Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Burgdorf, Dunantstrasse 3, Ausbau Stromzuleitung und Installation Ladestationen. Verpflichtungskredit für die Ausführung

2022.BVD.7109 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 26. Apr. 2023

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2022-bvd-7109/de/burgdorf-dunantstrasse-3-ausbau-stromzuleitung-und-installation-ladestationen-verpflichtungskredit-fur-die-ausfuhrung

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.BVD.7109

Burgdorf, Dunantstrasse 3, Ausbau Stromzuleitung und Installation Ladestationen. Verpflichtungskredit für die Ausführung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 401/2023 Datum RR-Sitzung: 26. April 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2022.BVD.7109 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Burgdorf, Dunantstrasse 3, Ausbau Stromzuleitung und Installation Ladestationen; Verpflichtungskredit für die Ausführung

Erwägungen

1. Gegenstand

Auf dem Areal des Kantonalen Verwaltungszentrums in Burgdorf betreibt die Kantonspolizei eine Polizeiwache. Diese soll, entsprechend der Energiestrategie des Kantons Bern, mit zusätzlichen Elektrofahrzeugen ausgestattet werden. Für diese werden entsprechende Ladeinfrastrukturen benötigt. Ebenfalls Steckdosen für Elektrofahrzeuge braucht das Strasseninspektorat, das auf demselben Areal untergebracht ist. Da die Hauptstromzuleitung aktuell über keine zusätzlichen Leistungsreserven mehr verfügt, um die Elektrofahrzeuge anschliessen zu können, muss die Stromzuleitung ausgebaut werden.

Mit dem beantragten Kredit von CHF 650 000 sollen die notwendigen baulichen Massnahmen für die Ladeinfrastruktur sowie die Ladestationen finanziert werden.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Polizeigesetz vom 10. Februar 2019, (PolG; BSG 551.1), Art. 1 ff. ‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (OrV SID; BSG 152.221.141), Art. 8 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art.14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Preisstand Oktober 2022, Baupreisindex Espace Mittelland, 141.1 Punkte

Gesamtkosten CHF 650 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme CHF 650 000 gemäss Art. 34 FHaV Zu bewilligender Kredit CHF 650 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Immobilienmanagement

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgender Zahlung abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion nicht eingestellt ist, aber in der Produktgruppe kompensiert werden kann.

Konto Bezeichnung Jahr 504000000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2023 CHF 650 000 Total CHF 650 000

5. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen

Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung».

6. Begründung

6.1 Ausgangslage

An der Dunantstrasse 1 in Burgdorf, auf dem Areal des Kantonalen Verwaltungszentrums Neumatt, betreibt die Kantonspolizei Bern eine Polizeiwache mit rund 60 Mitarbeitenden, für die 20 Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen. Die kantonale Fahrzeugstrategie (RRB 1293/2015) fordert, dass jedes Fahrzeug das ersetzt wird, grundsätzlich mit einem Fahrzeug mit alternativem Antrieb (primär Elektro) zu ersetzen ist, sofern der betriebliche Einsatz dies zulässt. Die betriebliche Mobilitätsstrategie der Kantonspolizei konkretisiert diese Fahrzeugstrategie indem sie definiert, dass die betriebliche Mobilität der Kantonspolizei Bern bis ins Jahr 2035 zu 70 % durc h erneuerbare Energieträger abgedeckt wird. Dies ist auch im Hinblick auf den neuen Verfassungsartikel mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 sinnvoll. Hinzu kommt, dass die EU ein Verbrennungsmotorenverbot per 2035 beschlossen hat und somit das Angebot von Fahrzeugen mit entsprechenden Antrieben in den nächsten Jahren deutlich abnehmen wird. Der Kanton ist deshalb gezwungen, entsprechende Infrastrukturen aufzubauen.

Für Burgdorf bedeutet dies, dass insgesamt 14 Einsatzfahrzeuge durch Elektro-Fahrzeuge ersetzt werden. Diese werden mit Strom getankt. Da es sich in vielen Fällen um Fahrzeuge im Schichtbetrieb handelt, die häufig gleichzeitig geladen werden, muss die Betankung innert kürzester Zeit möglich sein. Auch weitere Fahrzeuge der mobilen Polizei, die im Bezirk im Einsatz sind, werden bei Bedarf am Standort Burgdorf Energie tanken. Um den Polizeibetrieb aufrecht erhalten zu können, müssen die entsprechenden Ladeleistungen erbracht werden. Geplant sind für die Kantonspolizei deshalb 14 normale 22kW -Ladestationen sowie zusätzlich ein Super-Charger. Würden weniger Ladestationen zur Verfügung gestellt, müssten zur Abdeckung der betrieblich notwendigen Fahrten mehr Fahrzeuge eingesetzt werden, was nicht wirtschaftlich wäre (vgl. Ziff. 6.2).

Ebenfalls auf dem Areal des Verwaltungszentrums, an der Dunantstrasse 13, befindet sich das Strasseninspektorat. Dieses rüstet ebenfalls Dienstfahrzeuge, bei denen das Leasing ausläuft, auf E-Fahrzeuge um und hat ebenfalls einen Bedarf an vier Ladestationen gemeldet.

Um den Bedarf an Ladestationen (Steckdosen für Elektrofahrzeuge) auf dem Areal zu decken, muss die Ladeinfrastruktur entsprechend ausgebaut und mit einem Lastmanagement ausgerüstet werden. Gemäss Vertrag des Kantons mit dem PPP Neumatt ist der Kanton dafür zuständig.

Aktuell verfügt die Hauptstromzuleitung auf dem Areal über keine Leistungsreserven mehr, weshalb die elektrische Zuleitung erweitert werden muss.

6.2 Projektbeschrieb

Damit der zusätzliche Stromverbrauch der Ladestationen abgedeckt werden kann, muss zunächst die Stromzuleitung, die auf das Areal führt, ausgebaut werden. Dieser Ausbau verursacht den grössten Anteil der beantragten Kosten. Nach der Erweiterung werden sodann die benötigten 14 Ladestationen (je CHF 2 100) sowie der Super-Charger der Kantonspolizei (CHF 54 500) und die zusätzlichen 4 Ladestationen des Strasseninspektorats (je CHF 2 100) installiert. Für die Zukunft besteht das Potential, bei Bedarf 10 weitere Ladestationen nachträglich noch zu installieren.

6.3 Alternative und Folgen eines Verzichts

Sollte die Erweiterung nicht umgesetzt werden, können auf dem Areal des Verwaltungszentrums Burgdorf keine Ladestationen montiert werden. Dadurch könnte die geforderte E-Mobilität im Polizei-Bezirk Burgdorf sowie beim Strasseninspektorat Burgdorf nicht umgesetzt werden.

6.4 Termine

Baustart Q2 2023 Abschluss Bauarbeiten Q4 2023

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion, Art. 8 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2020; der Erlass wurde am 1. Januar 2026 und 1. September 2026 erneut konsolidiert.
  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 14 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2023; der Erlass wurde am 1. Dezember 2023 und 1. September 2026 erneut konsolidiert.
  • Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion, Art. 38 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2020; der Erlass wurde am 1. Januar 2026 erneut konsolidiert.
  • Strassengesetz, Art. 1 — gelesen in der Fassung vom 1. August 2020; der Erlass wurde am 1. Februar 2024 erneut konsolidiert.