2023.BVD.370
Bern, Schänzlihalde 31, Schule für Gestaltung, Gesamtsanierung. Verpflichtungskredit für die Ausführung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 720/2023 Datum RR-Sitzung: 28. Juni 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.370 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bern, Schänzlihalde 31, Gesamtsanierung, Verpflichtungskredit für die Ausführung
Erwägungen
1. Gegenstand
Das Gebäude an der Schänzlihalde 31 in Bern muss gesamtsaniert werden. Mit der Sanierung wird der Bau zudem optimiert für eine flexible Nutzung als Berufs- und Mittelschule.
Ursprünglich war geplant, dass die Schule für Gestaltung während der Sanierung temporär in den Bernapark in Deisswil verlegt wird und sofort anschliessend an die Schänzlihalde zurückkehrt. Dementsprechend wurde das Projekt im Hinblick auf eine Weiternutzung des Gebäudes durch die Schule für Gestaltung initiiert. Auf dieser Basis wurde der Projektierungskredit für die Gesamtsanierung vom Grossen Rat genehmigt (2020.BVD.421). Unterdessen wurde allerdings die Vorgehensstrategie optimiert. Das Schulgebäude an der Schänzlihalde wird nach dessen Sanierung zunächst als Wechselstellung für die Gymnasien Neufeld und Kirchenfeld dienen, während deren Gebäude saniert werden. Die Schule für Gestaltung bleibt deshalb während mindestens 10 Jahren im Bernapark. Der entsprechende Kredit für die Anmiete und den Mieterausbau des Bernaparks wird dem Grossen Rat in der Herbstsession 2023 vorgelegt (2022.BVD.7694).
Mit dem beantragten Kredit von CHF 69.72 Mio. (Gesamtkosten von CHF 75.33 Mio. abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 5.15 Mio. und der Kosten für den Studienauftrag von CHF 460 000) soll die Ausführung der Sanierung finanziert werden. In den Gesamtkosten enthalten sind CHF 3.99 Mio. für die Ausstattung (Mobiliar, IT- und Multimediaanlagen, etc.) und für den Umzug zu Lasten der BKD.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11), Art. 51 ‒ Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12), Art. 33, 59 und 64 ‒ Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV; BSG 433.121), Art. 70 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191); Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand Oktober 2022, Baupreisindex Espace Mittelland, 141.1 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte)
Gesamtkosten CHF 75 330 000 bestehend aus ‒ Kosten der Gesamtsanierung inkl. 13 % Reserve (BVD) CHF 71 340 000 ‒ Ausstattung (BKD) CHF 3 990 000 Total CHF 75 330 000 Abzüglich Kosten für Studienauftrag – CHF 460 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme CHF 74 870 000 gemäss Art. 34 FHaV abzüglich bewilligte Projektierungskosten (GRB vom 3.9.2020; – CHF 4 750 000 2020.BVD.421) abzüglich am 2. August 2022 bewilligter Projektierungskosten (Ausga- – CHF 400 000 benbewilligung BVD Zusatzkredit) Zu bewilligender Kredit CHF 69 720 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Konto Bezeichnung Jahr 314400000 Baul./betr. Unterh. Hochb./Geb. (VV) 2024 CHF 1 700 000 2025 CHF 1 027 000 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften (VV) 2021 CHF 435 000 2022 CHF 2 290 000 2023 CHF 2 000 000 2024 CHF 4 000 000 2025 CHF 22 900 000 2026 CHF 23 900 000 2027 CHF 12 628 000 Total CHF 70 880 000
Produktgruppe: Bildung Mittelschulen
Die Kosten für die betriebsspezifische Ausstattung zu Lasten der BKD sind nicht explizit eingestellt, können aber voraussichtlich kompensiert werden.
Konto Bezeichnung Jahr 311000000 Büromöbel und Geräte 2026 CHF 100 000 2027 CHF 3 890 000 Total CHF 3 990 000
5. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen
Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung».
6. Finanzreferendum
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat
Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung