2023.BVD.1274
Sanierung Seftigenstrasse; Abschnitt Zentrum Wabern, Sandrain bis Kreisel Eichholz, SAP Nr. 420.20019. Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025 und zum Rahmenkredit für den öffentlichen Verkehr 2022–2025
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1380/2023 Datum RR-Sitzung: 13. Dezember 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.1274 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Sanierung Seftigenstrasse; Abschnitt Zentrum Wabern, Sandrain bis Kreisel Eichholz, SAP Nr. 420.20019; Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025 und zum Rahmenkredit für den öffentlichen Verkehr 2022-2025
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 5 472 397 (Gesamtkosten von CHF 6 558 688 abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 1 116 055 und der Beiträge Dritter von CHF 52 312) soll die Sanierung der Kantonsstrasse Nr. 221, auf dem Abschnitt Zentrum Wabern, finanziert werden.
Gleichzeitig bewilligt der Regierungsrat einen Investitionsbeitrag von insgesamt CHF 5 919 000 gemäss ÖVG an Bernmobil. Die bernischen Gemeinden beteiligen sich mit CHF 1 973 000, einem Drittel, am Gesamtbeitrag des Kantons. Die Nettoausgabe zulasten des Kantons beläuft sich auf CHF 3 946 000. Der Kanton Bern leistet davon CHF 4 224 200 als bedingt rückzahlbares Darlehen und CHF 1 694 800 als à-fonds-perdu-Beitrag.
Bauherrin ist die Bauherrengemeinschaft aus Bernmobil, dem Kanton Bern und der Gemeinde Köniz, handelnd durch das Tiefbauamt.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38–40, 49 und 52–56 ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4), Art. 4, 5, und 12 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200) ‒ GRB vom 10. März 2021 "Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025", (2020.BVD.3722) ‒ RRB 1232/2016 "Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung
von Investitionen im öffentlichen Verkehr"
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden.
Die strassenseitigen Ausgaben werden aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025 finanziert. Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen, wenn sowohl Ausgaben für neue Investitionen als auch für den baulichen Unterhalt anfallen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zum Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Der Kantonsbeitrag an Bernmobil wird aus dem Investitionsrahmenkredit öffentlicher Verkehr 2022–2025 finanziert. Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 10. März 2021 ist ebenfalls der Regierungsrat zuständiges Organ nach Art. 34 Abs. 2 Bst. a FHG für die Mittelverwendung und den Vollzug des Rahmenkredits.
4. Für die Ausgabenbefugnis massgebende Summen
4.1 Strassenbau
Preisbasis Dezember 2022; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten Strassenbau zulasten Kanton CHF 6 641 000 ./. zugesicherte Beiträge Dritter – CHF 52 312 Gesamtkosten zu Lasten Kanton (TBA) brutto CHF 6 588 688 ./. mit Ausführungsbeschluss BVD vom 24. März 2020 zum Ausführungsbeschluss zum Rah- – CHF 1 116 055 menkredit 2020–2021 für den baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen (RRB Nr. 1262/2019) bewilligte Projektierungskosten Total zu bewilligende Ausgaben CHF 5 472 633
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: ‒ Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 5 564 688 (Randabschlüsse, Tragschicht-/Deckschicht, Markierung, Entwässerung, Lichtsignalanlage) ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 1 024 000 (bauliche Velomassnahmen bei Tramhaltestellen mit Anpassung der Strassengeometrie) Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 1 024 000 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)
Das Projekt ist im Strassennetzplan 2022–2037 enthalten.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
4.2 Kantonsbeitrag an den öffentlichen Verkehr
Baukosten CHF 3 270 300 Honorare CHF 1 296 800 ÖV-Umleitung CHF 600 000 Baunebenkosten und Unvorhergesehenes CHF 624 900 Vorleistungen CHF 505 000 Gesamtkosten Bernmobil CHF 6 297 000 ./. Eigenfinanzierung Bernmobil – CHF 505 000 Gesamtkosten zu Lasten Kanton (AÖV) brutto CHF 5 792 000 + Vorsteuerabzugskürzung (MWST) auf à-fonds-perdu-Beiträgen CHF 127 000 Kosten zulasten Kanton (AÖV) und Gemeinden CHF 5 919 000 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 1 973 000 Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton (AÖV) CHF 3 946 000
Der Kanton Bern leistet CHF 4 224 200 an die aktivierbaren Investitionen als bedingt rückzahlbares Darlehen. Die nicht aktivierbaren Kosten in Höhe von CHF 1 694 800 werden à-fonds-perdu finanziert. Massgebend für die Aktivierungsfähigkeit ist die Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV).
