2023.RRGR.273
M 204-2023 Ritter (Burgdorf, GLP) Klassenhilfen zu Schulassistenzen aufwerten. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 204-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.273
Eingereicht am: 12.09.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ritter (Burgdorf, GLP) (Sprecher/in) Baumann (Münsingen, EDU) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 207/2024 vom 28. Februar 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1, 2, 3, 4 und 6 Ablehnung Ziffer 5 Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Klassenhilfen zu Schulassistenzen aufwerten
Um dem enormen Lehrkräftemangel insbesondere auf Volksschulstufe zu begegnen, schlägt der Vorstoss vor, die bisherigen «Klassenhilfen» zu «Schulassistenzen» aufzuwerten.
Der Regierungsrat wird deshalb wie folgt beauftragt:
Erwägungen
1. Es soll in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule (PH) ein neues Berufsprofil «Schulassistentin» bzw. «Schulassistent» anstelle der bisherigen «Klassenhilfen» geschaffen werden.
2. Es soll in Zusammenarbeit mit der PH ein Ausbildungsgang für dieses neue Berufsprofil geschaffen werden. Der Ausbildungsgang soll auf die Berufserfahrung und Lebenssituation der Interessierten (berufsbegleitende Ausbildung, Modul-Prinzip) Rücksicht nehmen.
3. Es sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Anerkennung dieses Berufs, die Anstellungsbedingungen und die angemessene Entlöhnung geschaffen werden.
4. Das neue Berufsbild soll die bisherigen «Klassenhilfen» ersetzen. Es ist darauf zu achten, dass der Übergang von den Klassenhilfen zu den Schulassistentinnen und -assistenten möglichst reibungslos abläuft.
5. Schulassistentinnen und Schulassistenten sollen Lehrpersonen nicht ersetzen.
6. Es ist in Zusammenarbeit mit der PH festzulegen, wie Schulassistentinnen und -assistenten ein vollwertiges, eidgenössisch anerkanntes Lehrdiplom erwerben können, falls sie dies
wünschen; es ist dabei insbesondere darauf zu achten, dass dies berufsbegleitend und modular möglich ist, und dass die Erfahrung als Schulassistentin oder -assistent angemessen berücksichtigt wird.
Begründung:
Der anhaltende Lehrkräftemangel führt immer häufiger zu Situationen, in denen Lehrpersonen faktisch mehr als eine Klasse gleichzeitig führen müssen. Weiter führen gewisse Aspekte der Heterogenität der Schülerschaft (z. B. hoher Anteil fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler) zu einem beträchtlichen Mehraufwand für Lehrkräfte. Besonders problematisch an dieser Entwicklung ist, dass sie den Lehrkräftemangel sogar noch verstärkt, einfach, weil die Belastung der Lehrkräfte zunimmt, was die Gefahr von informellem oder formellem Ausscheiden aus dem Lehrberuf bewirken kann (Pensenreduktion, Berufswechsel). Der Vorstoss schlägt vor, basierend auf dem heutigen, recht provisorischen Berufsbild der «Klassenhilfen» ein neues, strukturiertes Berufsbild «Schulassistenz» zu schaffen. Die PH soll eng in diesen Prozess einbezogen werden, insbesondere bei der Schaffung des entsprechenden Ausbildungsgangs. Die Ausbildung geeigneter Schulassistentinnen und -assistenten zu Lehrkräften soll gefördert werden. Ausdrücklich unerwünscht ist die Schaffung von «halbbatzigen» Lehrkräften, weshalb Schulassistenten in keinem Fall allein unterrichten sollen. Die bestehenden Klassenhilfen sollen möglichst zu Schulassistentinnen und -assistenten ausgebildet werden.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheid- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 2 Abs. 2 LAG allgemeiner Geltungsbereich; Art. 4 LAG i.V.m. Art. 10 LAV befristete Anstellung; Art. 11a LAV: Anstellungsverhältnis von Klassenhilfen; Art. 9f LADV Begriff; Art. 9g LADV Einsatzmöglichkeiten und Pflichtenheft; Art. 9h-9k LADV Probezeit, Entschädigung und Auflösung; Anhang 1 LADV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
In der Sommersession 2022 hat der Grosse Rat das Postulat 264-2021 «Schulassistentinnen und Schulassistenten für die Berner Schulen» behandelt, welches den Regierungsrat beauftragt, die Möglichkeiten für die Anstellung und Ausbildung von Schulassistentinnen und Schulassistenten sowie die Schaffung eines neuen Berufes «Schulassistent/-in EFZ» zu prüfen. Letztgenannter Antrag wurde vom Grossen Rat - wie vom Regierungsrat beantragt – abgelehnt und der zweite Prüfungsantrag unter gleichzeitiger Abschreibung angenommen. Der erste Prüfungsauftrag wurde mit 158 Stimmen bei 0 Enthaltungen und 0 Gegenstimmen angenommen.
Sowohl an der damaligen Antwort des Regierungsrates als auch an der Ausgangslage hat sich während der laufenden Legislatur aus Sicht der Regierung grundsätzlich nichts geändert. Der Grosse Rat hat in der Frühlingssession 2023 unter Traktandum 10 den im Postulat 264-2021 formulierten Prüfauftrag, insbesondere Ziffer 1, als umgesetzt zur Kenntnis genommen 1. Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) wird die Klassenhilfe-Einsätze evaluieren und allfällige Weiterentwicklungen und Optimierungen von den Resultaten ableiten.
Berichterstattung Parlamentarische Vorstösse und Planungserklärungen 2022
Aufgrund des anhaltenden Lehrkräftemangels hat der Regierungsrat am 22. November 2023 eine Anpassung der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) beschlossen. So sollen mit verschiedenen Massnahmen zum Personalerhalt und -gewinn die Schulen gestärkt werden. Die BKD hat zudem die Einsätze von Klassenhilfen auf alle Stufen der Volksschule aufgrund des Fachkräftemangels und den geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine ausgeweitet. Die niederschwellige Unterstützung durch Klassenhilfen hat sich bewährt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Schulleitungen und Klassenlehrpersonen. Die Einsätze sind zunehmend etabliert.
Obwohl das Berufsbild in Zusammenarbeit mit dem Verband Berner Schulleitungen (VSLBE), Bildung Bern und den Pädagogischen Hochschulen präzise definiert wurde, bestätigen Rückmeldungen aus dem Schulfeld die initiale Befürchtung, dass die Abgrenzung zwischen verantwortlicher, ausgebildeter (Klassen-)Lehrperson und unqualifizierter Hilfskraft in der Praxis herausfordernd ist und nicht immer gelingt. Untersuchungen und Erfahrungen aus den Kantonen, welche die Schulassistenz oder ähnliches kennen, weisen ebenfalls auf diese Herausforderung hin.
Vor diesem Hintergrund geht der Regierungsrat auf die Anliegen der Motion wie folgt ein:
Ziffer 1 Klassenhilfen unterstützen (Klassen-)Lehrpersonen, übernehmen jedoch keine Verantwortung für die pädagogisch-didaktische Planung und Umsetzung des Unterrichts. Würden Klassenhilfen beispielsweise an pädagogischen Hochschulen aus- oder weitergebildet, würde diese Abgrenzung schwieriger. Für Klassenhilfen sind pädagogische Vorbildungen nicht zwingend; dies erleichtert die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten im Unterricht. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass gerade die Niederschwelligkeit der Klassenhilfe-Einsätze sowohl von den Klassenhilfen selber, als auch von den ausgebildeten Lehrpersonen und Schulleitungen geschätzt wird.
Um die Abgrenzung zwischen qualifizierten Lehrkräften und unqualifizierten Hilfskräften nicht zu erschweren, lehnt der Regierungsrat diesen Antrag ab.
Ziffer 2 Die PHBern bietet modulare Kurse für Klassenhilfen an, in denen die Grundlagen des Lehr- und Lernverständnisses des Lehrplans 21 vermittelt werden. Im 12-stündigen Kurs erfahren die Teilnehmenden, welche Rollen, Rechte und Pflichten die Klassenhilfe hat, wie Kinder lernen und wie mit schwierigen Situationen umgegangen werden kann. Zudem werden Strategien für die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen vermittelt. Einen eigentlichen Ausbildungsgang lehnt der Regierungsrat aus grundsätzlichen Überlegungen ab (s. zu Ziffer 1).
Im Übrigen können Klassenhilfen, die mittelfristig einen Studiengang Primarstufe der PHBern absolvieren möchten, ausgewählte Ausbildungsinhalte des Instituts Primarstufe absolvieren. Wer zu einem späteren Zeitpunkt den Studiengang Primarstufe oder den Studiengang Primarstufe ohne EDK-anerkanntes Lehrdiplom an der PHBern beginnt, kann sich die erfolgreich absolvierten Angebote vollumfänglich ans Studium am Institut Primarstufe der PHBern anrechnen lassen.
Ziffer 3 Die gesetzliche Anerkennung des Berufes «Schulassistent/-in» und die Schaffung eines neuen eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses dauert rund drei Jahre. Dazu muss der Bedarf nachgewiesen und das Berufsbild klar definiert werden. Diese Abklärungen müssten zwischen den Kantonen und einem Berufsverband koordiniert werden.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die heutige Regelung eine klare Aufgabenteilung gewährleistet und sich in der Praxis bewährt hat. Der Regierungsrat erachtet die Schaffung eines neuen Berufes nicht als zielführend und beantragt die Ablehnung von Ziffer 3.
Ziffer 4 Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Einsatz von Klassenhilfen an der Berner Volksschule ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Klassenhilfen anstelle von Schulassistenzen weitergeführt werden sollen und lehnt Ziffer 4 ab. Ein Wechsel löst bei den Schulleitungen, Lehrpersonen und den im Einsatz stehenden Klassenhilfen Unsicherheit aus, weil die Abgrenzung der Unterrichtstätigkeiten und –verantwortung zwischen qualifiziertem Lehrpersonal und Klassenhilfen neu definiert werden muss und schwieriger wird. Das gut funktionierende System soll nicht gefährdet werden.
Ziffer 5 Der Regierungsrat ist, wie oben ausgeführt, der Ansicht, dass die Einführung eines neuen Berufsbildes «Schulassistent/-in» keinen Mehrwert bringt. Weder Klassenhilfen noch allfällige Schulassistent/-innen ersetzen ausgebildete Lehrpersonen.
Der Regierungsrat beantragt deshalb, Ziffer 5 anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Ziffer 6 Die bisherige Erfahrung zeigt, dass sich Klassenhilfen nach den Einblicken in die Schulpraxis oftmals für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule entscheiden. Bereits heute bieten die PHBern und das PH-Institut NMS modulare auf die Praxis ausgerichtete und flexible Angebote an, um ein eidgenössisch anerkanntes Lehrdiplom berufsbegleitend zu erwerben. Eine Zwischenlösung über Schulassistenzen ist unnötig.
Der Regierungsrat lehnt deshalb den Antrag unter Ziffer 6 ab.
Verteiler ‒ Grosser Rat