beschlagnahmten Fahrzeugen, ab 4. Tag:
3.a Motorwagen, pro Tag: 9–24
3.b Motorrad, pro Tag: 6–15
4 Transport von Personen und Tieren:
4.a Pro eingesetzte Person: Zeittarif II–III
4.b Pro km: 6–12
5 Einsatz Radblockiersystem (Sheriff): 78–240
6 Verkehrsdienst bei Ausnahmetransporten, pro eingesetzte Person und Stunde: 78–240
7 Verkehrslenkung: Installation, Inbetriebnahme und Auswertung, Verkehrsstatistikgeräte (Speedy oder VSG), bei Auftrag von Dritten: 150–300
1.13 Temporäre Strassensignalisation:
1 Benützung von Material:
1.a Guss-Sockel ohne Signal, pro Tag: 5–8
1.b Guss-Sockel mit Signal, pro Tag: 10–15
1.c Absperrgitter, pro Tag 10–15
2 Transport von Material gemäss Ziff. 1.11.1, wenn nicht selbst transportiert: 60–80
1.14 Ordnungs-, Verkehrs- und Sicherheitsdienst oder Polizeischutz bei Sport- oder anderen Veranstaltungen und Anlässen durch Orts- oder Kantonspolizei oder private Dienstleister im Auftrag der Stadt Biel, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
1.15 Entsorgung von Tierkadavern: Zeittarif II
1.16 Ortspolizeiliche Dienstleistungen zugunsten von anderen Gemeinden, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
Einwohner- und Spezialdienste:
2.1 Auskünfte über Adressen und Personalien: 12–24
2.2 Bescheinigungen:
1 Bestätigung auf Aktenstücken AHV, IV: gebührenfrei
2 Bestätigung auf andern Aktenstücken: 12–24
3 Wohnsitz- und andere Bescheinigungen: 14–24
4 Leumundszeugnis: 23–60
5 Weitere Bescheinigungen (Dienstverschiebung, Waffenerwerbsschein etc.): 20–120
2.3 Rechnungen, Einladungen:
1 Rechnungstellung, wenn Rechnung nicht bar bezahlt: 5
2 Erste Einladung zu persönlicher Vorsprache: 8
3 Jede weitere Einladung zu persönlicher Vorsprache: 20
2.4 Zustellung durch Orts- oder Kantonspolizei: 30–120
2.5 Nach kantonalem Polizeigesetz oder besonderer Gesetzgebung erbrachte Dienstleistungen (Sicherstellung oder Verwahrung von Gegenständen, Vollzugshilfe Baupolizei, Zivil- und Strafsachen, SchKG, VRPG etc.), je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
2.6 Sonderleistungen und Spezialaufträge, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III, mindestens 50
2.7 Zuschlag für dringliche Behandlung von Geschäften gemäss Ziff. 2.1–2.6: 30–100
2.8 Erteilung oder Zusicherung des Gemeindebürgerrechts:
1 Behandlung des Gesuchs: Zeittarif II–III
2 Einbürgerungskurs: 200–400
3 Einbürgerungstest: 200–400
Zivilschutz / Quartieramt:
3.1 Duplikat des Zivilschutzbüchleins: 100
3.2 Benützung von Zivilschutzmaterial und ‑anlagen:
1 Anlagen und Material: Gemäss Richtpreisen für das Rechnungswesen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS)
2 Schlafstelle, pro Person und Nacht: 5–50
3 Belüftung ZS-Anlage, pro Tag: 17–60
4 Material und Infrastruktur, soweit in den Richtpreisendes BABS nicht enthalten, pro Stück und Tag/Nacht: 2–120
3.3 Materialtransporte:
1 Grundgebühr: 34–60
2 Zusätzlich pro km: 5–10
Feuerwehr:
4.1 Fahrzeuge und Geräte:
1 Oel- und Chemiewehrfahrzeug: Gemäss Tarif der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB)
