2022.RRGR.306
I 188-2022 Widmer (Bern, Grüne) Wie können die Abwanderung von Kinderbetreuungspersonal in die Schulzimmer und die Verschärfung der Personalsituation an der Kinderbetreuungsfront gestoppt werden? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 188-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.306
Eingereicht am: 07.09.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Widmer (Bern, Grüne) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 250/2023 vom 01. März 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Wie können die Abwanderung von Kinderbetreuungspersonal in die Schulzimmer und die Verschärfung der Personalsituation an der Kinderbetreuungsfront gestoppt werden?
Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) stehen viele Betreuungsangebote vor einem ganzen Strauss neuer Probleme.
Nachdem die BKD aufgrund des Lehrpersonenmangels die Zugänge zu Schulzimmern und den Lehrer:innen-Beruf auch für pädagogisch ungelerntes Personal geöffnet hat, fand in den Kitas und anderen Betreuungsbetrieben ein Aderlass in Richtung Schulbetriebe statt. Der Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung dient in Zeiten des Fachkräftemangels, der auch diese Branche betrifft, als zusätzliches Reservoir für den Personalbedarf des Bildungs- und Gesundheitsbereichs. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass im Gegensatz zur Schule mit der eingangs angesprochenen FKJV der Anspruch an die abgeschlossene Ausbildung beim Betreuungspersonal noch erhöht wurde.
Zusätzlich benötigen Kitas im Rahmen der Umsetzung der FKJV deutlich mehr pädagogisch ausgebildete Fachkräfte. Dies, weil Lernende im 1. Lehrjahr, Quereinsteigende (bis im Alter von 25 Jahren) sowie anderes nicht pädagogisch ausgebildetes Personal nicht mehr in den vorgeschriebenen Personalschlüssel gezahlt werden dürfen.
Das bedeutet im Endergebnis Folgendes: Der Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung verliert zunehmend Fachkräfte, insbesondere an den Bildungsbereich. Andererseits werden durch die neue Verordnung mehr Fachkräfte für die Betreuungsarbeit vorgeschrieben bzw. benötigt, dies vor dem Hintergrund eines sich generell verschärfenden Fachkräftemangels sowie einer absehbaren weiteren Zunahme des Bedarfs nach Betreuungsplätzen.
Offen bleiben Fragen bezüglich der Finanzierung der durch die Verordnung verursachten Mehrkosten in den Betreuungsangeboten. Es scheint unklar, ob der Kanton bereit ist, diese via Betreuungsgutscheine auszugleichen. Gleichzeitig spüren auch Betreuungsinstitutionen die hohe Teuerung.
Diese zu erwartenden Mehrkosten können – ohne Hilfe des Kantons – nur durch eine erneute Tarifanhebung (eine erfolgte meistenorts bereits bei der Einführung der Gutscheine und würde wohl zu vielen Abmeldungen führen) oder durch eine Reduktion der Öffnungszeiten kompensiert werden. Beide Massnahmen widersprechen der Idee, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen, und laufen dem Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von mehr Kita- Plätzen zuwider.
Insgesamt stehen die Betreuungsangebote vor einer schwierigen Zeit und sehen sich unter den gegebenen Umständen äusserst herausgefordert, ihre Angebote in der geforderten Qualität und in genügender Zahl aufrechtzuerhalten.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Die Volksschulen dürfen unqualifiziertes Personal als Lehrkräfte anstellen (u. a. FaBe K), gleichzeitig dürfen die Kitas im Kanton Bern neu nur noch ausgebildetes Personal zum Betreuungsschlüssel zählen. Wie ist es möglich, dass im gleichen Kanton derart unterschiedliche Vorgaben bezüglich Qualifikation von Personal gelten?
2. Was kann und wird der Kanton unternehmen, um die gegenseitige «Kannibalisierung» zwischen den Bereichen Betreuung und Bildung/Pflege zu beenden und in Zukunft zu verhindern?
3. Ist sich der Regierungsart bewusst, dass die Umsetzung der neuen Verordnung in Bezug auf Qualifikationen und Betreuungsschlüssel zu Mehrkosten führen wird? Ist er bereit, hierfür die Finanzierung via Betreuungsgutscheine entsprechend zu erhöhen?
