2023.RRGR.286
I 217-2023 Gabi Schönenberger (Schwarzenburg, SP) Welche Folgen hat der Lehrpersonenmangel? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 217-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.286
Eingereicht am: 14.09.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gabi Schönenberger (Schwarzenburg, SP) (Sprecher/in) Widmer (Bern, GRÜNE) Fisli (Meikirch, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 208/2024 vom 28. Februar 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Welche Folgen hat der Lehrpersonenmangel?
Die Sicherstellung der Bildungsqualität und der Unterrichtsqualität an der Volkschule darf nicht vernachlässigt werden, trotz der angespannten Lage auf dem Lehrpersonen-Arbeitsmarkt.
Zudem dürfen die sich noch in Ausbildung befindenden Neulehrpersonen und Quereinsteigenden nicht verheizt werden.
Die niedrigprozentig angestellten Mentorinnen und Mentoren können dies nicht durch Unterstützung und Begleitung in ausreichender Weise abfedern, die Überforderung der sich in Ausbildung befindenden Neulehrpersonen und Quereinsteigenden ist vielerorts zur Berufsrealität geworden.
Die Zusatzbelastungen der ausgebildeten Lehrpersonen, die ebenfalls sich in Ausbildung befindende Lehrpersonen und quereinsteigende Lehrpersonen unterstützen, sind ebenfalls nicht zu unterschätzen und haben Folgen.
Dies birgt grosse Gefahren. Was gedenkt die BKD diesbezüglich zu unternehmen?
Es ist wichtig, dass wir die Lehrpersonen im Beruf gesundhalten können und zwar nachhaltig, sonst spitzt sich die Situation beim Lehrpersonenmangel weiter zu. Bei den aktuellen und weiterwachsenden Herausforderungen ist dies in zunehmender Weise nicht mehr gewährleistet.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Mit welchen Massnahmen und Instrumenten stellt die BKD die Bildungsqualität und Unterrichtsqualität an der Volkschule mit den so vielen sich noch in Ausbildung befindenden
Neulehrpersonen und Quereinsteigenden sicher?
2. Um die Qualität an der Volksschule sicherzustellen, wäre eine Mindestfristsetzung des Nachholens der Ausbildung für Quereinsteigende zielführend. Ist eine solche zeitnah angedacht?
3. Mit welchen Instrumenten und Massnahmen soll aktuell und zukünftig die Überbelastung der Lehrpersonen eingedämmt und verhindert werden können (insbesondere der neueintretenden und noch nicht fertig ausgebildeten oder nicht ausgebildeten Lehrpersonen)?
4. Was wird unternommen, um Lehrpersonen mit Ausbildung in Anbetracht der Mehrbelastung/ Herausforderungen durch den Einsatz von nicht ausgebildeten Lehrpersonen zu unterstützen?
5. Wie entlastet man die ausgebildeten Lehrpersonen, die die sehr wichtige Kontinuität und Stabilität an den Schulen bieten und die neben den Mentorinnen und Mentoren einen massiven Mehraufwand leisten, um die nicht ausgebildeten «Lehrpersonen» zu unterstützen und zu betreuen?
6. Inwiefern können mehr Ressourcen/Budget für flexible Massnahmen zur Entlastung der tätigen Lehrpersonen geschaffen werden? Was ist diesbezüglich angedacht?
7. Wie viele Lehrpersonen ohne spezifische Ausbildung sind aktuell seit Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024 an den bernischen Volksschulen tätig? Wie viele sich in Ausbildung Befindende? Wie viele Quereinsteigende?
8. Wie viele der in Ausbildung Befindenden und Quereinsteigenden haben aktuell ein Klassenlehrpersonenamt übernommen?
9. Wie viele der sich in Ausbildung Befindenden und Quereinsteigenden sind aktuell in befristeter, wie viele in unbefristeter Anstellung angestellt?
10. Wie viele mit einem 20-Prozent-Abzug und wie viele mit einem 10-Prozent-Abzug bei ihrer Anstellung als Lehrkraft unterbrechen die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, wie viele von ihnen brechen sie ab?
11. Mit welchen Massnahmen wird sichergestellt, dass PH-Studierende ihr Studium aufgrund der Belastung durch ihre Lehrerinnen- und Lehrertätigkeit nicht unterbrechen oder abbrechen?
Antwort des Regierungsrates
Der Mangel an qualifizierten Lehrpersonen sowie der allgemeine Fachkräftemangel und die demografische Entwicklung werden für das Bildungssystem auch mittelfristig eine Herausforderung darstellen. Der Bildungs- und Kulturdirektion ist die Bildungsqualität und der Personalerhalt ein grosses Anliegen. Sie erarbeitet deshalb seit längerem und in Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Hochschulen, den Berufs- und Personalverbänden sowie dem Verband Bernischer Gemeinden verschiedene Massnahmen, welche dem Mangel entgegenwirken, die angestellten Lehrpersonen entlasten und gleichzeitig die Bildungsqualität sicherstellen sollen.