4.3 Folgekosten
Das bedingt rückzahlbare Darlehen aus dem Investitionsrahmenkredit ÖV wird in der Bilanz der Unternehmung als unverzinsliche Verbindlichkeit gegenüber der öffentlichen Hand ausgewiesen. Eine Rückzahlung erfolgt nur, wenn das Objekt durch die Transportunternehmung zweckentfremdet oder veräussert wird. Eine Erhöhung der Nettoabgeltung des Kantons zur Deckung der Folgekosten aus dieser Investition wird im Rahmen der Offertverhandlungen zu beurteilen sein. Es dürfte sich um eine Erhöhung von schätzungsweise CHF 250 000 pro Jahr über zwanzig Jahre handeln.
Der Subventionsbeitrag ÖV an die nicht aktivierbaren Kosten wird à-fonds-perdu geleistet. Es entstehen keine Folgekosten.
Im Bereich Strassenbau entstehen keine Folgekosten.
5. Stand der Investitionsrahmenkredite ÖV und Strasse
5.1 Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand am 2. Oktober 2023*) – CHF 40 702 210 noch offene Kreditsumme CHF 239 297 790 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 6 588 688 Stand Rahmenkredit neu CHF 232 709 102
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss
Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
5.2 Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2025»
Bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2025 CHF 121 000 000 ./. bereits beansprucht – CHF 54 963 433 noch offene Kreditsumme (Stand am 2. Oktober 2023*) CHF 66 036 567 Investitionsbeitrag des vorliegenden Finanzierunggesuches – CHF 3 946 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 62 090 567
6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkrediten gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Produktgruppe: Infrastrukturen
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen 2023 CHF 210 000 2024 CHF 275 000 2025 CHF 620 000 2026 CHF 520 000 2027 CHF 1500 000 2028 CHF 2 700 000 2029 CHF 763 688 Total CHF 6 588 688
Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 363400706 àfp ÖV-Investitionsbeiträge ÖV 2024 CHF 313 490 2025 CHF 313 490 2026 CHF 395 650 2027 CHF 629 140 2028 CHF 43 030 564000000 Eigene Investitionsbeiträge an öffentliche 2026 CHF 1 371 500 Unternehmungen (bedingt rückzahlbar) 2027 CHF 2 314 000 2028 CHF 538 700 Total CHF 5 919 000
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge werden über das Konto 4632000000 vereinnahmt.
7. Angaben zu den Investitionen
7.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 10 812 888 5 248 200 5 564 688
7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
7.2.1 Investitionsausgaben Teil Strassenbau
Vor- Folge- In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 2028 jahre jahre Nettoinvestitionen aktuell 6.64 0.53 0.21 0.28 0.62 0.52 1.50 2.70 0.28 In der GKIP 2023 einge-
12.83 0.53 0.29 0.48 1.14 2.45 6.72 1.22 0.00 stellt
In der GKIP 2023 sind die Bruttokosten des Projekts eingestellt. Der Finanzierungsanteil von Bernmobil bzw. des AÖV wurde noch nicht abgebildet. In der GKIP 2024 wird die BVD neu die Nettokosten anmelden.
7.2.2 Investitionsausgaben Teil öffentlicher Verkehr
Vor- Folge- In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 2028 jahre jahre Nettoinvestitionen aktuell 2.82 0.92 1.54 0.36 In der GKIP 2023 einge- 3.17 1.35 1.35 0.47 stellt
Der Anteil bedingt rückzahlbar ist mit dem neuen KV zulasten der à-fonds-perdu Investitionsbeiträge gesunken. Daher sind in der GKIP aktuell zu viele und in der Erfolgsrechnung zu wenig Mittel eingestellt. Die in der Erfolgsrechnung zu wenig eingestellten Mittel können innerhalb der Produktgruppe kompensiert werden.
7.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung Oberbau-/Unterbau Kantonsstrassen 5 257 688 40 131 442
Deckbelag Kantonsstrassen 676 000 12 56 333
Lichtsignalanlage 655 000 20 32 750
Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmun- 4 224 200 20 211 210 gen Investitionsbeiträge von Gemeinden -1 408 100 20 -70 405
Die zu ersetzenden strassenseitigen Bauteile sind auf dem im 1997 sanierten Strassenabschnitt zwischen dem Eichholzkreisel und dem Grünauskreisel noch nicht abgeschrieben. Dies verursacht einen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand von CHF 536 940.75.