2 Fahrzeuge und Geräte für nachbarliche Hilfeleistung: Gemäss Anhang 4 zu den Feuerwehrweisungen der GVB
3 Andere Fahrzeuge:
3.a Fahrzeug ohne Bedienung, je nach Grösse, pro km: 2–5
3.b Fahrzeug mit Bedienung (1 Person), pro Stunde: 56–600
4 Mittel, Werkzeuge, Geräte: 5–150
4.2 Arbeiten für Dritte:
1 Füllen von Pressluftflaschen, je nach Grösse 4–60
2 Prüfung und Revision von Atemschutzgeräten (inkl. Material): Zeittarif II–III
3 Schlauchpflege (Reinigung, Prüfung, Reparaturen, inkl. Material), je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
4.3 Feuerpolizei-Aufgaben, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
4.4 Brandmeldeanlagen:
1 Einmalige Gebühr für Erstellung des Dossiers, pro Anlage: 200–1000
2 Wiederkehrende Gebühr für Bewirtschaftung des Dossiers mit oder ohne Mutation, pro Anlage und Jahr: 200–1000
3 Ausrücken bei echtem Alarm: gebührenfrei
4 Ausrücken bei Fehlalarm, ab 2. Fehlalarm pro Kalenderjahr, je nach eingesetzen Personen: Zeittarif II–III, mindestens 500
4.5 Anbringen Schlüsselbuchsen oder Schlüsselzylinder: Zeittarif II–III
4.6 Brandschutzauflagen (Feuerwehr) im Baubewilligungsverfahren: Gemäss Tarif GVB
4.7 Feuerschau: Gemäss Tarif GVB
4.8 Feueraufsicht:
1 Periodische Brandschutzkontrolle, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
2 Nachkontrolle, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
4.9 …
4.10 Weitere Leistungen der Feuerwehr, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III
Art. A3-2 Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz
Erbschaftsdienst:
1.1 Siegelung inkl. Aufnahme des Siegelungsprotokolls und Entsiegelung:
1 Rohvermögen bis 15'000:
1.a Siegelung: 0
1.b Entsiegelung: 0
2 Rohvermögen über 15'000:
2.a Siegelung: 50
2.b Entsiegelung: 50
3 Rohvermögen über 50'000:
3.a Siegelung: 80
3.b Entsiegelung: 80
4 Rohvermögen über 100'000:
4.a Siegelung: 100
4.b Entsiegelung: 100
5 Rohvermögen über 250'000:
5.a Siegelung: 130
5.b Entsiegelung: 130
6 Rohvermögen über 500'000:
6.a Siegelung: 170
6.b Entsiegelung: 170
7 Rohvermögen über 750'000:
7.a Siegelung: 220
7.b Entsiegelung: 220
8 Rohvermögen über 1'000'000:
8.a Siegelung: 400
8.b Entsiegelung: 250
9 Rohvermögen über 2'000'000:
9.a Siegelung: 500
9.b Entsiegelung: 300
1.2 Letztwillige Verfügungen:
1 Entgegennahme und Aufbewahrung: 45
2 Übertragung Eröffnung an Notar: 40
3 Eröffnungsschreiben an Erben, pro Person: 20
4 Auszüge, pro Person: 50
5 Publikation (Auftrag): 80
6 Bescheinigung über Nichtvorhandensein: 45
7 Mitteilung Anfechtung: 30
8 Auszüge aus Personen-/Familienregister, pro Bestellung: 12
9 Einholen Willensvollstreckererklärung: 50
10 Willensvollstreckerzeugnis, Erbgangsbescheinigung, pro Dokument:
10.a Rohvermögen bis 15'000: 100
10.b Rohvermögen über 15'000: 120
10.c Rohvermögen über 50'000: 150
10.d Rohvermögen über 100'000: 200
10.e Rohvermögen über 250'000: 250
10.f Rohvermögen über 500'000: 300
10.g Rohvermögen über 750'000: 350
10.h Rohvermögen über 1'000'000: 400
1.3 Anordnung oder Kenntnisnahme eines Erbschaftsinventars, Anordnung einer Erbschaftsverwaltung, pro Verfügung:
1 Rohvermögen bis 15'000: 0
