2023.RRGR.160
M 113-2023 Hess (Nidau, FDP) SBB-Fahrplan 2025: Stopp dem kontinuierlichen Attraktivitätsverlust der Jurasüdfusslinie – Ja zur Beibehaltung der direkten Zugverbindung Biel–Genf/Flughafen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 113-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.160
Eingereicht am: 05.06.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Hess (Nidau, FDP) (Sprecher/in) Bohnenblust (Biel/Bienne, FDP) Grupp (Biel/Bienne, Grüne) Bühler (Romont BE, Die Mitte) Cattaruzza (Nidau, GLP) Messerli (Nidau, EVP) Weitere Unterschriften: 4
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 08.06.2023
RRB-Nr.: 856/2023 vom 16. August 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme
SBB-Fahrplan 2025: Stopp dem kontinuierlichen Attraktivitätsverlust der Jurasüdfusslinie – Ja zur Beibehaltung der direkten Zugverbindung Biel–Genf/Flughafen
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. die Interessen der Wohn-, Wirtschafts- und Tourismusregion Biel-Seeland-Berner Jura zu wahren und sich dafür einzusetzen, dass die heute stündlichen Direktverbindungen der Jurasüdfusslinie (Solothurn/Delémont−Biel−Neuenburg−Yverdon) nach Genf im SBB-Fahrplan 2025 bestehen bleiben;
2. dafür zu sorgen, dass das Angebot auf dieser Linie künftig gestärkt und nicht weiter geschwächt wird (z. B. Wiederaufnahme Halbstundentakt Biel-Zürich/Flughafen);
3. die Bemühungen der Städteallianz zum Erhalt der Direktverbindung Biel−Genf aktiv zu unterstützen.
Begründung
Wie die SBB am 5. Mai 2023 mitgeteilt haben, werden auf den Fahrplan 2025 (gültig ab 15. Dezember 2024) die Direktverbindungen von Biel nach Genf/Flughafen gestrichen. Die Züge der Linie IC5 enden künftig in Lausanne. Reisende nach Genf/Flughafen müssen in Renens umsteigen. Diese Neuerung stellt eine markante Verschlechterung des Zugverbindungsangebots ab Biel dar und schwächt die Attraktivität der SBB-Jurasüdfusslinie. Mit der Streichung der Direktverbindung Biel−Genf/Flughafen setzt die SBB einmal mehr einen Angebotsumbau auf Kosten
der Bevölkerung, des Wirtschafts- und Industriestandortes sowie der Tourismusregion Biel-Seeland-Berner Jura um. Auch die Allianz der betroffenen Städte (Städteallianz) wehrt sich gegen
den Abbau1. Nach der Streichung des Halbstundentakts nach Zürich-Flughafen sowie der Verschiebung des Bahnsteigs für den IR65 auf Gleis 49/50 in Bern soll nun die nächste Angebotsverschlechterung folgen. Dieser kontinuierliche Attraktivitätsverlust der Zugverbindungen ab Biel darf nicht länger akzeptiert werden.
Begründung der Dringlichkeit: Die Änderungen treten bereits auf den 15. Dezember 2024 in Kraft. Der Regierungsrat muss sofort handeln.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Der Westschweiz stehen mit den Grossbaustellen in Lausanne, Genf und Bern sowie zahlreichen grossen Streckensanierungen und weiteren Bauprojekten in den kommenden Jahren zahlreiche Baustellen im SBB-Netz bevor. Die SBB haben den Kantonen der Westschweiz im März 2022 einen Fahrplan 2024 vorgelegt. Dieser sollte Spielraum für die Baustellen schaffen, gleichzeitig die bisher häufigen Verspätungen, Zugausfälle und Anschlussbrüche minimieren und so zu einer verbesserten Zuverlässigkeit beitragen. Der vorgelegte Fahrplan wurde von den Kantonen jedoch zurückgewiesen. Im Anschluss wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen von SBB und Kantonen gebildet, die während einem Jahr möglichst gute Lösungen für einen zuverlässigen Fahrplan erarbeitete. Zudem wurde beschlossen, den neuen Fahrplan ein Jahr später und somit im Dezember 2024 einzuführen. Dem neuen Fahrplan haben Bern und die Westschweizer Kantone als Kompromiss zugestimmt. Er ermöglicht neu erstmals einen Halbstundentakt und damit eine Angebotsverdichtung nach Lausanne und Genf. Der Regierungsrat ist sich aber bewusst, dass die darin vorgesehenen Verbindungen insbesondere für die Jurasüdfusslinie hinsichtlich Fahrkomfort und Fahrzeiten nachteilig sind. Er ist deshalb bereit, alle Initiativen für die Verbesserung der Situation bestmöglich zu unterstützen, auch wenn der verbliebene Handlungsspielraum kurzfristig bescheiden sein dürfte.
