6.8-3
Kompetenz-Delegation betreffend Abschluss von Baurechtsverträgen
Vom 15.01.1993 (Stand 01.02.1993)
Der Gemeinderat
beschliesst:
Art. 1
Die Kompetenz zum Abschluss von Baurechtsverträgen und dergleichen auf Grund von Beschlüssen der finanzkompetenten Organe wird ab 1. Februar 1993 der Finanzdirektion übertragen.
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