2 Rohvermögen über 15'000: 50
3 Rohvermögen über 50'000: 100
4 Rohvermögen über 100'000: 150
5 Rohvermögen über 250'000: 200
6 Rohvermögen über 500'000: 300
7 Rohvermögen über 750'000: 400
8 Rohvermögen über 1'000'000: 500
9 Rohvermögen über 2'000'000: 750
1.4 Verzicht auf die Anordnung eines Erbschaftsinventars, ab einem Rohvermögen von mehr als 15'000: 50
1.5 Verwaltung von Nachlassvermögen durch Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände: Zeittarif III
1.6 Erbennachforschung: Zeittarif III
Dienst für Erwachsene:
2.1 Handlungsfähigkeitszeugnis, pro Person: 45
2.2 Entgegennahme und Aufbewahrung eines Vorsorgeauftrags: 45
2.3 Akteneinsichtsgesuche bei ausserordentlichem Aufwand: Zeittarif III
Dienst für Kinder und Jugendliche:
3.1 Kinderzuteilungsberichte in Eheschutz- und Ehescheidungsverfahren: Gemäss Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (BSG 154.21)
Weitere Leistungen:
4.1 Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen: Gemäss Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (BSG 213.22)
4.2 Weitere besondere Leistungen wie Abklärungen, Berichte und dergleichen, je nach eingesetzter Person: Zeittarif I–III
A4 Anhang 4: Gebühren der Direktion Bildung, Kultur und Sport
Art. A4-0
Die nachstehenden Gebühren sind in CHF angegeben.
Für Aufwandgebühren (Zeittarif) gilt Art. 20 des Gebührenreglements10.
Für Reservationen der Schul- und Sportanlagen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 50 Franken gemäss Art. 19 Abs. 2 Gebührenreglement11 erhoben.
Art. A4-1 Abteilung Schulen
Abteilung Schulen:
1.1 Ferienlager:
1 Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Biel: 160–250
2 Auswärtige: 300–400
1.2 Ferienpass / Ferienangebote für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Biel:
1 Pro Halbtag: 4–10
2 Zusätzlich pro Mittagessen: 5–12
3 Zusätzlich pro Betreuungsstunde: 3–8
4 Auswärtige Schülerinnen und Schüler bezahlen die Selbstkosten der Stadt für das Angebot. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen mit andern Gemeinden.
1.3 Freizeitatelier:
1 Kinderkurse, pro Person:
1.a Pro Halbtag: 8–10
1.b Pro Quartal: 80–100
1.c Auswärtige, pro Quartal: 110–130
2 Die Ansätze gemäss Ziff. 1.3.1 gelten für das erste Kind einer Familie. Alle weiteren Kinder bezahlen die halbe Gebühr.
3 Keramikkurse für Erwachsene (exkl. Material und Brennkosten):
3.a Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Biel, pro Quartal: 100–120
3.b Auswärtige, pro Quartal: 130–150
4 Benützung Brennofen durch Erwachsene, pro Brand: 30
1.4–1.6 …
Art. A4-2 Generalsekretariat
2 Dienststelle Sport:
2.1 Benützung von Schulanlagen (Detaillierte Tarife gemäss Anhang 7: «Aulen und weitere Schulräume»)
1 Einmalige Benützung:
1.a Aula, pro Stunde: 40–80
1.b Aula, pro Tag: 640–1280
1.c Schulküche, pro Stunde: 40–80
1.d Andere Räume, pro Stunde: 40–80
2 Dauerbenützung für ein Jahr:
2.a Aula, pro Stunde: 250–500
2.b Schulküche, pro Stunde: 200–400
2.c Andere Schulräume, pro Stunde: 200–400
2.d Nutzung von Kellerlokalen inkl. Elektrizität und Wasser, pro {{u|m2|}}: 25–50
