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Verordnung über den Fachausschuss für Planungs- und Baufragen

7.2.1-1.3

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be-biel-bienne/sgr/7-2-1-1-3/de/verordnung-uber-den-fachausschuss-fur-planungs-und-baufragen

Abgerufen am 12. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
Quelle

7.2.1-1.3

Verordnung über den Fachausschuss für Planungs- und Baufragen

Vom 22.09.2000 (Stand 01.01.2001)

Der Gemeinderat der Stadt Biel,

gestützt auf Artikel 31 des Baureglementes der Stadt Biel vom 7. Juni 19981,

erlässt:

Footnotes

  1. [1] SGR 7.2.1-1

Art. 1 Aufgabe

Der Fachausschuss für Planungs- und Baufragen beurteilt wichtige planungsrechtliche, und bauliche Vorhaben auf ihre städtebauliche, architektonische und aussenräumliche Qualität sowie hinsichtlich ihrer Erscheinung im Stadt- und Quartierbild.

Der Fachausschuss kann auch ausserhalb von Baubewilligungs- und Planerlassverfahren beigezogen werden.

Art. 2 Zusammensetzung

Der Fachausschuss besteht aus 7 Mitgliedern mit ordentlichem Stimmrecht. Mindestens ein Drittel der Mitglieder müssen weiblichen Geschlechts sein. Die Mitglieder sollen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Regel ausserhalb der Stadt und Region Biel tätig sein; ihr bisheriges Wirken muss sie als besonders geeignet für die Tätigkeit im Fachausschuss erscheinen lassen.

Der Fachausschuss wählt in der ersten Sitzung jedes Kalenderjahres aus seiner Mitte den Vorsitzenden / die Vorsitzende und dessen / deren Stellvertretung.

Die Leiter / Leiterinnen von Hochbauamt, Stadtplanung und Bauinspektorat nehmen an den Sitzungen des Fachausschusses von Amtes wegen teil. Sie verfügen nur über eine beratende Stimme.

Art. 3 Wahl

Vier Mitglieder des Fachausschusses werden durch die Fachverbände SIA, BSA, BSP, SWB, FSAI, STV und BHS, im gegenseitigen Einvernehmen, der Baudirektion zur Nomination vorgeschlagen. Drei Mitglieder werden durch die Baudirektion nominiert.

Die Wahl des Fachausschusses erfolgt auf Antrag des Baudirektors / der Baudirektorin durch den Gemeinderat für eine Amtszeit von 4 Jahren. Die Amtsdauer ist auf 8 Jahre beschränkt.

Art. 4 Sekretariat, Geschäftszuweisung

Das Hochbauamt führt das Sekretariat. Die Leiter / Leiterinnen von Hochbauamt, Stadtplanung und Bauinspektorat weisen dem Fachausschuss im Einvernehmen mit dem Baudirektor / der Baudirektorin die Geschäfte zu.

Die Traktandierung weiterer Geschäfte kann von mindestens drei Mitgliedern des Fachausschusses verlangt werden. Die Mitglieder des Fachausschusses erhalten zu diesem Zweck eine Liste der neu eingegangenen Baugesuche.

Die Baubewilligungsbehörde und, soweit nicht identisch, der Baudirektor / die Baudirektorin können den Fachausschuss zur Stellungnahme zu fachtechnischen Fragen auffordern.

Art. 5 Projektverfasser / Bauherrschaft

In der Regel lädt der Fachausschuss den / die zuständige(n) Projektverfasser / Projektverfasserin, respektive Planer / Planerin, und / oder die Bauherrschaft ein, ihr Vorhaben dem Fachausschuss vorzustellen.

Bei einer negativen Beurteilung eines Vorhabens durch den Fachausschuss besteht ein Anspruch auf eine sachliche Begründung.

Art. 6 Weitere Fachleute

Der Fachausschuss kann zuständige Fachleute aus der Verwaltung zur Auskunftserteilung beiziehen. Bei schützens- und erhaltenswerten Objekten ist die Denkmalpflege beizuziehen.

Der Fachausschuss kann für Spezialfragen fachkundige Berater und Beraterinnen beiziehen, damit auch andere Fachrichtungen, wie beispielsweise Landschaftsplanung, Ingenieurwesen, bildende Kunst und so weiter, abgedeckt werden können.

Art. 7 Beurteilung

Der Fachausschuss gibt den zuständigen Stellen eine schriftliche Stellungnahme zu dem ihm unterbreiteten Vorhaben ab. Diese hat einen begründeten Antrag zu enthalten.

Der Fachausschuss ist befugt, Projektänderungen zu beantragen und Anregungen zu machen.

Der / die Vorsitzende veranlasst die Orientierung des Fachausschusses über den weiteren Verlauf der behandelten Geschäfte.

Art. 8 Verschwiegenheit

Die Mitglieder des Fachausschusses sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Art. 9 Inkrafttreten2

Footnotes

  1. [2] Siehe Datum «Erstfassung» in Änderungstabelle

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