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I 103-2023 de Meuron (Thun, Grüne) Umsetzung der kantonalen Hotline als Anschlusslösung zur nationalen Hotline für Gewaltbetroffene gemäss Umsetzungskonzept der SODK ab 2025. Antwort des Regierungsrates

2023.RRGR.150 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 25. Okt. 2023

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2023-rrgr-150/de/i-103-2023-de-meuron-thun-grune-umsetzung-der-kantonalen-hotline-als-anschlusslosung-zur-nationalen-hotline-fur-gewaltbetroffene-gemass-umsetzungskonzept-der-sodk-ab-2025-antwort-des-regierungsrates

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
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  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2023.RRGR.150

I 103-2023 de Meuron (Thun, Grüne) Umsetzung der kantonalen Hotline als Anschlusslösung zur nationalen Hotline für Gewaltbetroffene gemäss Umsetzungskonzept der SODK ab 2025. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 103-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.150

Eingereicht am: 02.06.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: de Meuron (Thun, Grüne) (Sprecher/in) Bühler (Romont BE, Die Mitte) Ammann (Bern, AL) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 08.06.2023

RRB-Nr.: 1132/2023 vom 25. Oktober 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Umsetzung der kantonalen Hotline als Anschlusslösung zur nationalen Hotline für Gewaltbetroffene gemäss Umsetzungskonzept der SODK ab 2025

Im Kanton Bern gibt es seit November 2019 die Hotline «AppElle!» der Frauenhäuser im Kanton Bern; sie wird bis heute durch Spenden finanziert. AppeElle! bietet sich somit als kantonale Lösung für die nationale Hotline für Opfer von Gewalt an, da sie bereits gut eingeführt ist. Zudem gibt es auch andere Kantone, die an einer Zusammenarbeit mit AppElle! interessiert sind. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfiehlt die Abdeckung der Telefonberatung während der Bürozeiten durch die Opferhilfeberatungsstellen mit zusätzlichen Ressourcen und ausserhalb der Bürozeiten eine Zusammenarbeit mit den Frauenhäusern, um die Vorgabe der Istanbul-Konvention (IK) nach qualifiziertem Personal zu erfüllen. Die Hilfestellungen der Dargebotenen Hand (Tel. 143) werden von freiwilligen Personen geleistet. Diese müssen nicht zwingend über die fachlichen Qualifikationen verfügen, di e für die telefonische Beratung in durch Gewalt ausgelösten Gefährdungssituationen elementar sind.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie plant die Regierung die von der SODK geforderte Umsetzung der Hotline für Opfer von Gewalt im Kanton Bern?

2. Wie wird die Hotline in die Opferhilfestrategie integriert?

3. In welcher Form sollen die IK-Vorgaben bezüglich der Professionalität umgesetzt werden?

4. Soll die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen weiterverfolgt werden?

Begründung der Dringlichkeit: Die Zusammenarbeit und die Finanzierung müssen bis Ende 2024 geklärt sein, da die Hotline spätestens ab 2025 laufen muss (Vorgaben SODK), denn die Telefonberatung ist Teil der Opferhilfeleistungen und muss in die Opferhilfestrategie aufgenommen werden.

Antwort des Regierungsrates

In der Schweiz ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. April 2018 in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass die Vertragsstaaten eine landesweite Telefonberatung für Gewaltopfer einrichten, die kostenlos und täglich rund um die Uhr erreichbar ist. In der Schweiz soll diese ab dem Jahr 2025 in Betrieb genommen werden. Auf gesamtschweizerischer Ebene koordiniert die SODK die Einrichtung und Bewirtschaftung der zentralen Telefonnummer. Die Kantone sind zuständig für die Umsetzung und die Gewährleistung der 24/7-Abdeckung in ihrem Kanton. Die zentrale Telefonnummer wird Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt im privaten oder öffentlichen Raum erlebt haben, als kostenlose und jederzeit erreichbare Anlaufstelle dienen. Zur Zielgruppe gehören auch mitbetroffene und unterstützende Personen aus dem Umfeld der Gewaltopfer. Dabei soll die zentrale Telefonnummer folgende drei Zwecke erfüllen:

  • Krisenintervention: Benötigt eine anrufende Person dringend Hilfe, wird unmittelbar interveniert: Es wird mit der Polizei, der Sanität, weiteren Notfalldiensten und/oder mit Not- und Schutzunterkünften Kontakt aufgenommen.

  • Basisberatung: Ziel der Basisberatung ist, dass die anrufende Person stabilisiert wird und ihr die relevanten Basisinformationen vermittelt werden können. Eine umfassende Beratung kann nur tagsüber stattfinden.