2.2 Freiwilliger Schulsport:
1 Lektion: 10
2 Semesterkurs: 85–105
3 Ferienkurs: 50–100
4 Erwachsene und Auswärtige schulden die doppelten Gebühren gemäss Ziff. 2.2.1.–2.2.3.
2.3 Benützung von Sportanlagen (Detaillierte Tarife gemäss Anhang 6: «Sportanlagen»):
1 Einmalige Benützung:
1.a Turnhalle:
1.a.1 1 Stunde: 20–45
1.a.2 1,5 Stunden: 30–65
1.a.3 Ganzer Tag (bis 10 Stunden): 150–330
1.b Aussenanlage:
1.b.1 Pro 1,5 Stunden: 90–580
1.b.2 Ganzer Tag (bis 10 Stunden): 450–990
1.c Schulschwimmbecken:
1.c.1 Pro 1,5 Stunden: 75–165
1.c.2 Ganzer Tag (bis 10 Stunden): 320–705
1.d Garderobe/sanitäre Anlage:
1.d.1 Pro 1,5 Stunden: 25–50
1.d.2 Ganzer Tag (bis 10 Stunden): 160–350
1.e Dreiersporthalle:
1.e.1 Pro 1,5 Stunden: 90–195
1.e.2 Ganzer Tag (bis 10 Stunden): 450–990
1.f Buvette:
1.f.1 Pro 1,5 Stunden: 45–100
1.f.2 Ganzer Tag (bis 10 Stunden): 160–350
1.g Kletterwand:
1.g.1 Pro 1,5 Stunden: 75–165
1.g.2 Ganzer Tag (bis 10 Stunden): 320–705
1.h Schwingkeller:
1.h.1 Pro 1,5 Stunden: 45–100
1.h.2 Ganzer Tag (bis 10 Stunden): 240–530
1.i Boxkeller:
1.i.1 Pro 1,5 Stunden: 45–100
1.i.2 Ganzer Tag: 240–530
1.j Dojo gross:
1.j.1 Pro 1,5 Stunden: 45–100
1.j.2 Ganzer Tag: 240–530
1.k Dojo klein:
1.k.1 Pro 1,5 Stunden: 30–65
1.k.2 Ganzer Tag: 150–330
1.l Fitnessraum:
1.l.1 Pro 1,5 Stunden: 45–100
1.l.2 Ganzer Tag (bis 10 Stunden): 240–530
1.m Theorieraum:
1.m.1 Pro 1,5 Stunden: 30–65
1.m.2 Ganzer Tag: 200–440
1.n Fussballfeld:
1.n.1 Pro 1,5 Stunden: 90–580
1.n.2 Ganzer Tag (bis 10 Stunden): 450–990
1.o Leichtathletikbahn:
1.o.1 Pro 1,5 Stunden: 75–200
1.o.2 Ganzer Tag (bis 10 Stunden): 400–990
2 Dauerbenützung für ein Jahr:
2.a Turnhalle:
2.a.1 1,5 Stunden/Woche: 350–700
2.b Aussenanlage:
2.b.1 1,5 Stunden/Woche: 234–1780
2.c Schulschwimmbecken:
2.c.1 pro 1,5 Stunden: 585–1170
2.d Garderobe/sanitäre Anlage:
2.d.1 1,5 Stunden/Woche: 265–530
2.e Dreifachsporthalle:
2.e.1 1,5 Stunden/Woche: 350–700
2.f Buvette:
2.f.1 1,5 Stunden/Woche: 200–1055
2.g Kletterwand:
2.g.1 1,5 Stunden/Woche: 585–1170
2.h Schwingkeller:
2.h.1 1 Stunde/Woche: 350–700
2.i Boxkeller:
2.i.1 1 Stunde/Woche: 350–700
2.j Dojo gross:
2.j.1 1 Stunde/Woche: 350–700
2.k Dojo klein:
2.k.1 1 Stunde/Woche: 235–470
2.l Fitness Raum:
2.l.1 1 Stunde/Woche: 350–700
2.m Theorieraum:
2.m.1 1 Stunde/Woche: 235–470
2.n Fussballfeld:
2.n.1 1,5 Stunde/Woche: 890–2400
2.o Leichtathletikbahn:
2.o.1 1,5 Stunde/Woche: 585–1170
3 Allgemeine Bestimmungen zu den Gebühren gemäss Ziff. 2.3.1 und 2.3.2:
3.a Gebührenfreie Benützung: Für die Benützung der Anlagen gemäss Ziff. 2.3.1 und 2.3.2 durch Jugendorganisationen mit Sitz in Biel werden keine Gebühren erhoben. Als Jugendorganisationen gelten Organisationen, wenn höchstens 2 Mitglieder der Benützenden über 20 Jahren alt sind.
3.b Zuschläge zu den Gebühren gemäss Ziff. 2.3.1 und 2.3.2:
3.b.1 Auswärtige Vereine: Vereine, die ihren Sitz nicht in Biel haben oder durch die Stadt nicht anerkannt werden, bezahlen die doppelten Gebühren.
3.b.2 Für kommerzielle Veranstaltungen wird ein Zuschlag von mindestens 50% bis maximal zu 120% erhoben. Die Dienststelle Sport entscheidet über die Höhe des Zuschlags und teilt diese den Benützerinnen und Benützern zum Voraus mit.
3.b.3 Firmensport: Unternehmen oder Organisationen, die Anlagen für ihre Mitarbeitenden oder Kundinnen und Kunden nutzen, bezahlen einen Zuschlag von 80%.
3.c Auslagen: Die Stadt stellt besondere Aufwendungen für ausserordentliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Benützung der Anlagen, insbesondere die Aufwendungen für stark verschmutzte Anlagen und angefallene Abfallgebühren sowie kurzfristige Annulationen, zusätzlich zu den Gebühren gemäss Ziff. 2.3.1 und 2.3.2 in Rechnung.
Art. A4-3 Abteilung Alterszentren Biel
Abteilung Alterszentren Biel:
3.1 Bewilligung für die Betreuung und Pflege von Personen in privaten Haushalten:
1 Erteilung ohne Erneuerung: 200–400
2 Abänderung, Widerruf, Entzug: 200–400
A5 Anhang 5: Gebühren der Direktion Bau, Energie und Umwelt
Art. A5-0
Die nachstehenden Gebühren sind in CHF angegeben.
Für Aufwandgebühren gilt Art. 20 des Gebührenreglements (SGR 6.7-1).
Art. A5-1 Abteilung Infrastruktur
Kanalisation und Abwasser:
1.1 Ableiten von Abwasser:
1 Ableiten von Grund- oder Bauwasser in das öffentliche Kanalnetz während der Bauzeit, pro m³ abgeleitetes Wasser: 2.25–4.25
2 Ableiten von unverschmutztem Abwasser durch Meteorwasserkanalisation direkt in ein Gewässer: Reduzierter Ansatz gemäss Ziff. 1.1.1 pro m³ abgeleitetes Wasser oder angemessene Pauschale
1.2 Verwaltungsgebühren:
1 Behandlung von Entwässerungs- oder Gewässerschutzgesuchen, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III, mindestens gemäss Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (BSG 154.21)
2 Kontrollen oder Fachberichte im Zusammenhang mit Bau-, Gewässerschutz- oder Entwässerungsbewilligungen: 200–2000
3 Zustandsuntersuchungen privater Kanalisationen, pro Gebäude: 600–2400
1.3 Abwassergebühren:
1 Benützungsgebühr gemäss Art. 15 des Abwasserreglementes (SGR 8.2-4) pro Kubimeter Wasser: 2.70 (zuzüglich MWSt)
Benützung des öffentlichen Grundes:
2.1 Einmalige Gebühr für bleibende Bauten, Anlagen oder Hilfskonstruktionen im öffentlichen Grund:
1 Bodenanker, pro Laufmeter Ankerlänge:
1.a Für oberste Ankerlage: 50
1.b Für zweitoberste oder tiefer liegende Ankerlage: 25
2 Senkrechte Baugrubenabschlüsse, pro Laufmeter, horizontal gemessen: 200
3 Andere Beanspruchungen, pro m² beanspruchte Fläche: 100, mindestes 500
2.2 Jährliche Gebühr für Leitungen, beispielsweise für Fernwärme, andere Versorgungsgüter oder Energieträger, sofern nicht in Spezialerlassen geregelt, je nach Durchmesser Leitungsrohr (ausgenommen von der Gebühr sind Leitungen von Kälte- und Wärmeverbunden, welche zu mindestens 80% aus erneuerbaren Energiequellen gespiesen werden):
1 Durchmesser bis 249 mm, pro Meter: 2–5
2 Durchmesser bis 499 mm, pro Meter: 4–10
3 Durchmesser bis 749 mm, pro Meter: 6–15
4 Durchmesser über 749 mm, pro Meter: 8–20
2.3 Jährliche Gebühr für anderweitige dauerhafte Bauten und Anlagen auf, in oder über öffentlichem Grund wie beispielsweise Schächte , Kanäle und Zugänge , Licht- und Lüftungsschächte, Passerellen, und so weiter, pro m² beanspruchte Fläche: 10–20
2.4 Gebühren für nicht dauerhafte Einrichtungen:
1 Gebühr für nicht dauerhafte Einrichtungen im Zusammenhang mit Bautätigkeit wie beispielsweise für Grund- oder Oberflächenwasserbewirtschaftung , Hilfskonstruktionen, Baugrubenabschlüsse, provisorische Gründungen und Fundationen etc., pro m² beanspruchte Fläche und Woche: 3–6
2 Für das Abstellen/Parkieren von Fahrzeugen, welche durch private Anbieter nach dem «free-floating»-System ausgeliehen werden, pro m² beanspruchte Fläche und Woche: 1.5–3
2.5 Verwaltungsgebühren:
1 Bewilligung für die Benützung öffentlicher Strassen und Grundstücke bei der Erstellung von Bauten, Anlagen oder Hilfskonstruktionen (z.B. Werkleitungen, Baugrubenabschlüsse, Verankerungen, Fundamente, Grundwassernutzungsanlagen, Bohrungen, Wärmenutzungen etc.), je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III, mindestens 500
2 Spezifische Fahr- oder Flugerlaubnis, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III, mindestens 150
3 Bewilligung für Grabarbeiten für Leitungen etc., je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III, mindestens 150
4 Überwachung von Grabarbeiten, je nach eingesetzter Person: Zeittarif II–III, mindestens 150
Gärtnerei:
3.1 Benützung von öffentlichen Rasenflächen:
1 Grundgebühr pro Tag: 23
2 Zusätzliche Gebühr für Benützung von Flächen über 20m², pro m² und Tag: 2
Friedhöfe:
4.1 Benützung der Aufbahrungsräumlichkeiten:
1 Tiefkühlraum Kapelle 2, Benützung bis 3 Tage: 130–180
2 Kühlraum oder Zelle 15, Benützung bis 3 Tage: 45–220
3 Aufbahrungsraum, Benützung bis 3 Tage: 145–220
4 Zusätzliche Gebühr für Benützung der Räumlichkeiten gemäss Ziff. 4.1.1–4.1.3 ab 4. Tag, pro Tag: 50
5 Waschraum inkl. Reinigung und Zulagen: 170–330
6 Benützung der Räumlichkeiten gemäss Ziff. 4.1.2, 4.1.3 und 4.1.5 für rituelle Handlungen: 100
7 Aufbahrung: Zuschlag Pauschal für Auswärtige: 50–150
4.2 Benützung der Kapellen für Erdbestattung oder Kremation:
1 Kapellen 1 und 2, sowie kleine Kapelle: Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Biel: gebührenfrei
2 Kapellen 1 und 2: Auswärtige: 170–300
3 Kleine Kapelle: Auswärtige: 150–250
4 Benutzung der audio/visuellen Anlage, alle Kapellen: 100–150
4.3 Orgel:
1 Orgelspiel durch städtische Angestellte: 120–150
2 Benützung Orgel durch Dritte: 50
4.4 Dekorationen:
1 Saaldekoration Kapelle 1 oder 2: 80–240
2 Platzieren und Entsorgen Blumenschmuck:
2.a Urnenbeisetzung: 40
2.b Sargbestattung: 70
2.c Aufwändige Sargbestattung: 120
4.5 Kremation:
1 Einäscherung von Personen über 8 Jahre, inkl. Standardurne: 600
2 Einäscherung von Personen unter 8 Jahre, inkl. Standardurne: 450
3 Einäscherung von pathologischen Teilen: 400–550
4 Kremation: Zuschlag Pauschal für Auswärtige: 50–150
4.6 Sargbestattung:
1 Erdbestattung in Reihen- oder Familiengrab (Grabzuteilung, Graböffnung, Grabdekoration, Grabschliessen):
1.a Person über 8 Jahren: 650
1.b Person unter 8 Jahren: 400
2 Transport des Sarges innerhalb des Friedhofes (Elektrowagen): 60
3 Grabeinfassung inkl. Grabnummer, für alle Glaubensgemeinschaften: 200
4 Sargversiegelung für Leichentransport ins Ausland: 250
5 Exhumation eines Sarges: Zeittarif I–II
4.7 Urnenbestattung:
1 Anmeldung, Organisation und Urnenausgabe: 90–145
2 Urnenbeisetzung in Reihengrab oder Nische (Urne zum Grab bringen, Beisetzung der Urne): 150
3 Urnenbeisetzung in Grab der Ungenannten (Urne zum Grab bringen, Beisetzung der Asche, Unterhalt der Grabstätte): 500
4 Versand Urne im Inland, inkl. Porto und Verpackung: 25
5 Exhumation Urne: 200–300
4.8 Grabgebühren:
1 Familiengrab, freie Anordnung in Sarg oder Urne:
1.a Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Biel:
1.a.1 Benützung bis 25 Jahre: 3000–4200
1.a.2 Benützung für höchstens weitere 25 Jahre, pro Jahr: 120–180
1.b Auswärtige:
1.b.1 Benützung bis 25 Jahre: 6000–8400
1.b.2 Benützung für höchstens weitere 25 Jahre, pro Jahr: 240–360
2 Reihengrab (Sarg oder Urne) Erdbestattung, ohne Grabsteinerfassung, Benützung bis 25 Jahre:
2.a Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Biel: gebührenfrei
2.b Auswärtige: 1500–2160
3 Nische für Urne im Friedhof, inkl. Abdeckplatte ohne Beschriftung:
3.a Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Biel:
3.a.1 Benützung bis 25 Jahre: 1800–2800
3.a.2 Benützung über 25 Jahre, pro weiteres Jahr: 80–140
3.b Auswärtige:
3.b.1 Benützung bis 25 Jahre: 3600–5520
3.b.2 Benützung über 25 Jahre, pro weiteres Jahr: 160–280
4 Nische für Urne im Columbarium gross, ohne Abdeckplatte und Beschriftung:
4.a Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Biel:
4.a.1 Benützung bis 25 Jahre: 1250–2000
4.a.2 Benützung über 25 Jahre, pro weiteres Jahr: 60–90
4.b Auswärtige:
4.b.1 Benützung bis 25 Jahre: 2500–4000
4.b.2 Benützung über 25 Jahre, pro weiteres Jahr: 120–180
5 Nische für Urne im Columbarium mittel, ohne Abdeckplatte und Beschriftung:
5.a Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Biel:
5.a.1 Benützung bis 25 Jahre: 1000–1750
5.a.2 Benützung über 25 Jahre, pro weiteres Jahr: 50–80
5.b Auswärtige:
5.b.1 Benützung bis 25 Jahre: 2250–3500
5.b.2 Benützung über 25 Jahre, pro weiteres Jahr: 100–160
6 Nische für Urne im Columbarium klein, ohne Abdeckplatte und Beschriftung:
6.a Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Biel:
6.a.1 Benützung bis 25 Jahre: 750–1500
6.a.2 Benützung über 25 Jahre, pro weiteres Jahr: 50–90
6.b Auswärtige:
6.b.1 Benützung bis 25 Jahre: 2000–3000
6.b.2 Benützung über 25 Jahre, pro weiteres Jahr: 80–140
7 Bewilligung zum Setzen eines Grabsteins: 40
Vermessung:
5.1 Eintragung von Bau- und Strassenlinien auf Situationsplänen:
1 Erster und jeder weitere Plan in Papierform, pro Plan: Gemäss kantonaler Verordnung über die amtliche Vermessung (BSG 251.341.1)
2 Erster und jeder weitere Plan in digitaler Ausgabe, pro Plan: Gemäss kantonaler Verordnung über die amtliche Vermessung (BSG 251.341.1)
5.2 Eintragung von Kanalisationen auf Situationsplänen: Gemäss kantonaler Verordnung über die amtliche Vermessung (BSG 251.341.1)
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