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Köniz, Businesspark Liebefeld, Waldeggstrasse 51, Anmiete für Gymnasien Bern, Zusatzkredit für den Mieterausbau

2023.BVD.2637 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 7. Juni 2023

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2023-bvd-2637/de/koniz-businesspark-liebefeld-waldeggstrasse-51-anmiete-fur-gymnasien-bern-zusatzkredit-fur-den-mieterausbau

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.BVD.2637

Köniz, Businesspark Liebefeld, Waldeggstrasse 51, Anmiete für Gymnasien Bern, Zusatzkredit für den Mieterausbau

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 627/2023 Datum RR-Sitzung: 7. Juni 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.2637 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Köniz, Businesspark Liebefeld, Waldeggstrasse 51, Anmiete für Gymnasien Bern; Zusatzkredit für den Mieterausbau

Erwägungen

1. Gegenstand

Die Berner Gymnasien verzeichnen einen grossen Klassenzuwachs aufgrund demografischer Entwicklungen. Aus diesem Grund soll der Businesspark im Liebefeld per Schuljahr 2024/25 als Erweiterung für die Berner Gymnasien angemietet werden. In einer zweiten Etappe dient der Businesspark zudem der Aufnahme des Restflächenbedarfs für die Wechselstellung der grosszyklischen Erneuerung des Gymnasiums Neufeld und Kirchenfeld.

Am 14. März 2023 hat der Grosse Rat CHF 28 005 000 (Gesamtkosten von CHF 28 200 000 abzüglich bereits bewilligter Projektierungskosten von CHF 195 000) für den Mieterausbau im Businesspark Liebefeld bewilligt.

Das Projekt wurde inzwischen in Zusammenarbeit mit den Nutzern weiterentwickelt, damit der Schulraum den Gymnasien zeitgerecht per Schuljahr 2024/25 zur Verfügung steht. Dabei hat sich gezeigt, dass die Projektentwicklung aufwändiger ist als ursprünglich erwartet. Dafür sind zusätzliche Ausgaben in der Höhe von CHF 550 000 nötig.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12), Art. 33, 59 und 64 ‒ Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV; BSG 433.121), Art. 70 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 14. März 2023 betreffend «Köniz, Businesspark Liebefeld, Gymnasien Bern, Verpflichtungskredit für Anmiete, Mieterausbau und Ausstattung» (2022.BVD.193)

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Preisstand Oktober 2022, Baupreisindex Espace Mittelland, 141.1 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte)

Gesamtkosten für den Mieterausbau, inkl. Reserven 13 % CHF 28 750 000 ./. am 7. Juli 2022 bewilligte Projektierungskosten – CHF 195 000

./. mit GRB vom 14. März 2023 bewilligte Ausgaben für den Mieter- – CHF 28 005 000 ausbau (2022.BVD.193) Mehrbedarf, bestehend aus: CHF 550 000 – Zusatzaufwand Projektierung Mieterausbau CHF 500 000 – Fachcontrolling und Bauherrenunterstützung CHF 50 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme CHF 550 000 gemäss Art. 36 FHG Zu bewilligender Zusatzkredit CHF 550 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG in Form eines Zusatzkredits gemäss Art. 35 FHG. Die Zahlungen werden voraussichtlich wie folgt abgelöst und sind im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion teilweise eingestellt. Die zusätzlichen Ausgaben können im Rahmen der Investitionsrechnung der BVD kompensiert werden.

Produktgruppe: Immoblienmanagement

Konto Bezeichnung Jahr 504700000 Einbauten in gemietete Liegenschaften 2022 CHF 195 000 (Mieterausbau) 2023 CHF 4 645 000 2024 CHF 12 860 000 2025 CHF 2 760 000 2026 CHF 8 290 000 Total CHF 28 750 000

5. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen

Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung».

6. Begründung

6.1 Ausgangslage

Die Mittelschulen Bern verzeichnen aufgrund demografischer Entwicklungen einen sehr grossen Klassenzuwachs. Auf Anfang des Schuljahrs 2024/25 werden 21 zusätzliche Klassen für die Gymnasien im Raum Bern eröffnet. Der grosse zusätzliche Schulraumbedarf kann kurzfristig nur mit einer rasch verfügbaren Anmietlösung gedeckt werden. Aus diesem Grund wird der Businesspark im Liebefeld per Schuljahr 2024/25 als Erweiterung für die Berner Gymnasien angemietet.

Die Mietflächen, die aktuell auf einen Bürobetrieb ausgerichtet sind, müssen baulich für den Gymnasialbetrieb angepasst werden. Namentlich wird eine geeignete Raumstruktur benötigt, wobei auch die Lüftungs-, Klima- und Elektroinstallationen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Der Grosse Rat stimmte im Frühling 2023 der Anmiete des Businesspark für die Berner Gymnasien zu und bewilligte gleichzeitig für den Mieterausbau einmalige Ausgaben von CHF 28 200 000, abzüglich bereits bewilligter Projektierungskosten von CHF 195 000 (2022.BVD.193).

6.2 Zusatzkredit

Weil der Schulraumbedarf der Gymnasien sehr kurzfristig angemeldet wurde, stehen für den Mieterausbau nur sehr kurze Planungs- und Bauzeiten zur Verfügung. Die konkrete Umsetzung des Mieterausbaus lag deshalb für den Grossratsbeschluss vom 14. März 2023 noch nicht vor.

Die Überarbeitung der Projektgrundlagen inklusive Terminvorgaben gemeinsam mit dem Nutzer hat nun ergeben, dass die Projektierung aufwändiger und komplexer wird, als ursprünglich geplant. Namentlich die vertiefte Überarbeitung der Projektpflichtenhefte Bau und Betrieb, der Raumtypenblätter sowie des Grundrisslayouts werden zusätzliche Projektierungsaufwände verursachen, die seinerzeit nicht absehbar waren.

Damit der Auftrag für den Mieterausbau unmittelbar nach Ablauf der Referendumsfrist dem Totalunternehmer erteilt werden kann, muss der aktuelle Projektumfang umgehend definiert und die Umsetzung sichergestellt werden. Hierfür werden zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 550 000 benötigt. Nur so können die Flächen im Businesspark Liebefeld den Gymnasien rechtzeitig per Schuljahr 2024/25 zur Verfügung gestellt werden. Weitere Zusatzkosten sind zurzeit nicht absehbar, weshalb nach heutigem Projektstand davon auszugehen ist, dass der bewilligte Kredit für die Realisierung des Mieterausbaus ausreichen wird.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion, Art. 70 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2020; der Erlass wurde am 1. Januar 2026 und 1. September 2026 erneut konsolidiert.
  • Mittelschulverordnung, Art. 33, Art. 59 und Art. 64 — gelesen in der Fassung vom 1. August 2022; der Erlass wurde am 1. August 2024 und 1. September 2026 erneut konsolidiert.
  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 14 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2023; der Erlass wurde am 1. Dezember 2023 und 1. September 2026 erneut konsolidiert.