1. Mit welchen Massnahmen und Instrumenten stellt die BKD die Bildungsqualität und Unterrichtsqualität an der Volkschule mit den so vielen sich noch in Ausbildung befindenden Neulehrpersonen und Quereinsteigenden sicher?
Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) entwickelt in der erwähnten Zusammenarbeit laufend Massnahmen und Instrumente, welche dem Lehrpersonenmangel entgegenwirken und
gleichzeitig die Bildungs- und Unterrichtsqualität sicherstellen sollen. Folgende Massnahmen werden oder wurden bereits umgesetzt:
– Verbesserung Vereinbarkeit PH-Studium und Unterricht – Ausweitung der Einsätze von Klassenhilfen und Kursangebote für Klassenhilfen an der PHBern – Mentorate für Berufs- und Wiedereinsteigende – Auf- und Ausbau Fachstelle Stellenvermittlung AKVB, welche Schulen in der Suche nach Lehrpersonen und Klassenhilfen unterstützt – Beratung von Studierenden der PHBern optimieren – Entlastung für Schulleitungen bei akutem Lehrpersonenmangel: Bezahlter Kurzurlaub für die Planung alternativer Schul- und Unterrichtsorganisationsformen – Unterstützung durch pensionierte Lehrpersonen sowie durch «win3 – drei Generationen im Klassenzimmer» von pro Senectute – Bildungsurlaube für Studierende am Institut für Heilpädagogik der PHBern, welche berufsbegleitend die nötigen Ausbildungsanforderungen nachholen – Bildungsurlaube für Unterrichtende ohne Lehrdiplom (Quereinsteigende), welche Ausbildungsanforderungen nachholen (Umsetzung ab Januar 2024) – Zweite Klassenlehrperson-Lektion; künftig Funktionsanstellung und -zulage für Klassenlehrpersonen (entsprechende Revision der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte tritt ab 01.08.2024 in Kraft) – Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Erhöhung des Beschäftigungsgrades: Merkblatt zu möglichen Varianten der familienexternen Kinderbetreuung im Kontext Schule, Hilfestellung für Stundenplanung – Nationale Image-Kampagne www.lehrerinwerden.ch
Gleichzeitig unterstützt die Schulaufsicht mittels Beratung und Controlling die Bildungs- und Unterrichtsqualität.
2. Um die Qualität an der Volksschule sicherzustellen, wäre eine Mindestfristsetzung des Nachholens der Ausbildung für Quereinsteigende zielführend. Ist eine solche zeitnah angedacht?
Das Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) sieht in Artikel 5 Absatz 2 vor, dass die Anstellungsbehörde (Gemeinde/Schulleitung) bei der Anstellung von Lehrpersonen, welche die Ausbildungsanforderungen (teilweise) nicht erfüllen, in der Anstellungsverfügung Auflagen zur Nachqualifikation innerhalb einer «angemessenen Frist» zu formulieren hat. Damit hat die Anstellungsbehörde bei der Festlegung der Frist einen gewissen Spielraum und kann auf die individuelle Lebenssituation der Lehrpersonen (Beschäftigungsgrad, Betreuung von Familienangehörigen, ect.) Rücksicht nehmen. Die Anstellungsbehörde hat auch die Möglichkeit, zumutbare Zwischenschritte in der Nachqualifizierung festzulegen.
Zur Unterstützung der Anstellungsbehörden hat die BKD Musteranstellungsverfügungen mit möglichen Formulierungen für die Auflagen erarbeitet, die auf der Wissensplattform der BKD zur Verfügung stehen 1.
3. Mit welchen Instrumenten und Massnahmen soll aktuell und zukünftig die Überbelastung der Lehrpersonen eingedämmt und verhindert werden können (insbesondere der neueintretenden und noch nicht fertig ausgebildeten oder nicht ausgebildeten Lehrpersonen)?
Die BKD hat auch in diesem Bereich in oben erwähnter Zusammenarbeit verschiedene Massnahmen zur Unterstützung und Entlastung von Lehrpersonen im Berufseinstieg erarbeitet und umgesetzt:
– Sonderpool «Mentoring für Berufseinsteigende, Wiedereinsteigende und Studierende» – Angebote der PHBern für Lehrpersonen ohne Lehrdiplom, u.a. Sommercamp – Bildungsurlaube für Unterrichtende ohne Lehrdiplom (Quereinsteigende), welche Ausbildungsanforderungen nachholen
4. Was wird unternommen, um Lehrpersonen mit Ausbildung in Anbetracht der Mehrbelastung/ Herausforderungen durch den Einsatz von nicht ausgebildeten Lehrpersonen zu unterstützen?
Von den unter Ziffer 1 und 3 erwähnten Massnahmen profitieren direkt oder indirekt auch Lehrpersonen mit Lehrdiplom, insbesondere auch von den Mentoraten. Zusätzlich entlasten Klassenhilfen ausgebildete Lehrpersonen während dem Unterricht.
5. Wie entlastet man die ausgebildeten Lehrpersonen, die die sehr wichtige Kontinuität und Stabilität an den Schulen bieten und die neben den Mentorinnen und Mentoren einen massiven Mehraufwand leisten, um die nicht ausgebildeten «Lehrpersonen» zu unterstützen und zu betreuen?
Besonders Klassenlehrpersonen tragen zur Stabilität und Kontinuität an den Schulen bei. Für sie sind Verbesserungen der Anstellungsbedingungen auf das kommende Schuljahr bereits beschlossen.
6. Inwiefern können mehr Ressourcen/Budget für flexible Massnahmen zur Entlastung der tätigen Lehrpersonen geschaffen werden? Was ist diesbezüglich angedacht?
Gemäss Artikel 92 der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) besteht ein Pool für Spezialaufgaben in Form von Beschäftigungsgradprozenten. Eine Anpassung der Berechnungsformel der Schulleitungsressourcen wird derzeit unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Rahmenbedingungen geprüft (siehe vom Grossen Rat als Postulat angenommene Motion 080-2023, Sockelanstellung für Schulleitungen).
7. Wie viele Lehrpersonen ohne spezifische Ausbildung sind aktuell seit Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024 an den bernischen Volksschulen tätig? Wie viele sich in Ausbildung Befindende? Wie viele Quereinsteigende?
Es sind 16 154 Lehrpersonen an bernischen Volksschulen tätig. Davon haben 2542 kein anrechenbares Diplom und einen Vorstufenabzug von 20 Prozent. In dieser Zahl enthalten sind Studierende von Pädagogischen Hochschulen, welche noch nicht 50 Prozent der nötigen Studienleistungen erbracht haben. Gemäss Angaben der PHBern (Medienmitteilung vom 8. September 2023) unterrichten rund 1500 Studierende studienbegleitend.
8. Wie viele der in Ausbildung Befindenden und Quereinsteigenden haben aktuell ein Klassenlehrpersonenamt übernommen?
Von insgesamt 6938 Klassenlehrpersonen auf der Volksschulstufe haben 388 einen Vorstufenabzug von 20 Prozent. In dieser Zahl enthalten sind Studierende von Pädagogischen Hochschulen, welche noch nicht 50 Prozent der Studienleistungen erbracht haben (siehe auch Antwort auf Ziffer 7).
9. Wie viele der sich in Ausbildung Befindenden und Quereinsteigenden sind aktuell in befristeter, wie viele in unbefristeter Anstellung angestellt?
Ohne anrechenbares Diplom unterrichten aktuell 1’858 Lehrpersonen befristet und 1’188 unbefristet.
10. Wie viele mit einem 20-Prozent-Abzug und wie viele mit einem 10-Prozent-Abzug bei ihrer Anstellung als Lehrkraft unterbrechen die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, wie viele von ihnen brechen sie ab?
Zu der Anzahl Studienabbrüche und -unterbrüche an den Pädagogischen Hochschulen verfügt die BKD keine Zahlen.
11. Mit welchen Massnahmen wird sichergestellt, dass PH-Studierende ihr Studium aufgrund der Belastung durch ihre Lehrerinnen- und Lehrertätigkeit nicht unterbrechen oder abbrechen?
Die Vereinbarkeit von Studium und Beruf konnte durch die Flexibilisierung der Angebote der PHBern und des PH-Instituts NMS in den letzten Jahren deutlich verbessert werden.
Mit der Änderung der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) vom 22. November 2023, werden Mentorate für Berufseinsteigende sowie Studierende auf Verordnungsebene regularisiert. Die Mentorate sind bei der Abfederung des sogenannten «Praxisschocks» zentral und erleichtern damit den Berufseinstieg.
Tatsächlich gilt es zu verhindern, dass das Studium aufgrund der zu hohen Belastung unterbrochen oder abgebrochen wird. Es ist daher auch im Interesse der Anstellungsbehörde (Gemeinde), dass die Mitarbeitenden nicht durch zu hohe Beschäftigungsgrade überlastet werden.
Verteiler ‒ Grosser Rat