4. Im Kanton Bern wird ein Teuerungsausgleich von 2 Prozent diskutiert. Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit, den Betreuungsinstitutionen via Betreuungsgutscheine auch 2 Prozent mehr zukommen zu lassen, damit auch der Lohn des Kita-Personals erhöht werden kann?
5. Gefährdet ein drohender Abbau im Betreuungswesen – verursacht durch den Strauss oben genannter Effekte – nicht das Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von mehr Kita- Plätzen?
Antwort des Regierungsrates
Der Interpellant interpretiert, dass die Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV; BSG 860.22) unter anderem zu einem Aderlass von Betreuungspersonen Richtung Schulbetriebe geführt habe. Dem Regierungsrat liegen keine Daten vor, die eine solche Entwicklung bestätigen würden. Es zeigen sich bereits heute erste positive Effekte des Betreuungsgutscheinsystems, indem z. B. Wartelisten für Kitaplätze abgebaut werden konnten und mehr Familien, die einen vergünstigten Betreuungsplatz benötigen, einen solchen auch erhalten. Der Regierungsrat teilt folglich die Einschätzungen des Interpellanten nicht.
Der Regierungsrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Sowohl im Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) wie auch in der FKJV sind Ausbildungsanforderungen formuliert.
Allfällige Vorgaben für das Personal in einer Institution richten sich nicht nur nach kantonalem Recht, sondern auch nach dem für ein Fachgebiet jeweils einschlägigen Bundesrecht [Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO, SR 211.222.338)]. Infolge der je unterschiedlichen Settings und Ziele ist es folgerichtig, dass sich die Qualifikationsvorgaben unterscheiden.
Die Aussage in Punkt 1 der Interpellation, dass in Kitas nur noch ausgebildetes Personal zum Betreuungsschlüssel zähle, ist sachlich falsch. Alle Personen über 25 Jahre, die sich in Ausbildung befinden, zählen während der gesamten Dauer derselben zum Betreuungsschlüssel (vgl. Art. 13 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung FKJV). Hinzu kommen Lernende und Studierende, die ab dem 2. Ausbildungs- bzw. Studienjahr ebenfalls Teil des Betreuungsschlüssels sind. Auch langjährige Mitarbeitende, die als «unausgebildetes Personal» in Kitas gearbeitet hatten und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der FKJV unbefristet in der Kita angestellt waren, können bei dieser Kita als qualifiziertes Personal weiterbeschäftigt werden und zählen weiterhin zum Betreuungsschlüssel dazu. Schliesslich hat die Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion das Spektrum bewusst Richtung Nachholbildung erweitert, indem alle Personen, die eine Ausbildungsvereinbarung abgeschlossen haben mit dem Ziel, über ein Äquivalenzverfahren ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis zu erlangen, auch im Schlüssel berücksichtigt sind.
Einzig junge Personen unter 25 Jahren im 1. Lehr- bzw. Studienjahr bzw. mit weniger als einem Jahr Erfahrung im Äquivalenzverfahren sind aus dem Betreuungsschlüssel ausgenommen, um einer möglichen Überforderung entgegenzuwirken - ein Sachverhalt, der in der Vergangenheit immer wieder als Kritikpunkt an die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) herangetragen worden ist.
Im Austausch mit Leistungserbringenden sowie Interessensvertreterinnen und -vertretern des Bereichs der familienergänzenden Kinderbetreuung hat sich die GSI gegenüber einer Anpassung einzelner Vorgaben gemäss FKJV offen gezeigt. Die bestehenden Qualitätsstandards für die Betreuung von Kindern in den Kitas sollen jedoch beibehalten werden. In diesem Zusammenhang hat die GSI auch eine Auslegeordnung zur Situation im Kita-Bereich erstellt, die auf der Internetseite der GSI einsehbar ist (Link).