  • Triage / Weitervermittlung: Muss der anrufenden Person nicht unmittelbar weitergeholfen werden, wird die/der Anrufende für weiterführende Beratungen an die zuständigen Stellen überwiesen.

In der Interpellation wird ausgeführt, dass die Hotline «AppElle!» der drei Frauenhäuser im Kanton Bern durch Spenden finanziert wird. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass sich der Kanton Bern ebenfalls in verschiedener Form an deren Finanzierung beteiligt: So werden mittels Leistungsvertrag nebst den Beratungsstunden für Opfer und deren Angehörige auch die personellen Ressourcen für die Nacht- und Sonntagsdienste, die durch Mitarbeitende des Frauenhauses Bern abgedeckt werden, finanziert. Ausserdem steht der Hotline die Infrastruktur des Kantons Bern zur Verfügung. Zu den Fragen nimmt der Regierungsrat folgendermassen Stellung:

Zu Frage 1 Wie plant die Regierung die von der SODK geforderte Umsetzung der Hotline für Opfer von Gewalt im Kanton Bern? Abklärungen zur Umsetzung der zentralen Telefonnummer für Gewaltbetroffene sind gegenwärtig unter Einbezug der beiden 24-Stunden-Hotlines Tel 143 (Dargebotene Hand) und AppElle! sowie der Frauenhäuser und Beratungsstellen in Gang. Parallel dazu ist auch eine interkantonale Zusammenarbeit in Prüfung. Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheide hinsichtlich der konkreten Umsetzung vor.

Zu Frage 2 Wie wird die Hotline in die Opferhilfestrategie integriert? Die zentrale Telefonnummer wird in der Massnahme A2 unter der Stossrichtung I (im Kapitel 8.2) der Opferhilfestrategie berücksichtigt. Das Kapitel 8.2, das den Massnahmenblock A umfasst und die Optimierung der Strukturen der Opferhilfelandschaft zum Ziel hat, wurde im Rahmen der Frühlingssession 2023 teilweise zurückgewiesen. Mit der Rückweisung wurde der Regierungsrat beauftragt, die vorgesehenen Massnahmen präziser auszuformulieren. Die Umsetzung der zentralen Telefonnummer wird dadurch aber nicht verzögert, da dieses Projekt nicht mit der Opferhilfestrategie initialisiert, sondern unabhängig davon umgesetzt wird. Die Aufgabe, eine zentrale Telefonnummer für die Opferhilfe aufzubauen, ergibt sich aus der Istanbul- Konvention und der Roadmap gegen häusliche Gewalt.

Zu Frage 3 In welcher Form sollen die IK-Vorgaben bezüglich der Professionalität umgesetzt werden? Die Leitlinien der SODK sehen vor, dass die Anrufe am Tag (d. h. «während den Bürozeiten») direkt vom Fachpersonal einer anerkannten Opferberatungsstelle entgegengenommen werden. Das Anforderungsprofil ausserhalb der Bürozeiten (Abend, Nacht, Wochenende) ist je nach Leistung unterschiedlich: Bei einer Basisberatung (relevante Basisinformationen vermitteln) braucht es Erfahrung im Umgang mit den verschiedenen Gewaltformen und Zielgruppen. Bei Kriseninterventionen ist die Einschätzung des Bedarfs und entsprechend die Kontaktaufnahme mit Not- und Schutzunterkünften, Polizei oder weiteren Notfalldiensten wichtig. Bei der Weitervermittlung sind Kenntnisse der Aufgaben und Zuständigkeiten der kantonalen Beratungsstellen und Frauenhäuser zwecks Vermittlung an die zuständige Stelle nötig. Die Professionalität ist ein wichtiger Aspekt der zentralen Telefonnummer. Der Regierungsrat geht davon aus, dass diese durch Fachpersonen der Opferhilfeberatungsstellen und Frauenhäuser sowie durch Freiwilligenarbeit sichergestellt werden kann. Ein gutes Beispiel für letzteres ist die Arbeit des Tel 143, das im Kanton Bern als anerkannte Opferhilfeberatungsstelle tätig ist. Die freiwilligen Mitarbeitenden durchlaufen nach dem Aufnahmeverfahren (Telefoninterview, Fragebogen, Vorstellungsgespräch) einen fundierten achtmonatigen Ausbildungskurs inkl. Praktika. Anschliessend werden die sie weiterhin von Fachleuten geführt und begleitet. Auch sind die freiwilligen Mitarbeitenden im Umgang mit Krisensituationen geübt (Suizidandrohungen etc.) und werden im opferhilferechtlichen Bereich geschult.

Zu Frage 4 Soll die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen weiterverfolgt werden? Wie unter Frage 1 erwähnt, ist auch eine interkantonale Zusammenarbeit in Prüfung.

Verteiler ‒ Grosser Rat