2022.RRGR.361
I 223-2022 von Wattenwyl (Tramelan, Grüne) Ist der Kanton auf dem Weg zu den Zielen der Bodenstrategie Schweiz? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 223-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.361
Eingereicht am: 31.10.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: von Wattenwyl (Tramelan, Grüne) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 589/2023 vom 24. Mai 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Ist der Kanton auf dem Weg zu den Zielen der Bodenstrategie Schweiz?
Die Erhaltung und Wiederherstellung des Bodens steht im Mittelpunkt der heutigen Herausforderungen in den Bereichen Ernährung, Wirtschaft, Gesundheit, Umwelt und Klima. Ist sich der Regierungsrat der Bedeutung unserer wertvollen Böden bewusst? Denn sie sind eine schutzbedürftige und begrenzte Ressource.
Mit Dürre auf Feldern und in Wäldern, heftigen Regenfällen, Hitzeeinbrüchen, Wassereinschränkungen und Spannungen in Bezug auf die Lebensmittelversorgungssicherheit war der Sommer 2022 von kritischen Ereignissen geprägt, die sich in Zukunft noch verstärken werden.
Gesunde Böden in ausreichender Menge sind unverzichtbar. Sie erbringen kostenlos grundlegende Dienstleistungen für die Bevölkerung und künftige Generationen, indem sie unter anderem die Nahrungsmittelproduktion sicherstellen, städtische Wärmeinseln abmildern, Trinkwasser zurückhalten und filtern, Überschwemmungen verhindern und Kohlenstoff aus der Atmosphäre binden. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Böden hat direkte Auswirkungen auf mehrere Ziele und Vorgaben der Agenda 2030 des Bundes.
Dennoch stehen die Böden des Kantons weiterhin unter Druck, vor allem durch die zunehmende Versiegelung. Siedlungs- und Infrastrukturflächen beanspruchen immer mehr Boden und tragen zur Betonierung und Zersiedelung der Landschaft bei. Laut BFS werden in der Schweiz seit 1985 jährlich 17,9 km 2 Boden versiegelt, meist auf Kosten von Landwirtschaftsflächen. Das NFP 68 «Nachhaltige Nutzung der Ressource Boden» kam zum Schluss, dass die fortschreitende Überbauung die grösste Bedrohung für die Schweizer Böden darstellt. Es empfiehlt die Entwicklung von Bodenqualitätsindizes, um die Bodenqualität in die Raumplanungsentscheidungen einzubeziehen.
Um eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung zu fördern, hat der Bundesrat 2020 die Bodenstrategie Schweiz veröffentlicht. Sie dient als Referenzrahmen für den Bund und die Kantone. Im Bereich der Raumplanung verfolgt die Strategie das übergeordnete Ziel «Null Nettobodenverbrauch bis 2050» und «Berücksichtigung der Bodenfunktionen in der Raumplanung». Zu den vorgeschlagenen strategischen Leitlinien gehören ein Monitoring der Bodenversiegelung und Planungsinstrumente, die die Vielfalt der Bodenfunktionen fördern.
Ziel des Kantonalen Richtplans ist es, «den Boden haushälterisch zu nutzen und die Siedlungsentwicklung zu konzentrieren». Er will die Zersiedelung eindämmen, das Kulturland erhalten und die Reserven und Entwicklungspotenziale innerhalb der Bauzonen identifizieren und mobilisieren. Zu diesem Zweck will der Kantonale Richtplan Instrumente entwickeln, um die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken, Informationen über mögliche innere Verdichtungen besser zugänglich zu machen und Gemeinden, Bevölkerung, Investoren und Bauherren für dieses Thema zu sensibilisieren.
Die kantonale Umweltstrategie WEU 2021 setzt sich vorrangig für die Kartierung der landwirtschaftlichen Böden, die Aktualisierung des Sachplans Fruchtfolgeflächen sowie die Wiederverwertung von geeigneten abgetragenen Böden für Aufwertungen und Rekultivierungen ein.
Angesichts der oben erwähnten vielfältigen Herausforderungen, der Verbindlichkeit der Umsetzung der Bodenstrategie Schweiz und der Pflicht der Kantone, den Vollzug der gesetzlichen Grundlagen zu verstärken, wird der Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Welche Massnahmen und welche Agenda sind geplant, um das Ziel «Null Nettobodenverbrauch bis 2050» zu erreichen? Beabsichtigt der Regierungsrat beispielsweise, ein Monitoring der Bodenversiegelung einzuführen?
2. Auf welche Weise berücksichtigt der Kanton die Bodenqualität im Hinblick auf die Verdichtung der Bauzonen? Wird die Verwendung von Bodenqualitätsindizes unterstützt?
3. Beabsichtigt der Kanton, wie andere Kantone auch, einen Bodenaktionsplan mit Zielen und Massnahmen für die Bodenqualität in der Raumplanung zu erstellen?
4. Welche Hindernisse und Schwierigkeiten sieht der Kanton, um diese Ziele bis 2050 zu erreichen?
Antwort des Regierungsrates
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 die Bodenstrategie Schweiz verabschiedet. Sie soll den zuständigen Behörden von Bund und Kantonen als Orientierungsrahmen und Entscheidungshilfe dienen und Wege aufzeigen, wie die erkannten Herausforderungen angegangen werden können. Dazu sollen in erster Linie die nötigen Bodendaten beschafft und die bestehenden Instrumente besser koordiniert werden. In zweiter Linie – nach umfassender Überprüfung der Gesetzgebung – sollen allenfalls neue rechtliche Vorgaben ins Auge gefasst werden.
Frage 1: Welche Massnahmen und welche Agenda sind geplant, um das Ziel «Null Nettobodenverbrauch bis 2050» zu erreichen? Beabsichtigt der Regierungsrat beispielsweise, ein Monitoring der Bodenversiegelung einzuführen?
In der Bodenstrategie Schweiz wird angestrebt, dass in der Schweiz bis 2050 netto kein Boden mehr verbraucht wird. Dabei stehen die Bodenfunktionen im Zentrum. Ein Überbauen von Boden ist somit weiterhin möglich. Gehen dabei aber Bodenfunktionen verloren, müssen diese an einem anderen Ort durch Bodenaufwertung kompensiert werden. Die benötigten Bodendaten
zur Beurteilung der einzelnen Bodenfunktionen sollen gemäss Umweltstrategie WEU 2021 für den Kanton Bern bis 2035 flächendeckend vorliegen. Gegenwärtig evaluiert der Bund eine nationale Bodenkartierung. Der Kanton Bern wartet deshalb mit der flächendeckenden Beschaffung von Bodendaten ab, bis ein entsprechender Entscheid auf nationaler Ebene vorliegt. Methodisch werden in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Kompetenzzentrum Boden (KOBO) und der Berner Fachhochschule BFH-HAFL im Rahmen eines Projektes der Wyss Academy for Nature effizienzsteigernde Techniken zur Beschaffung von Bodendaten entwickelt.
Bereits heute müssen beanspruchte Böden mit hoher Produktionsfunktion, welche als Fruchtfolgeflächen inventarisiert sind (Nationaler Sachplan Fruchtfolgeflächen), kompensiert werden. Für eine allfällige Kompensation der übrigen Bodenfunktionen fehlen aktuell noch Beurteilungsgrundlagen, welche vom KOBO zu erarbeiten sind. Für die Beurteilung der Beanspruchung der Produktionsfunktion zu Gunsten der Lebensraumfunktion sind im Grossen Moos auf dem Areal der Justizvollzugsanstalt Witzwil die dazu notwendigen Bodendaten im Jahr 2022 erhoben worden. Sobald die massgebenden Beurteilungsgrundlagen des KOBO vorliegen, kann hier das Instrument Bodenindex getestet werden, welches sicherstellt, dass in der Summe keine Bodenfunktionen verloren gehen. Anschliessend müssten rechtliche Grundlagen für einen wirkungsvollen Vollzug geschaffen werden.
Ein Monitoring der Bodenversiegelung ist nicht vorgesehen, da bereits auf nationaler Ebene ein solches in Umsetzung ist. Das Bundesamt für Raumentwicklung betreibt seit mehreren Jahren ein Monitoring zum Bauen ausserhalb der Bauzonen. Mit dem Aktionsplan 2021-2023 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 legte der Bundesrat fest, dass der Bodenverbrauch bis 2030 im Vergleich zu 2020 um einen Drittel reduziert wird. Das Bundesamt für Statistik wird im Rahmen des Projektes MONET 2030 anhand des Indikators «Bodenversiegelung» Auskunft über diese Zielerreichung geben können. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation erarbeitet dazu im laufenden Jahr ein Detailkonzept.
Frage 2: Auf welche Weise berücksichtigt der Kanton die Bodenqualität im Hinblick auf die Verdichtung der Bauzonen? Wird die Verwendung von Bodenqualitätsindizes unterstützt?
Bei der Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) sind im Kanton Bern die Vorgaben im Baugesetz bezüglich Kulturlandschutz zu beachten. Im Vordergrund steht eine optimale Nutzung bestehender Bauzonen unter Berücksichtigung der Siedlungsqualität. Differenzierte Bodeninformationen, welche sich auch auf weitere Bodenfunktionen wie klimatische Regulierung, ökologischen Ausgleich oder Freiraumfunktionen beziehen, werden noch nicht angewendet. Wenn durch Verdichtung der Bauzonen Regulierungs- und Lebensraumfunktion geschmälert werden, wären diese vielfältigen Bodenfunktionen konsequenter zu berücksichtigen. Dies könnte beispielsweise mit Retentionsbecken, Dachbegrünungen und Aufwertungen von artenarmen Grünflächen erreicht werden. Auch die jeweils mit SEin einhergehende Weiterentwicklung des Grün- und Freiraumes könnte so differenzierter eingefordert werden. Die Weiterentwicklung betreffend «Netto-Null Bodenfunktionsverbrauch» kann anhand des Bodenindexes vorgenommen werden. Sobald dazu konkrete Vorgaben durch das KOBO bereitstehen, wird sich der Kanton Bern mit der Umsetzung befassen.
Frage 3: Beabsichtigt der Kanton, wie andere Kantone auch, einen Bodenaktionsplan mit Zielen und Massnahmen für die Bodenqualität in der Raumplanung zu erstellen?
Der Kanton Bern beabsichtigt aktuell nicht, einen Bodenaktionsplan mit Zielen und Massnahmen für die Bodenqualität in der Raumplanung zu erstellen. Die wichtigsten Ziele und Massnahmen sind bereits in der Umweltstrategie WEU 2021 festgehalten: «Im Kanton Bern sind die
Funktionen des Bodens dauerhaft gewährleistet. Die Erstellung einer Bodenkarte für den ganzen Kanton Bern ist 2035 abgeschlossen. Bis 2030 sind die als Fruchtfolgeflächen ausgeschiedenen Parzellen kartiert. Abgetragener Ober- und Unterboden wird nach Massgabe seiner Eigenschaften möglichst vollständig verwertet. Der Bodenverlust wird kontinuierlich reduziert, ab 2050 geht netto kein Boden verloren. Bis 2030 wird Oberboden zu 90 Prozent und Unterboden zu zwei Dritteln verwertet. Hinsichtlich Flächenverlust von Boden werden bis 2030 pro Jahr ein Drittel weniger fruchtbare Böden definitiv beansprucht.». Uns ist zudem nur die Absicht des Kantons Waadt bekannt, einen Bodenaktionsplan zu erstellen.
Frage 4: Welche Hindernisse und Schwierigkeiten sieht der Kanton, um diese Ziele bis 2050 zu erreichen?
Die grössten Hindernisse und Schwierigkeiten, das Ziel «Netto-Null Bodenfunktionsverbrauch» bis 2050 zu erreichen, liegen darin, dass für eine umfassende Beurteilung der jeweiligen Bodenfunktionen verlässliche Bodeninformationen fehlen. Die endliche Ressource Boden wird als Grundlage vielfältigster Nutzungen beansprucht, welche sich teilweise widersprechen. Um die Ansprüche dieser Interessen, wie der Ausbau des Siedlungsgebietes, die Bereitstellung von Erschliessungs- und Versorgungsinfrastruktur aber auch die Sicherung der Ernährungsgrundlage oder die Förderung der Biodiversität jeweils sachgerecht beurteilten zu können, werden detaillierte Bodeninformationen in Zukunft unverzichtbar sein. Nur mit griffigen Vorgaben betreffend die Beurteilung der einzelnen Bodenfunktionen und deren Gewichtung im Rahmen von Interessensabwägungen kann das Ziel «Netto-Null Bodenfunktionsverbrauch» erreicht werden.
Verteiler ‒ Grosser Rat