Zu Frage 2:
Wie einleitend festgehalten wird, ist dem Regierungsrat nicht bekannt, dass zwischen den beiden Branchen Bildung und Pflege aktiv und flächendeckend Personal abgeworben wird. Auf Nachfrage beim Verband kibesuisse wurde diese Einschätzung bestätigt. Die Bildungs- und Kulturdirektion hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um den Lehrpersonenmangel an den Volksschulen zu bekämpfen. Unter anderem gehört dazu die Vermittlung von Studierenden, Musikschullehrpersonen oder pensionierten Lehrpersonen an Schulen, welche offene Stellen nicht besetzen können. Die Rekrutierung von Betreuungspersonen als Schulpersonal entspricht nicht der Empfehlung der BKD.
Im Kanton Bern können sogenannte Quereinsteigende ohne anrechenbares Diplom unterrichten. Das Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) sieht vor, dass das nötige Lehrdiplom innert nützlicher Frist (berufsbegleitend) nachgeholt wird.
Im November 2022 hat die Bildungs- und Kulturdirektion ein Merkblatt veröffentlicht, welches Modelle skizziert, bei welchen Synergien zwischen Schulen und Kitas genutzt werden können (zum Beispiel: Kita, Tagesschule und Tageselternvermittlung unter einem Dach). Mit solchen Lösungen können Schulen (Anreize zur Erhöhung des Beschäftigungsgrades von Lehrpersonen), Gemeinden (attraktive Arbeitgeberin), abgebende Familien (Eltern mit mehreren Kindern verringern Transportkosten, alle Kinder zentral betreut) und Kinderbetreuungsunternehmen (zentrale Geschäftsstelle, Skaleneffekte) gleichzeitig profitieren und den Mangel an qualifiziertem Fachpersonal in den Branchen Bildung und Betreuung abfedern.
Zu den Fragen 3 und 4:
Mit dem Gutscheinsystem werden die den Eltern verrechneten Tarife für die Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesfamilie vergünstigt. Der Kanton fixiert weder die Preise der Angebote noch die Löhne, zumal es sich bei Kita-Mitarbeitenden auch nicht um Kantonsangestellte handelt. Folglich wird den Kitas und Tagesfamilienorganisationen (TFO) kein verbindlicher Tarif vorgeschrieben. Das führt zu einem grösseren finanziellen Spielraum und mehr unternehmerischer Freiheit für die Anbieter der familienergänzenden Kinderbetreuung. Es steht den Betrieben somit frei, Anpassungen bei den Angebotspreisen und bei den Personalausgaben vorzunehmen, mit anderen Kitas zusammenzuarbeiten oder zu fusionieren sowie weitere innovative Wege im Markt zu finden.
Aktuell geht der Regierungsrat nicht davon aus, dass die mit Inkrafttreten der FKJV beschlossenen Anpassungen zu höheren Betriebskosten führen werden. Die unter Punkt 1 erwähnte Förderung der Nachholbildung sowie die Lösung mit langjährigen Mitarbeitenden dürften im Gegenteil sogar kostensenkend wirken und das Rekrutieren von Fachkräften erleichtern. Dasselbe gilt für die Anpassung des Betreuungsschlüssels, der sich nicht nur auf eine Gruppe von Kindern bezieht, sondern auch auf die Kita als Ganzes und damit die unternehmerische Freiheit der Kitas zusätzlich stärkt.
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion überprüft periodisch, wie sich die Tarife der Angebote im Gutscheinsystem entwickeln, und wird bei Bedarf reagieren. Dabei ist zu beachten, dass die möglichst kostenneutrale Umsetzung des Gutscheinsystems ein zentrales Anliegen der Teilrevision war. Dieser Grundsatz wird weiterverfolgt.
Zu Frage 5:
Es kann kein Abbau von Betreuungsplätzen aufgrund der neuen Vorgaben zu Qualifikation und zum Betreuungsschlüssel in Kitas festgestellt werden. Vielmehr gibt es derzeit sogar Anzeichen für ein gewisses Überangebot in manchen Regionen. So wurden denn auch die Wartelisten für Kita-Plätze abgebaut und mehr Familien, die einen vergünstigten Betreuungsplatz benötigen, erhalten einen solchen.
Demzufolge kann auch keine Gefährdung des Impulsprogrammes des Bundes festgestellt werden.
Verteiler ‒ Grosser Rat