2023.FINGS.153
Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bankengesetzes - Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne * •/
Regierungsrat
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Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3 3003 Bern
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RRB Nr.: 704/2023 21. Juni 2023 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bankengesetzes — Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren
Besten Dank für die Zustellung der Vernehmlassungsunterlagen. Mit der geplanten staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken (Public Liquidity Backstop, PLB) soll ein neues Instrument zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors eingeführt werden. Das neue Instrument soll in erster Linie die Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit und damit eines Konkurses einer systemrelevanten Bank respektive dem Ausfall der systemrelevanten Funktionen in einer Liquiditätskrise und der damit verbunden negativen Folgen für die Volkswirtschaft mindern.
Der Regierungsrat ist mit der Vorlage grundsätzlich einverstanden. Er begrüsst insbesondere, dass die Gewährung einer Ausfallgarantie des Bundes an die SNB an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft werden soll (Stichworte «Subsidiarität», «Sanierung», «Solvenz», «öffentliches Interesse», «Verhältnismässigkeit»).
Desweitern hat der Regierungsrat gestützt auf die Vernehmlassungsunterlagen zur Kenntnis genommen, dass die Vergabe von Liquiditätshilfe-Darlehen durch Zentralbanken (wie Emergency Liquidity Assistance [ELA] oder PLB) international zum Standard-Kriseninstrumentarium gehört. Insofern reduziert die Vorlage allfällige Wettbewerbsverzerrungen zulasten der international tätigen systemrelevanten Banken der Schweiz und stellt sie mit ihren ausländischen Konkurrenten in führenden Finanzplätzen gleich. Nach Auffassung des Regierungsrates kann die PLB aber auch zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen systemrelevanten und nicht-systemrelevanten Banken im Inland führen. Diesem Umstand gilt es Rechnung zu tragen. Zum einen mit erhöhten regulatorischen Anforderungen an die systemrelevanten Banken (wie dies in der Liquiditätsverordnung bereits vorgesehen ist) und zum anderen mit den in der Vorlage geplanten Bereitstellungs- und Risikoprämien sowie dem der SNB zu entrichtenden Zins.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.06.2023 I Version: 3 j Dok.-Nr.: 269332 I Geschäftsnummer: 2023.FINGS.153 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Was die Schadloshaltung des Bundes - für den Fall, dass ein Konkursverfahren über eine systemrelevante Bank rechtskräftig abgeschlossen wurde - anbelangt, so kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass der Bundesrat die Frage der Ex-ante-Prämie für potenzielle Liquiditätshilfe-Darlehen trotz der kritischen Einschätzung im erläuternden Bericht nochmals aufnimmt und vertieft. Zwar bestehen technische Schwierigkeiten für die Berechnung der Höhe einer Prämie und auch kein Rechtsanspruch für die Gewährung entsprechender Hilfen. Allerdings stellt sich dem Regierungsrat die Frage, ob eine Ablehnung von Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie aufgrund der weitreichenden Konsequenzen eines Zahlungsausfalls einer systemrelevanten Bank überhaupt ein denkbares Szenario darstellt. Die Reduktion des potenziellen Schadens für den Bundeshaushalt, und damit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, erscheint dem Regierungsrat zumindest nicht ausgeschlossen. So könnte auch dem problematischen Eindruck, dass «Gewinnchancen privat» und «Verlustrisiken durch den Staat» zu tragen seien, in geeigneter Weise begegnet werden.
Gerade auch vor diesem Hintergrund befürwortet der Regierungsrat die neu im Gesetz explizit verankerte Möglichkeit, wonach der Bundesrat gegenüber einer systemrelevanten Bank oder ihrer Konzernobergesellschaft bei der Beanspruchung staatlicher Beihilfe die Rückforderung von bereits ausbezahlten variablen Vergütungen verlangen kann.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Au( r -/Z-z-L- Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Finanzdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.06.2023 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 99085965 I Geschäftsnummer: 2023.FINGS.153 2/2