2022.BKD.8967
Berner Fachhochschule; Hochschule der Künste Bern; Beschluss über die Beschränkung der Zulassung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Künste im Studienjahr 2023/2024. Verfügung
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Verfügung des Regierungsrates RRB Nr.: 184/2023 Datum RR-Sitzung: 22. Februar 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2022.BKD.8967 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Berner Fachhochschule; Hochschule der Künste Bern; Beschluss über die Beschränkung der Zulassung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Künste im Studienjahr 2023/2024. Verfügung
Erwägungen
1. Sachverhalt
Der Schulrat der Berner Fachhochschule (BFH) beantragt, für das erste Studienjahr 2023/2024 den Zugang zu folgenden Bachelor- und Master-Studiengängen zu beschränken:
Bachelor
Fachbereich Musik, Theater und andere Künste: Musik, Musik und Bewegung! Rhythmik, Theater, Literarisches Schreiben, Fine Arts, Vermittlung in Kunst und Design
Fachbereich Design (inkl. Konservierung-Restaurierung): Visuelle Kommunikation, Konservierung.
Master
Fachbereich Musik, Theater und andere Künste: Music Performance, Music Pedagogy, Music Composition, Specialized Music Performance (Klassik und Oper), Contemporary Arts Practice, Theater, Art Education
Fachbereich Design (inkl. Konservierung-Restaurierung): Multimedia Communication and Publishing, Design, Conservation-Restoration.
Für den Fachbereich Musik, Theater und andere Künste ist die Anzahl Neuzulassungen auf 300 und für den Fachbereich Design (inkl. Konservierung-Restaurierung) ist die Anzahl Neuzulassungen auf 106 Studienplätze festzulegen. Für die einzelnen Studiengänge sind Obergrenzen festzusetzen.
2. Erwägungen/Begründung
2.1 Formelles
Diese Verfügung stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:
Artikel 26 des Gesetzes vom 19. Juni 2003 über die Berner Fachhochschule (FaG; BSG 435.411)
Artikel 54 bis 56 der Verordnung vom 16. November 2022 über die Berner Fachhochschule
(FaV; BSG 436.811)
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 16.02.2023 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 2617381 Geschäftsnummer: 2022.BKD.8967 1/4
2.2 Materielles
Die maximale Anzahl Studienplätze wurde von der BFH unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen, räumlichen und finanziellen Mittel berechnet und geprüft. Es erweist sich, dass die Voraussetzungen für die Zulassungsbeschränkungen erfüllt sind:
• Art. 26 Abs. 2 Bst. a FaG: Alle geeigneten Massnahmen zur Vermeidung von Zulassungsbeschränkungen wurden ergriffen. Die maximalen Aufnahmekapazitäten sind nach Fachbereichen festgehalten. Für die Studiengänge werden Obergrenzen festgelegt. Damit wird der notwendige Spielraum geschaffen, um bei der Vergabe der Studienplätze die Qualität der Bewerbungen und die tatsächliche Nachfrage optimal zu berücksichtigen.
• Art. 26 Abs. 2 Bst. b FaG: Die Ressourcen des Kantons und der BFH lassen eine Verbesserung der Aufnahmekapazität der Berner Fachhochschule in diesen Studiengängen zurzeit nicht zu. Ein Ausbau der betroffenen Studiengänge mit dem Ziel, alle geeigneten Studienanwärterinnen und Studienanwärter aufzunehmen, fällt wegen der derzeit anspruchsvollen finanziellen Ausgangslage des Kantons ausser Betracht.
• Art. 26 Abs. 2 Bst. c FaG: Ein ordnungsgemässes Studium kann ohne Zulassungsbeschränkungen nicht mehr sichergestellt werden. Die Ausbildung in den genannten Studiengängen ist ausgesprochen betreuungsintensiv. Ferner lassen es auch die Raumverhältnisse nicht zu, noch mehr Studierende aufzunehmen, ohne dabei eine nicht vertretbare Qualitätseinbusse in Kauf nehmen zu müssen. Deshalb ist es unumgänglich, die festgelegten Aufnahmekapazitäten einzuhalten.
