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Bellmund, Ortsdurchfahrt, 430.20868, Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025, GRB vom 8. September 2021

2023.BVD.6623 · Regierungsrat des Kantons Bern

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Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.BVD.6623

Bellmund, Ortsdurchfahrt, 430.20868, Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025, GRB vom 8. September 2021

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 386/2024 Datum RR-Sitzung: 24. April 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.6623 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Bellmund, Ortsdurchfahrt, 430.20868, Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025, GRB vom 8. September 2021

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 3 985 000 (Gesamtkosten von CHF 4 200 000 abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 215 000) soll die Sanierung der Ortsdurchfahrt der Kantonsstrasse Nr. 235 in Bellmund finanziert werden.

2. Rechtsgrundlage

‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200) ‒ Strassenplan vom 30. Oktober 2023

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden.

Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.

Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.

4. Massgebende Kreditsumme

Preisbasis Dezember 2023; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.

Kosten zulasten Kanton CHF 4 200 000 ./. vom TBA am 2. Oktober 2023 und vom 9. Januar 2024 bewilligte Projektierungskosten – CHF 215 000 Total zu bewilligende Ausgaben CHF 3 985 000

Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: ‒ Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG (Belagsarbeiten) CHF 3 020 000 ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG (Umgestaltung Ortsdurchfahrt) CHF 1 180 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 1 180 000 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).

Das Projekt ist ein Teilprojekt des im Strassennetzplan unter der SAP-Nr. 430.10645 ursprünglich geplanten Gesamtprojekts «Bellmund - Hemrigen; Neubau Radverbindung. Dieses Projekt muss bezüglich der ausserorts liegenden Projektperimeter überarbeitet werden und verzögert sich. Daher wird die dringende Sanierung der Ortsdurchfahrt Bellmund» separat vorangetrieben.

Die in der Ortsdurchfahrt geplanten Massnahmen und die sich verzögernden Massnahmen ausserorts bedingen sich gegenseitig nicht. Gemäss Art. 29 FHG können die notwendigen Ausgaben somit in separaten Ausführungsbeschlüssen abgelöst werden.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Infrastrukturen

Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:

Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen bisher CHF 120 000 2024 CHF 500 000 2025 CHF 2 880 000 2026 CHF 700 000 Total CHF 4 200 000

6. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025

Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (29. Februar 2024 )* – CHF 77 594 926 noch offene Kreditsumme CHF 202 405 074 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 3 985 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 198 420 074 * Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.

7. Angaben zu den Investitionen

7.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 4 200 000 1 180 000 3 020 000

7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total Bis 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 4.20 0.12 0.50 2.88 0.70 In der GKIP 2023 eingestellt

Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau Kantonsstrassen» aufgeführt.

7.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Ober- Unterbau 3 780 000 40 94 500

Deckbelag, Markierung, Beleuchtung 420 000 12 35 000

Gewisse Bauteile wie Randsteine und Beläge sind noch nicht abgeschrieben und verursachen einen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand in der Höhe von CHF 25 720.

7.4 Weitere Folgekosten

Keine.

8. Begründung

Täglich durchqueren durchschnittlich 6200 Motorfahrzeuge das Dorf Bellmund. Die Lärmbelastung ist zu hoch und die Verkehrssicherheit für den Fuss- und Veloverkehr ist ungenügend. Die Ortsdurchfahrt soll daher saniert und so umgestaltet werden, dass die Verkehrssicherheit verbessert und die Bevölkerung vom Strassenlärm entlastet wird.

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt war ursprünglich im Rahmen des Gesamtprojekts für eine neue Radverbindung zwischen Bellmund und Hemringen geplant. Das Projekt für die Radverbindung ausserorts muss jedoch überarbeitet werden und verzögert deshalb sich erheblich. Die Sanierung innerorts soll jedoch nicht hinausgeschoben werden, weil der Schulweg durch die Ortsdurchfahrt führt und grosse Sicherheitsrisiken für Fussgängerinnen und Fussgänger bestehen. Deshalb wird die Sanierung innerorts neu in einem separaten Projekt ausgeführt. Dadurch entstehen keine Synergieverluste, zumal das ursprünglich geplante Gesamtprojekt wegen seiner Länge ohnehin etappenweise hätte realisiert werden müssen. Auch die Ausgabenkompetenz wird durch die Aufteilung der beiden Massnahmen nicht tangiert. Für den Neubau der Radverbindung ausserorts wird zurzeit von Kosten in der Höhe von rund

CHF 6 Mio. für den Anteil Neubau Radweg ausgegangen. Dafür soll später ein Objektkredit im Grossen Rat beantragt werden.

Für die sichere Gestaltung der Ortsdurchfahrt wird die Strasse als sogenannte Kernfahrbahn für Motorfahrzeuge verschmälert und beidseitig 1.5 m breite Radstreifen erstellt und gleichzeitig die bestehenden Trottoirs angepasst. Der bereits bestehende Radweg zwischen Nidau und Bellmund wird sicher an die Radstreifen angeschlossen. Zwischen der Stöcklerengasse und dem Ortsausgang Richtung St. Niklaus kann dank eines bereits von der Gemeinde erworbenen Grundstücks längs der Kantonsstrasse ein separater Fuss- und Radweg erstellt werden.

Die gesamte Fahrbahn wird auf der ganzen Länge erneuert und mit einem lärmmindernden Belag versehen. Bei den bestehenden Fussgängerstreifen werden Mittelinseln angebracht. Im Kreuzungsbereich der Hauptstrasse mit der Jensgasse wird der bestehende Fussgängerstreifen, der auf einem wichtigen Schul- und Kindergartenweg liegt, mit einer Lichtsignalanlage ausgerüstet. Die drei Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgestaltet.

Im gesamten Projektperimeter wird die Strassenentwässerung erneuert. Die Beleuchtungskandelaber werden wo nötig ersetzt. Alle Leuchten werden mit intelligenter LED-Technik ausgestattet, was den Stromverbrauch um 80 % reduzieren wird.

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Bellmund wird als Ersatz für die sich verzögernden Sanierung der Ortsdurchfahrt Nidau aus dem Agglomerationsprogramm der vierten Generation (Massnahmenpaket «Verträgliches Strassennetz» vom Bund mitfinanziert. Die neue Radverbindung ausserorts ist im Agglomerationsprogramm der fünften Generation angemeldet. Die Aufteilung des Gesamtprojekts in zwei Projekte hat somit keine nachteiligen Auswirkungen auf die Mitfinanzierung durch den Bund.

Ohne die geplanten Massnahmen, würden die derzeit ungenügende Verkehrssicherheit für den Fuss- und Veloverkehr und die Lärmbelastung für die Bevölkerung weiterbestehen und die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht erfüllt. Arbeiten an den kantonseigenen Werkleitungen (Strassenentwässerung und Beleuchtung) müssten aufgrund der heutigen Vorgaben ohnehin umgesetzt werden.

Der Baustart ist für den Herbst 2024 geplant.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion