2023.BKD.1985
Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2023. Genehmigung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 745/2023 Datum RR-Sitzung: 28. Juni 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.1985 Klassifizierung: Nicht klassifiziert.
Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2023. Genehmigung
Erwägungen
1. Gegenstand
Jeweils im Juni, nach Vorliegen der Jahresrechnung von Swisslos, entscheidet der Regierungsrat über die Speisung des Sportfonds und des Kulturförderungsfonds. Die Einlage aus Staatsmitteln in den Kulturförderungsfonds wird an derselben Sitzung des Regierungsrates traktandiert wie die Einlage aus dem Lotteriefonds.
Zur Finanzierung der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen, für die kein Rechtsanspruch gemäss kantonaler Kulturförderungsgesetzgebung besteht, sowie zur Finanzierung der Auszeichnungen, der Personenförderung und weiterer Massnahmen der Kulturförderung ist eine Einlage in den Kulturförderungsfonds aus Staatsmitteln erforderlich.
2. Rechtsgrundlagen
3. Beschluss
Für die Einlage in den Kulturförderungsfonds aus Staatsmitteln wird eine Summe von CHF 2'100'000 beschlossen. Um einen Beitrag zum restriktiven Budgetvollzug zu leisten, fällt die Einlage um CHF 1'520'000 (42 Prozent) tiefer aus als budgetiert.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer
Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Sicherheitsdirektion