Die Anzahl Neuzulassungen im ersten Studienjahr ist somit aufgrund der begrenzten Infrastruktur, finanziellen Mittel sowie Betreuungsverhältnisse zu beschränken, damit die Qualität der Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Pro Studiengang wird eine Obergrenze an Neuzulassungen festgelegt. Die maximale Anzahl Studienplätze wird pro Fachbereich festgesetzt. Beide Werte (Obergrenze an Neuzulassungen je Studiengang und Studienplätze pro Fachbereich) dürfen bei der Vergabe der Studienplätze nicht überschritten werden. Innerhalb des Fachbereichs verfügt die BFH dadurch über den nötigen Spielraum, um bei der Vergabe der Studienplätze die Qualität der Bewerbungen und die tatsächliche Nachfrage optimal zu berücksichtigen. Diese zeigt sich erst im Zulassungsverfahren bei der Durchführung der Eignungsprüfungen. Das Verfahren hat sich bewährt und kommt auch für das Studienjahr 2023/2024 zur Anwendung. Die Anzahl Studienplätze in den Fachbereichen Musik, Theater und andere Künste sowie Design (inkl. Konservierung-Restaurierung) und die Obergrenzen in sämtlichen Studiengängen bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert (vgl. RRB 82/2022 vom 2. Februar 2022).
3. Verfügung
Gestützt auf die vorstehende Begründung wird
Dispositiv
verfügt:
1. Die Zulassung zu den Bachelor-Studiengängen Musik, Musik und Bewegung / Rhythmik, Theater, Literarisches Schreiben, Fine Arts, Vermittlung in Kunst und Design, Visuelle Kommunikation und Konservierung wird für das Studienjahr 2023/2024 beschränkt.
Nicht klassifiziert i Letzte Bearbeitung: 16.02.2023 I Version: 7 I Dok.-Nr.: 1183299 i Geschäftsnummer: 2022.BKD.8967 2/4
2. Die Zulassung zu den Master-Studiengängen Music Performance, Music Pedagogy, Music Composition, Specialized Music Performance, Contemporary Arts Practice, Theater, Art Education, Multimedia Communication and Publishing, Design und Conservation-Restoration wird für das Studienjahr 2023/2024 beschränkt.
3. Die Anzahl Studienplätze wird für das erste Studienjahr 2023/2024 wie folgt festgelegt:
Fachbereich Anzahl Studienplätze Musik, Theater und andere Künste 300 Design (inkl. Konservierung/Restaurierung) 106
Damit bei der Vergabe der Studienplätze die Qualität der Bewerbungen und die tatsächliche Nachfrage optimal berücksichtigt werden können, werden für die einzelnen Studiengänge Obergrenzen festgelegt. Dabei darf die Gesamtzahl der Neuzulassungen nach Fachbereich nicht überschritten werden.
Fachbereich Musik, Theater und andere Künste
Bachelor-Studiengang Anzahl Studienplätze (Obergrenze) Musik 65 Musik und Bewegung / Rhythmik 12 Theater 12 Literarisches Schreiben 16 Fine Arts 18 Vermittlung in Kunst und Design 18
Master-Studiengang Anzahl Studienplätze (Obergrenze) Music Performance 110 Music Pedagogy (Musik insgesamt) Music Composition Specialized Music Performance Klassik Oper 10 Contemporary Arts Practice 27 Theater (Vertiefung HKB) 20 Art Education 16
Fachbereich Design (inkl. Konservierung-Restaurierung)
Bachelor-Studiengang Anzahl Studienplätze (Obergrenze) Visuelle Kommunikation 22 Konservierung 25
Master-Studiengang Anzahl Studienplätze (Obergrenze) Design 18 Conservation-Restoration 25 Multimedia Communication and Publishing 23
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 16.02.2023 I Version: 7 I Dok.-Nr.: 1183299 I Geschäftsnummer: 2022.BKD.8967 3/4
4. Eröffnung
Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.
Im Namen des Regierungsrates
Christine Häsler Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Publikation schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern, Beschwerde geführt werden.
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Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 16.02.20231 Version: 71 Dok.-Nr.: 1183299 1 Geschäftsnummer: 2022.BKD.8967 4/4