7.4 Personelle Auswirkungen und weitere Folgekosten
Keine.
8. Begründung
Die Seftigenstrasse ist eine zentrale Verkehrsachse im Verkehrssystem der Agglomeration Bern im Siedlungsgebiet der Gemeinden Köniz und Bern. Die Strasse wurde letztmals im Jahr 1996 umfassend saniert. Als Bauherrengemeinschaft planen der Kanton Bern, Bernmobil und die Standortgemeinden eine Sanierung der Seftigenstrasse und der Gleisanlagen im Rahmen von drei Projekten. Es handelt sich um die Projekte «Tramlinienverlängerung Kleinwabern», die «Sanierung Zentrum Wabern» und die «Sanierung Morillon-Sandrain».
Es sind eigenständige Bauprojekte, die sich grundsätzlich nicht gegenseitig bedingen und finanzrechtlich nicht der Zusammenrechnungspflicht unterliegen. Mit RRB 1423/2021 hat der Regierungsrat bereits die Ausgaben für den Strassenbau und die Beiträge an die Bernmobil für die Tramlinienverlängerung Kleinwabern bewilligt. Technische und gestalterische Abhängigkeiten machten aber bei den Projekten «Tramlinienverlängerung Kleinwabern» und «Sanierung Zentrum Wabern» ein gemeinsames eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren nötig.
Die drei Sanierungsprojekte auf der Seftigenstrasse werden eng koordiniert und aufeinander abgestimmt. Damit können Synergien zwischen dem Unterhalt der bestehenden Gleisanlagen und der Realisierung der Neubaustrecke genutzt werden.
Abbildung: Übersichtsplan Projekte auf der Seftigenstrasse
Vorliegend geht es um die Ortsdurchfahrt Wabern. Es ist das mittlere der drei Sanierungsprojekte auf der Seftigenstrasse. Zwischen dem Knoten Sandrain und dem Kreisel Eichholz soll der Strassenraum unter Beibehaltung des aktuellen Betriebs- und Gestaltungskonzeptes saniert und die Tram- und Strassenanlage optimiert werden. Die Ortsdurchfahrt Wabern ist ein verkehrsplanerisches Kulturgut. Die heutige Gestaltung des Zentrums Wabern hat nach wie vor identitätsstiftende Funktion und soll deshalb möglichst beibehalten werden. Es handelt sich um eine Sanierung und nicht um eine Umgestaltung, wie dies beispielsweise bei der Korrektion Thunstrasse Muri (be.ch) der Fall war.
Konkret bleiben die heutigen besonderen Gestaltungselemente wie der breite Randabschluss zwischen Fahrbahn und Trottoir, die Mehrzweckstreifen aus Beton und die Poller und Kandelaber inkl. Beleuchtung auf dem Mehrzweckstreifen erhalten. Sie werden erneuert und dem Stand der Technik angepasst. Auch das Betriebskonzept bleibt unverändert. Tram und Autos verkehren im Mischverkehr.
Es sind lediglich die notwendigsten Anpassungen im Strassenraum vorgesehen. Der Strassenquerschnitt wird in Teilbereichen minimal angepasst, damit ein durchgehender beidseitiger Radstreifen möglich ist. Der Strassenraum und die Haltestellen werden behindertengerecht ausgestaltet. Bei beiden Haltestellen ist eine Teilabsenkung der Haltekante vorgesehen, um die Anlieferung der Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Für Velos werden an den Haltestellen Velokapüberfahrten angebracht. Die Geschwindigkeit wird auf Tempo 30 reduziert zur Verbesserung der Sicher heit und zur Lärmreduktion
Die spezielle Strassenraumbeleuchtung aus markanten anthrazitfarbigen Beleuchtungskandelabern mit Kunstobjekten sowie die beschrifteten und beleuchteten Poller des lokalen Künstlers Hannes Vogel wirken authentisch und identitätsstiftend und werden deshalb beibehalten. Nur die Betonsockel zum Schutz der Kandelaber werden angepasst, damit die Demontage der Kandelaber vereinfacht wird.
Bernmobil wird im Rahmen der Sanierung des Strassenabschnitts die maroden Tramgleise ersetzen, die in die Jahre gekommen sind. Auch die Gleisgeometrie wird auf dem gesamten Abschnitt optimiert.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion