Obergericht Bern, Der Schuldner kann einen Aufschub der bereits angeordneten Verwertung nur unter der - hier unerfüllt gebliebenen - Bedingung erreichen, dass er sofort bar die erste Abschlagsrate und die Kosten der Anordnung des Widerrufs der Verwertung bezahlt (E. 7 ff). (2018) | Lexipedia