2023.RRGR.118
M 091-2023 Knutti (Weissenburg, SVP) Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter aufgrund der angespannten Asylsituation. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 091-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.118
Eingereicht am: 03.04.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Knutti (Weissenburg, SVP) (Sprecher/in) Gschwend-Pieren (Lyssach/Oberburg, SVP) Bösiger (Niederbipp, SVP) Hegg (Lyss, FDP) Baumann (Münsingen, EDU) Schär (Schönried, FDP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 08.06.2023
RRB-Nr.: 858/2023 vom 16. August 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter aufgrund der angespannten Asylsituation
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. beim Staatssekretariat für Migration (SEM) einen zwischenzeitlichen Aufnahmestopp von Asylsuchenden für den Kanton Bern zu beantragen;
2. auf Kündigungen von Wohnungen für Asylsuchende zu verzichten.
Begründung:
Im Kanton Bern ist die Situation rund um das Asylwesen sehr angespannt. Der Kanton unterhält aktuell 41 Kollektivunterkünfte und verfügt über total 4078 Plätze.
Im vergangenen Jahr haben in der Schweiz 24 000 Personen ein Asylgesuch gestellt. Dazu kommen aktuell rund 77 000 Geflüchtete aus der Ukraine, denen bis dato Schutzstatus S gewährt wurde. Das heisst, innert Jahresfrist hat die Schweiz rund 100 000 Personen mehr im Asylbereich zu verzeichnen, und das SEM prognostiziert für das Jahr 2023 keine Entspannung.
Die Kapazitäten im Kanton Bern sind langsam ausgeschöpft. Bis heute hat der Bund dem Kanton Bern 9564 Asylsuchende mit Status S zugeteilt. Die meisten leben heute bei Privatpersonen oder in Wohnungen.
Die bernische Bevölkerung ist bis heute in der jetzigen Flüchtlingskrise sehr solidarisch. Ebenfalls hat der Kanton 500 LIMAS «unbegleitete Minderjährige» aufgenommen. Nebst den ukrainischen Geflüchteten stammen aktuell Asylsuchende, die dem Kanton Bern zugeteilt werden, vorwiegend aus der Türkei, Afghanistan und Syrien.
Der Kanton Bern betreibt einen grossen Aufwand bei der Suche nach Unterkünften. Aufgrund der zunehmenden Unterkunftsproblematik kann es bald auch im Kanton Bern zu Kündigungen von Wohnungen kommen, analog dem Beispiel Windisch im Kanton Aargau, wo 49 Personen ihre Wohnungen für die Unterbringung von Asylsuchenden verlassen mussten. Dasselbe passierte auch in der Gemeinde Seegräben im Kanton Zürich, wo Mieterinnen und Mietern die Wohnungen von der Gemeinde gekündigt wurden, weil der Kanton dermassen Druck machte, um Asylsuchende unterzubringen.
Ein solches Vorgehen muss unbedingt verhindert werden. Es kann nicht sein, dass unsere Bürgerinnen und Bürger bzw. Mieterinnen und Mieter die Asylpolitik des Bundes mit Kündigungen bezahlen müssen.
Vom Kanton wird immer behauptet, dass die Asylproblematik problemlos bewältigt werden könne. Gleichzeitigt übt der Kanton grossen Druck auf die Gemeinden aus. Es hat sich inzwischen aber gezeigt, dass zum Beispiel die Schulen vor grosse Herausforderungen gestellt werden. In Wilderswil wie auch in anderen Gemeinden musste am Abend aus Sicherheitsgründen ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden.
Der Kanton hat die Möglichkeit, beim SEM einen «Aufnahmestopp» zu beantragen. In der jetzigen Notlage ist der Moment gekommen, dies dringend zu machen.
Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der hohen Anzahl Asylsuchender wird Dringlichkeit verlangt.
Antwort des Regierungsrates
Zu Ziffer 1: Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Staatssekretariat für Migration (SEM) einen zwischenzeitlichen Aufnahmestopp von Asylsuchenden für den Kanton Bern zu beantragen.
Die Übertragung der Asylsuchenden durch das SEM auf die Kantone erfolgt nach einem fest definierten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel, auf den sich Bund und Kantone geeinigt haben. Für folgende besondere Leistungen werden den Kantonen zudem Kompensationen in Form einer reduzierten Zuweisung von Asylsuchenden im erweiterten Verfahren gewährt: – Standortkantone von Bundesasylzentren (BAZ) – Zugeteilte Personen zum Vollzug der Wegweisungen – Vollzug von Wegweisungen via Flughafen
Sind schweizweit genügend Unterbringungsplätze verfügbar, besteht für die Kantone die Möglichkeit, beim SEM einen befristeten Aufnahmestopp zu beantragen. Auch der Kanton Bern hat schon mehrfach davon Gebrauch gemacht, als sich ein Engpass an verfügbaren Unterbringungsplätzen abzeichnete, aktuell beispielsweise für unbegleitete Minderjährige (UMA) während sechs Wochen des laufenden Sommers. Aufnahmestopps bringen zwar eine gewisse Entlastung, verlagern die Problematik jedoch lediglich zeitlich: Jeder Kanton muss mittel- bis langfristig seine Zuweisungsquote erfüllen und deshalb gegebenenfalls nachträglich Personen aufnehmen.
Da der Kanton Bern in der Vergangenheit bereits mehrmals zwischenzeitliche Aufnahmestopps beantragt hat und dies bei Bedarf auch in Zukunft tun wird, empfiehlt der Regierungsrat Ziffer 1 zur Annahme bei gleichzeitiger Abschreibung.
Zu Ziffer 2: Der Regierungsrat wird beauftragt, auf Kündigungen von Wohnungen für Asylsuchende zu verzichten.
Bei Wohnungen, die sich im Besitz des Kantons Bern befinden, wird es zu keinen Kündigungen von Mietverhältnissen zwecks Schaffung von Wohnraum für Asylsuchende kommen. Wie bereits in der Antwort zur M 011-20231 ausgeführt, ist dies aufgrund der gesetzlichen Vorgaben per se ausgeschlossen. Gemäss Art. 35 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG; BSG 861.1) können Asylsuchende, welche die vorgegebenen Integrationsziele erreicht haben und erwerbstätig oder in Ausbildung sind, individuell in Wohnungen untergebracht werden. Diese Wohnungen müssen sie jedoch selbständig bzw. mit der Unterstützung der regionalen Partner finden.
Bei allen anderen Gebäuden verfügt der Regierungsrat über keine Handlungsmöglichkeiten im Sinn der Motionsforderung. Er beantragt deshalb auch Ziffer 2 der Motion zur Annahme bei gleichzeitiger Abschreibung.
Verteiler ‒ Grosser Rat
M 011-2023 (Die Mitte): Mieter:innen vor Kündigung zugunsten von Unterkünften für Asylsuchende schützen