Zu den einzelnen Forderungen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
1. Die SBB und die Kantone der «Conférence des transports de la Suisse occidentale» (CTSO) haben sich auf einen Fahrplan 2025 geeinigt, der über längere Zeit Bestand haben wird. Mit dem Verhandlungsresultat wurde die beste von verschiedenen Optionen einer temporären Fahrplanverschlechterung erreicht. Für den Kanton Bern sind die Auswirkungen vergleichsweise gering. Der Fahrplan ermöglicht unverzichtbare Infrastrukturmassnahmen, die längerfristig zu Angebotsverbesserungen in der Region führen werden.
Der Regierungsrat ist daher der Ansicht, dass mit dem innerhalb der CTSO austarierten Ergebnis bereits viel für die Region erreicht wurde, zumal andere Lösungen ihrerseits Konsequenzen auf die Strecke zwischen Lausanne und Genf hätten und eine Änderung des Fahrplans aufgrund der komplexen Abhängigkeiten bis Ende 2024 unrealistisch wäre.
Der Regierungsrat ist aber bereit, alle sich bietenden Spielräume zu nutzen, um sich für die https://www.yverdon-les-bains.ch/actu-horaire-cff-2025-non-a-un-reseau-ferroviaire-a-deux-vitesses
Interessen der Wohn-, Wirtschafts- und Tourismusregion Biel/Bienne – Seeland – Berner Jura einzusetzen und eine rasche Wiedereinführung einer Direktverbindung zwischen Biel/Bienne und Genf zu fordern. Die Motion bekräftigt den eingeschlagenen Weg. Der Kanton unterstützt die Pläne der SBB aktiv, die Direktzüge zwischen Neuenburg und Genf mit der Inbetriebnahme des Ligerztunnels nach Biel/Bienne zu verlängern. Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass damit mittelfristig wieder Direktverbindungen zwischen Biel/Bienne und Genf angeboten werden können. Der Verkehrsdirektor verfolgt die anhaltenden Diskussionen für eine Verbesserung des Fahrplans 2025 und wird die sich bietenden Möglichkeiten nutzen, um die Anliegen der Motion gegenüber der SBB und dem Bund einzubringen (s. auch Ziffer 3).
2. Dem Regierungsrat ist ein gutes öV-Angebot auf der Jurafusslinie ein grosses Anliegen. Er wird sich deshalb im Rahmen der aktuellen und zukünftigen Planungen, welche unter der Federführung des Bundes durchgeführt werden, für ein gutes Angebot und gute Direktverbindungen zu den Landesflughäfen einsetzen. Dabei sind die Interessen aller Regionen des Kantons zu berücksichtigen.
3. Der Kanton Bern war an einem Treffen zwischen der Städteallianz, den Westschweizer Kantonen, der SBB und des Bundesamts für Verkehr vertreten und unterstützt derzeit laufende Bestrebungen zur Verbesserung des Fahrplans 2025. So ist der Verkehrsdirektor im Zusammenhang mit dem Zustand der Bahninfrastruktur gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen der CTSO beispielsweise bereits beim zuständigen Departementsvorsteher auf Bundesebene, Herrn Bundesrat Albert Rösti, vorstellig geworden. In diesem Sinn ist der Regierungsrat auch weiterhin bereit, die Bemühungen der Städteallianz zu unterstützen.
Verteiler ‒ Grosser Rat